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Vorsicht bei frei verkäuflicher Spezialnahrung für Babys

Ernährungskommissionen warnen vor spezieller Babynahrung für medizinische Zwecke, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich ist. Sie eignet sich nicht als Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für gesunde Kinder - entgegen mancher Aufschriften...

Spezialnahrung für Säuglinge mit leichten Befindlichkeitsstörungen wie z. B. Blähungen oder Verdauungsproblemen
unterliegt keiner ärztlichen Kontrolle. Drogerien und Supermärkte können sie frei verkaufen. Die Vermarktung dieser Produkte verwirrt den Verbraucher jedoch häufig durch falsche Aufschriften "wie von der ersten Flasche an". Für den Käufer scheinen diese Nahrungsmittel als Säuglingsanfangs- oder Folgenahrung ideal, obwohl sie diesbezüglich die EU-Vorschriften nicht erfüllen und für gesunde Kinder nicht geeignet sind, berichtet der "Kinder- und Jugendarzt" in seiner aktuellen Ausgabe.

Klare Deklaration & ärztliche Überwachung erforderlich
Die Ernährungskommissionen der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde fordern deshalb, dass diese diätetischen Produkte für besondere medizinische Zwecke in Zukunft klar von der Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für gesunde Kinder unterscheidbar sein müssen und dass die Produktzusammensetzung einer Kontrolle unterliegen soll. Es muss für den Verbraucher erkennbar sein, dass diese "Spezialnahrung" nur für ausgewählte Säuglinge mit definierten Erkrankungen auf Empfehlung des Kinder- und Jugendarztes hin und unter fortlaufender Überwachung einzusetzen sind. Idealerweise wären diese Produkte laut der Kommissionen nur über Apotheken und den medizinischen Fachhandel erhältlich.