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Weniger bekannte Warnzeichen für Gehirnerschütterung: Verschwommenes Sehen, Stimmungsschwankungen, Benommenheit und Gleichgewichtsprobleme

Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen sind bekannte Warnzeichen für eine Gehirnerschütterung. Stimmungsschwankungen wie vermehrte Reizbarkeit, Traurigkeit oder Ängstlichkeit, verschwommenes Sehen, Benommenheit und Gleichgewichtsprobleme können aber ebenso als Folge einer Gehirnerschütterung auftreten.

„Die Symptome und der Unfallhergang sind wichtige Informationen für den Kinder- und Jugendarzt. Manchmal können sich die Beschwerden mit einer zeitlichen Verzögerung von Stunden bis Tagen entwickeln. Verschlimmern sich die Kopfschmerzen, die Veränderungen der Stimmung oder des Verhaltens oder geistige Probleme, sollten Eltern mit ihrem Kind in die Notaufnahme“, empfiehlt Prof. Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Entzündungshemmende Medikamente und Alkohol sollten nach einer Gehirnerschütterung vermieden werden.

Bei kleinen Kindern ist es oft schwierig, eine Gehirnerschütterung zu erkennen. „Geändertes Verhalten, vermehrte Schläfrigkeit, verlangsamte Reaktionen, keine Lust zu spielen oder zu trinken, können hier Hinweise auf eine Gehirnerschütterung sein. Dann sollten Eltern mit ihrem Kind den Kinder- und Jugendarzt aufsuchen“, so Professor Nentwich.

Bei Säuglingen passieren die meisten Unfälle mit einer Gehirnerschütterung zu Hause, z.B. wenn das Baby vom Wickeltisch fällt. Bei Kleinkindern ereignen sich die Verletzungen des Kopfs zu Hause und in einer Kinderbetreuungseinrichtung, z.B. wenn sie vom Hochstuhl oder einem Spielplatzgerät fallen. Knapp ein Drittel der Schulkinder zieht sich im Schulbereich eine Gehirnerschütterung zu – neben dem Sport- und Freizeitbereich oder im Verkehr. Jugendliche erleiden insbesondere bei organisiertem Sport oder auf öffentlichen Verkehrswegen eine Gehirnerschütterung.

„In der Regel sollten Heranwachsende ihre Alltagsaktivitäten ein bis zwei Tage einschränken, um sich erholen zu können. Medien wie Smartphone und Fernseher sollten Kinder erst einmal möglichst wenig nutzen. Und auch das Lesen sollten sie einschränken. Die Rückkehr zum gewohnten Tagesablauf und der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung sollte Eltern mit dem Kinder- und Jugendarzt absprechen“, rät Professor Nentwich. In der Regel erfolgt eine langsame schrittweise Steigerung der Bewegung und der geistigen Anforderungen. Einige Kinder leiden unter länger anhaltenden Beschwerden nach einer Gehirnerschütterung. Experten schätzen, dass etwa ein Drittel (30%) der Kinder noch nach 4 Wochen Probleme haben, wie Kopfschmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsprobleme, Reizbarkeit und Ängste. Nach etwa 12 Wochen sind noch etwa 10% der jungen Patienten von Folgen der Gehirnerschütterung und nach 12 Monaten noch 5% davon betroffen. Hier ist eine frühzeitige interdisziplinäre Nachsorge sinnvoll.

2019 kamen etwa 80.000 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Da viele junge Patienten mit einer leichten Gehirnerschütterung in die Praxis kommen, ist von wesentlich mehr jungen Patienten mit einer Gehirnerschütterung auszugehen.

Weitere Informationen zum Thema "Gehirnerschütterung" unter:
• Internet: <link https: schuetzdeinenkopf.de _blank external-link-new-window external link in new>Schütz Deinen Kopf! Gehirnerschütterungen im Sport
• Infoblatt mit <link https: schuetzdeinenkopf.de fileadmin user_upload shop sdk_zzs-protokoll.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stufenplan Zurück-zur-Schule/Zurück-zum-Sport

Quellen: <link https: doi.org s00112-022-01518-4 _blank external-link-new-window external link in new>Monatsschr Kinderheilkd,
<link https: consumer.healthday.com b-8-28-school-sports-are-starting-again-know-the-signs-of-concussion-2657941156.html _blank external-link-new-window external link in new>HealthDay
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.