Zudem haben viele Heranwachsende während der Coronapandemie an Gewicht zugelegt und sich weniger als sonst bewegt. Letztes Jahr sind 378 Personen im Wasser ums Leben gekommen, darunter 18 Kinder im Vorschul- und fünf im Grundschulalter. „Eltern und Betreuer sollten sich der Auswirkungen der Pandemie auf die Schwimmfähigkeit der Kinder bewusst sein. Auch kleinere Kinder konnten aufgrund der Einschränkungen weniger Erfahrungen rund ums Wasser sammeln. Da im vergangenen Jahr weniger Kinder Schwimmunterricht erhalten haben, ist es wichtig, diese und andere lebensrettende Fähigkeiten aufzufrischen und gleichzeitig auch besonders aufmerksam zu sein, wenn Kinder schwimmen oder sich in der Nähe von Wasser befinden“, rät Dr. Monika Niehaus, Kinder- und Jugendärztin und Mitglied des Expertengremiums vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Die amerikanische Consumer Product Safety Commission (CPSC) warnt ebenso davor, dass die Zahl Minderjähriger, die in Pools oder kleinen privaten Becken ertrinken, zunimmt. Ihr aktueller Bericht zeigt eine Zunahme von tödlichen Ertrinkungsfällen im Pool- oder Spa-Bereich bei Kindern unter 15 Jahren. Von 2018 bis 2020 ereigneten sich 8 von 10 Unfällen im eigenen Pool. Die Covid-19-Pandemie hat die Nutzung und die Verkaufszahlen von privaten Wasserbecken gefördert. Von März bis April 2021 hat das Orlando Health Arnold Palmer Hospital for Children im Bundesstaat Florida im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei Kindern sogar einen Anstieg der Wasserunfälle um 600% beobachtet. „Egal, ob es sich um ein aufblasbares Schwimmbecken, einen Pool oder einen Whirlpool zuhause handelt, Eltern müssen die Gefahren insbesondere bei kleinen Kindern kennen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen“, so Dr. Niehaus. Eltern dürfen kleine Kinder in der Nähe von Wasser nicht aus den Augen lassen, sich bei der Aufsicht nicht ablenken lassen und immer nur eine Armlänge entfernt bleiben, um sofort eingreifen zu können. Ein Pool sollte durch einen Zaun von jeder Seite so gesichert sein, dass kleine Kinder keinen Zugang haben.
Der Zaun darf selbst nicht leicht überwindbar sein, z.B. aufgrund von Zwischenräumen oder Überständen, in bzw. auf denen ein Kinderfuß oder auch eine Hand Halt findet. Auch Gartenmöbeln in unmittelbarer Nähe können den Zugang erleichtern. Ebenso sollte sich ein kleines Kind nicht durch einen Zwischenraum unterhalb des Zauns zwängen können. Wenn der Pool nicht in Gebrauch ist, sollte der Zaun rund um den Pool sicher verschlossen sein. Bei aufblasbaren Planschbecken sollten Besitzer bedenken, dass bei weicher Umrandung die Gefahr besteht, dass ein kleines Kind sich daran anlehnt und mit dem Kopf voran hineinfällt und bereits bei einem Füllstand von wenigen Zentimetern ertrinken kann.
Quellen: <link https: www.ncbi.nlm.nih.gov books nbk534235 _blank external-link-new-window external link in new>StatPearls Publishing, <link https: www.cpsc.gov newsroom news-releases cpsc-report-shows-child-drownings-remain-high-most-fatalities-to-children-under-five _blank external-link-new-window external link in new>CPSC, <link https: medicalxpress.com news _blank external-link-new-window external link in new>HealthDay/medicalXpress, <link https: www.huffpost.com entry doctors-warn-child-drownings-are-on-the-rise_l_60aee00de4b0d45b75323110 _blank external-link-new-window external link in new>Huffpost, <link https: www.today.com health pool-safety-2021-fl-hospital-issues-alert-after-spike-drownings-t219822 _blank external-link-new-window external link in new>Today, DLRG (<link https: www.dlrg.de news news-detail zum-start-der-wachsaison-dlrg-warnt-vor-1435-n _blank external-link-new-window external link in new>1, <link https: www.dlrg.de informieren die-dlrg presse statistik-ertrinken presseinfo-statistik-ertrinken _blank external-link-new-window external link in new>2)
____________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.