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Wie lassen sich Arbeit und ein krankes Kind vereinbaren?

Für berufstätige Mütter ist der Tagesbeginn oft sehr stressig, er erfordert einiges an Organisation. Hat das Kind dann eine Erkältung oder Fieber, ist der beste Zeitplan oft hinüber. Denn mit Grippe, Mandelentzündung oder einer Kinderkrankheit kann der Nachwuchs nicht in den Kindergarten oder in die Krippe. Er bleibt zu Hause im Bett und braucht viel Pflege - idealerweise von Mutter oder Vater. Die können aber nicht immer bei ihrem Kind bleiben...

Berufstätige Mütter kommen häufig in Bedrängnis, wenn ihre Kinder krank werden. Sie haben jedoch als gesetzlich Versicherte Anspruch darauf, sich von der Arbeit unbezahlt freistellen zu lassen, wenn der Nachwuchs krank ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind unter zwölf Jahren alt ist, Pflege benötigt und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. „Arbeitnehmer können sich pro erkranktem Kind 10 Tage, Alleinerziehende 20 Tage im Jahr freistellen lassen“, erklärt Paula Honkanen-Schoberth vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) in Berlin. Elternteile von mehreren Kindern haben Anspruch auf maximal 25 Tage, Alleinerziehende auf höchstens 50 Tage im Jahr.

Betreuungsdienste für kranke KinderBesonders Mütter, die ihre Stelle noch nicht lange haben, scheuen sich oft, die Freistellungstage zu nutzen. „Bei manchen sind die Tage auch einfach ausgeschöpft“, so Hildegard Ballmann, Leiterin des Betreuungsdienstes „Zu Hause gesund werden“ in München. Dort arbeiten etwa 60 ehrenamtliche Helferinnen, die sich in München um kranke Kinder kümmern, wenn die Eltern keine Zeit haben. Die Betreuerinnen sind in der Regel Mütter mit Erfahrung in Erster Hilfe.

Wer eine Helferin benötigt, sollte sich mindestens einen Tag vorher melden. „Wenn jemand in großer Not ist, kommen wir auch direkt“, sagt Ballmann. Die Betreuung kostet pro Stunde 5,20 Euro, außerdem muss die Familie die Fahrtkosten übernehmen. Wenn die Eltern es wünschen, kocht die Betreuerin auch für das Kind.

Ähnliche Dienste gibt es in anderen deutschen Städten: In Berlin, Hamburg und Frankfurt können sich Eltern zum Beispiel an den Notmütterdienst wenden. Normalerweise kommt der Dienst zum Einsatz, wenn eine Mutter krank oder in Kur ist. Dann vermittelt er auf Kosten der Krankenkasse eine Betreuung für das Kind. Brauchen Eltern nur stundenweise jemanden, der beim Kind bleibt, können sie sich ebenso an die Notmütter wenden. Sie zahlen den Dienst für etwa 12,50 Euro pro Stunde dann aber aus der eigenen Tasche. „Die Betreuer führen auch den Haushalt“, erläutert Geschäftsführerin Ingrid Damian.

„Wir haben in unserer Datenbank mehrere Hundert Notmütter. Auf einen Pool von etwa 200 können wir ständig zurückgreifen“, berichtet Damian. Darin sind Betreuer beider Geschlechter, jeglichen Alters und Berufs vertreten. Die meisten kommen aus sozialen und pflegerischen Berufen. Brauchen Eltern eine Notmutter, sollten sie sich auch in diesem Fall ein bis zwei Tage vorher melden.

Um in Notfällen schnell eine Kinderbetreuung organisieren zu können, sind mehrere Anlaufstellen notwendig. Laut Frauke Greven sollten berufstätige Mütter neben der Krippe immer noch zwei Tagesmütter in der Hinterhand haben. Wer außer der Reihe eine Betreuung benötigt, kann sich oft auch an den Kinderschutzbund wenden: „Die Kinderschutzbünde vor Ort sind in der Regel gut über Betreuungsdienste informiert, manche bieten sogar selbst einen Babysitterdienst an“, empfiehlt Honkanen-Schoberth.

Kinder, die tagsüber sonst im Kindergarten sind, gewöhnen sich laut Ballmann schnell an neue Betreuungspersonen. Trotzdem sollten die Eltern ihren Nachwuchs gut vorbereiten und beim ersten Termin mindestens eine Stunde dabeibleiben, rät der Kinderschutzbund. Dann könne sich das Kind besser an die neue Person gewöhnen. Ob das Kind mit der fremden Person zurechtkommt, hängt auch vom Alter ab. Bei Kindern im Grundschulalter sei das weniger problematisch.

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