Zigaretten - Verbot für "leicht" und "mild"

Der Bundesrat hat die neue Tabakprodukt-Verordnung beschlossen. Danach dürfen Zigaretten nicht mehr mit irre führenden Bezeichnungen wie "leicht" und "mild" versehen werden...

Verharmlosende Zigaretten-Bezeichnungen wie "leicht", "ultraleicht", "mild" und "niedriger Teergehalt" werden in Kürze verboten sein. Außerdem werden die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln bald weit drastischer ausfallen. Für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalt gelten nach der vom Bundesrat beschlossenen neuen Tabakprodukt-Verordnung teils niedrigere Grenzwerte.

Ohne diese Änderungen dürfen Zigaretten nur noch bis Ende September 2003 in den Handel gebracht und bis Ende Juni 2004 verkauft werden.

Tipps zum Ausstieg aus der Nikotinsucht finden Sie hier.

Autor/Autoren: äin-red, bvkj Redaktion

Letzte Aktualisierung: 17.12.2025