Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Zum Schutz von Kindern: Lockerung der Schweigepflicht

Kinder- und Jugendärzte in Deutschland drängen auf eine Lockerung ihrer Schweigepflicht. Denn um Kinder schützen zu können, müssen Ärzte bei den vielen Fällen eines vagen Verdachts die Erlaubnis zum Gespräch mit Lehrern, Erzieherinnen im Kindergarten oder nichtärztlichen medizinischen Berufen bekommen. Nur so könnten sie einen oft vagen Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung erhärten oder - in den meisten Fällen - entkräften….

Kinder- und Jugendärzte in Deutschland drängen auf die Lockerung ihrer Schweigepflicht, wenn sie den Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung hegen. „Kein Arzt sollte wegen des Bruchs der Schweigepflicht einer Strafandrohung ausgesetzt sein, wenn er bei einem Betreuer weitere Informationen im Interesse des Kindes einholt“, erklärt der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann. Schon in Fällen eines vagen Verdachts müssten Ärzte die Erlaubnis zum Gespräch mit Lehrern, Erzieherinnen im Kindergarten oder nichtärztlichen medizinischen Berufen bekommen.

Dr. Hartmann betonte, es werde dem Kindeswohl nicht gerecht, wenn bei vagen Verdachtsfällen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern zu einem Gespräch mit Betreuern nötig sei. „Diese Zustimmung erhält man in vielen Fällen eben nicht“, so der Mediziner. Auch umgekehrt sei es dringend notwendig, wenn Lehrer oder Kindergärtnerinnen mit Kinder- und Jugendärzten Kontakt wegen einer möglichen Misshandlung oder Vernachlässigung aufnehmen könnten.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte zuvor in einem Interview angekündigt, zum Schutz gefährdeter Kinder in bestimmten Fällen die ärztliche Schweigepflicht zu lockern. Einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des Kinderschutzgesetzes wolle sie im Januar ins Kabinett einbringen.