Für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen einige Krankenkassen wie z. B. die Techniker Krankenkasse die Kosten für eine zuzahlungsfreie Versorgung mit digitalen Hörgeraten. Leider kommt es laut TK in Einzelfällen trotz des geschlossenen Vertrages vor, dass die Hörgeräteakustiker Zuzahlungen verlangen. In diesem Fall sollten Sie sich z. B. an Ihre TK-Geschäftsstelle wenden. Denn Zuzahlungen sind nur dann zulässig, wenn im Rahmen der Versorgung medizinisch nicht notwendige Leistungen explizit vom Versicherten bzw. seinen Eltern gewünscht wurden.