Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Neben dem gelben Untersuchungsheft können Eltern beim Kinder- und Jugendarzt noch ein grünes Untersuchungsheft (Paed.plus®) mit zusätzlichen Leistungen für U2 bis U9 sowie für die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J1 und J2 bekommen. Diese sind noch nicht im gelben Heft enthalten, werden aber als sinnvoll erachtet. Dabei wird die J1 von allen Krankenkassen übernommen, die U10, U11 und J2 jedoch noch nicht, ebenso wie die Zusatzleistungen für U2 bis U9 und J1 im Paed.plus®-Heft. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach!

U0 - Beratung für die werdende Mutter oder die Eltern ab der 28. Schwangerschaftswoche

Seit dem 1.1.2023 bieten bestimmten Krankenkassen kostenlos die U0 an. Dies ist eine neue Vorsorgeuntersuchung für werdende Mütter ab der 28. Schwangerschaftswoche bzw. Eltern, um sich beim Kinder- und Jugendarzt vor der Geburt zu wichtigen Themen der Babygesundheit informieren zu lassen.

 

Seit Januar 2017: Neues gelbes Heft

Seit Januar 2017 erhalten die Eltern bei der Geburt eines Kindes das neue gelbe Untersuchungsheft. Für Kinder, die vor 2017 geboren sind und noch ein altes gelbes Untersuchungsheft haben, gibt es für die noch anstehenden Untersuchungen selbstklebende Einlagehefter zum Einkleben in das alte Heft.
Bereits seit September 2016 wird den Eltern neben der Untersuchung auf zahlreiche angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen aus einigen Blutstropfen des Neugeborenen (in den ersten Lebenstagen meist aus der Ferse entnommen) auch eine Untersuchung auf Mukoviszidose angeboten. Eltern können dem dreistufigen Test mit einer zusätzlichen Unterschrift zustimmen. Etwas später wurde dann eine Untersuchung der Sauerstoffsättigung für alle Neugeborenen eingeführt, mit der man gefährliche angeborene Herzfehler erkennen kann. Da hierzu keine Blutprobe nötig ist, brauchen die Eltern dafür wie beim Neugeborenen-Hörscreening nicht zu unterschreiben, es sei denn, sie lehnen die Untersuchung ab. Aber dafür gibt es kaum Gründe. Mit dem Heft eingeführt wurde auch eine Farbtafel, die die Eltern bei der U2 bis U4 vorgelegt bekommen, um Angaben zur Farbe des Stuhls machen zu können. Das kann Hinweise auf eine angeborene Fehlbildung der Gallenwege geben.

Mit dem neuen gelben Untersuchungsheft wird die Bedeutung der Beratung durch den Kinder- und Jugendarzt, z.B. zu den Themen „Impfen“, zur Prävention von Übergewicht und zum UV-Schutz, als wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung hervorgehoben. Neben der körperlichen Untersuchung hat nun die Beurteilung der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes und der Interaktion zwischen Eltern und Kind einen größeren Stellenwert bekommen. Damit sollen u.a. psychische Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ein weiteres Ziel ist es, Misshandlungen im Vorfeld zu verhindern oder zumindest in den ersten Anfängen zu ermitteln, um möglichst bald eingreifen zu können.

Entnehmbare Karte

Eine dem gelben Untersuchungsheft entnehmbare Karte ermöglicht es den Eltern, bei Bedarf nachzuweisen, an welchen Vorsorgeuntersuchungen ihr Kind bereits teilgenommen hat, ohne das Heft mit persönlichen Informationen zur Familie und zu medizinischen Befunden vorlegen zu müssen. Die Karte eignet sich z.B. zur Vorlage bei der Kita, der Schule oder dem Jugendamt. Sie dient auch als Bestätigung, dass bei jeder wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchung eine Beratung zu allen für das jeweilige Alter des Kindes empfohlenen Impfungen durchgeführt wurde.
 

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

Zeitpunkt

Untersuchung Dokumentation (i.d.R.)
direkt nach der Geburt U1 Neues gelbes Heft
3. bis 10. Lebenstag U2 Neues gelbes Heft
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3 Neues gelbes Heft
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4 Neues gelbes Heft
6 Monate (6. bis 7. Monat) U5 Neues gelbes Heft
1 Jahr (10. bis 12. Monat) U6 Neues gelbes Heft
2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7 Neues gelbes Heft
3 Jahre (34. bis 36. Monat)   U7a Neues gelbes Heft

4 Jahre (46. bis 48. Monat)  

U8 selbstklebende Einlagehefter
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9 selbstklebende Einlagehefter

7 bis 8 Jahre  

U10 Grünes Heft

9 bis 10 Jahre  

U11 Grünes Heft
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) J1 keine Dokumentation oder grünes Heft
16 Jahre bis 17 Jahre J2 Grünes Heft

Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: Paed.Check®-U10, Paed.Check®-U11 und Paed.Check®-J2, doch die Kosten dafür erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die Paed.Check®-Vorsorgeuntersuchungen müssen daher bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zum Teil privat abgerechnet werden. Eltern sollten vorab bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Erstattung möglich ist.
Weitere Informationen zu den einzelnen Paed.Check®-Untersuchungen erhalten Sie auch auf der Seite www.bvkjservicegmbh.de.

Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

Meldepflicht

Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., je nach Bundesland sind Arzt oder Eltern verpflichtet, bestimmte Vorsorgen zu melden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, wird bei den Eltern nachgehakt. Häufig ist nur die Meldung vergessen worden oder in der Post verlorengegangen, oder sie konnte dem Kind nicht zugeordnet werden, weil zum Beispiel eine Wohnortänderung noch nicht registriert wurde. Dann kann nachgemeldet werden. Ist tatsächlich eine Vorsorgeuntersuchung versäumt worden, kann sich das Gesundheitsamt oder das Jugendamt durch einen Besuch bei der Familie von der guten Betreuung und Versorgung des Kindes überzeugen.