Kinderärztinnen Achern - Christine Schöttgen und Dr. med Ulrike Schürmann
Gemeinschaftspraxis Schöttgen/Schürmann
Merkblatt zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit trifft überwiegend im Kleinkindalter auf. Sie beginnt 3-35 Tage nach Ansteckung normalerweise mit
⦁ leichtem Fieber,
⦁ weniger Appetit,
⦁ Hals- und Mundschmerzen.
⦁ Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich kleine, rote Flecken an den Hand- und Fußsohlen, um den Mund, auch am Gesäß, im Genitalbereich, an den Knien oder Ellenbogen. In der Mundschleimhaut können sich Aphten bilden, die schmerzhaft sind. Hier hilft milde, kühle Kost.
Die Krankheit verläuft im Kindesalter normalerweise mild und fast alle Patienten erholen sich innerhalb von ca. 7 Tagen ohne medizinische Behandlung. In seltenen Fällen kann es zu einem Abfallen und neuen Nachwachsen von Finger- und Zehennägeln ca. vier Wochen nach der Infektion kommen.
Die Viren werden noch Wochen nach Symptomende mit dem Stuhlgang ausgeschieden.
Bis zu 80% aller ansteckungsfähigen Kinder entwickeln gar keine Symptome, da die Hand-Fuß-Mund-Krankheit häufig abgeschwächt vorkommt.
Im Erwachsenenalter kann die HFM-Krankheit schwerer verlaufen.
Sicher vorbeugen ist nicht möglich. Gute Haushaltshygiene (Händewaschen etc.) hilft etwas. Das Küssen von Erkrankten soll vermieden werden. Eine Weiterverbreitung kann in einer KiTa nicht durch Quarantäne vermieden werden. Die Viren zirkulieren erst dann nicht mehr in einer KiTa, wenn alle Kinder ausreichend immun geworden sind für ihr weiteres Leben. Damit trägt die KiTa zu einer wichtigen Entwicklungsaufgabe für das Immunsystem bei!
Daher lautet die Empfehlung: Gehen Sie mit der Hand-Fuss-Mund-Krankheit im Kindergarten genau so um wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die KiTa, sondern sollte daheim betreut werden bis es einen ganzen Tag lang ganz gesund war. Dies beurteilen die Eltern.
Bei Bedarf können sich die Eltern natürlich vom Arzt zur Krankheit ihrer Kinder beraten lassen. Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit können aus oben beschriebenen Gründen nicht ausgestellt werden, da sie, wie dargelegt, nie sachgerecht sind.
Sich gesund fühlende Kinder mit ein paar Punkten müssen keinem Arzt vorgestellt werden mit der Frage, ob denn eine Hand-Fuß-Mund-Krankheit vorliege. Sie müssen auch nicht zu Hause betreut werden, sondern können einfach weiter mit den anderen Kindern den Kindergartenalltag genießen! Es gibt keine Meldepflicht.