Vorsorgeuntersuchungen:
In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 9 Vorsorgeuntersuchungen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.
Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U 9 (U1 und U2 finden i. d. Regel noch in der Klinik statt) sowie die Jugendgesundheitsberatung U10, U11 und J1 durch. Da diese Untersuchungen sehr umfangreich sind, bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorgeuntersuchung das Vorsorgeheft mit.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.
|