Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gemeinschaftspraxis Dr. med. H. Weinzheimer & Dr. med. A. Reinfeld
56626 Andernach

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***Bitte beachten Sie die Hinweise zur RSV- Prophylaxe unter dem Reiter Infomaterial****

Andernach, 04.04.2018

Liebe Eltern !

 

Meningokokken sind Bakterien, die eine eitrige Gehirnhautentzündung oder eine Art „Blutvergiftung“ mit Zerstörung des Blutgerinnungssystems verursachen.

In Deutschland gab es vor Einführung der Impfung gegen Typ C (keine geschätzten Zahlen, meldepflichtige Erkrankung) circa 200 Meningokokken-Typ C Erkrankungen, es gibt weiterhin jährlich circa 400 Meningokokken Typ B Erkrankungen.

 

Seit 2007 werden in Deutschland Kinder im 2. Lebensjahr gegen Meningokokken der Gruppe C geimpft. Seither ist die Infektionsrate deutlich zurückgegangen. Bis zum Frühjahr 2013 gab es keinen Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe B. Leider, denn die Infektionsrate an dieser sehr gefährlichen und oft tödlich (20-25%) verlaufenden Krankheit ist in Deutschland deutlich höher (s.o.). Ein entsprechend hoher Anteil der Erkrankten hat lebenslang bleibende Komplikationen zu befürchten. Die Erkrankung verläuft besonders schnell und ist im Vorfeld oft sehr schwierig oder nicht zu erkennen.

Besonders in den ersten 3 Lebensjahren (50-80 Neuinfektionen pro Jahr bei 650 000 Neugeborenen) liegt der Altersgipfel der Erkrankung, ein zweiter im späten Jugendalter ab 15-18 Jahre. In den anderen Altersgruppen kommt es nur zu wenigen Erkrankungen pro Jahr.

 

Der zur Verfügung stehende Impfstoff Typ B ähnelt aufgrund der Artverwandtschaft in der Herstellung dem erfolgreichen Meningokokken C-Impfstoff, so dass zu erwarten ist, dass eine ähnlich hohe Erfolgsquote in der Vermeidung der Erkrankung zu erreichen ist.

 

Wie schon bei der Einführung des Meningokokken C Impfstoffs sind die Engländer schon früh dazu übergegangen, den Meningokokken B Impfstoff als Standardimpfung einzuführen.

In Deutschland wird man eventuell erst die mehrjährigen Ergebnisse der englischen Kollegen abwarten wollen (wie bei der Men.-C-Impfung) bevor die STIKO (Ständige Impfkommission) ihre Empfehlung zur generellen Impfung gegen Men.-B abgibt.

 

Die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DPGI, Kinder- und Jugendärzte mit Spezialisierung Intensivmedizin, Mikrobiologie und Infektiologie) und weitere Fachgruppen sehen dies anders als die STIKO und raten zur Durchführung der Impfung gegen Meningokokken Typ B.

 

Herr Dr. Weinzheimer und Herr Dr. Reinfeld teilen die Meinung der DGPI und halten die Impfung zumindest in den ersten drei Lebensjahren und ab 15 -18 Jahren für sehr sinnvoll (in diesen Altersgruppen höchste Erkrankungsrate)

 

Wir empfehlen die Durchführung der Meningokokken Typ B Impfung bei allen Kindern unter 3 Jahren (auf Wunsch auch in allen anderen Altersgruppen) und wissen, dass es sich hier um eine individuelle Entscheidung handelt, die durch Sie als Eltern getragen werden muss. Letztendlich obliegt es momentan Ihrer Entscheidung, die Impfung durchführen zu lassen oder nicht.

 

 

 

Aufgrund der „Seltenheit“ der Erkrankung ist im Falle einer Nichtimpfung nicht von einem sehr hohen Risiko der Ansteckungsgefahr für Ihr Kind auszugehen und wir möchten auf keinen Fall mit diesem Informationsblatt Ihrerseits eine Entscheidung zu Gunsten der Impfung erzwingen. Wir halten die Impfung für medizinisch indiziert, ob diese „wirtschaftlich“ ist, muss nicht von uns entschieden werden.

 

Viele Krankenkassen übernehmen die Impfstoffkosten, je nach Alter der Durchführung der Impfung sind maximal 4 (Impfbeginn vor 6. Lebensmonat), 3 Impfungen ab Beginn 7. Lebensmonat und minimal 2 Impfungen in einem gewissen Abstand (älter als 2 Jahre) durchzuführen. Hierüber werden Sie im Einzelfall informiert.

 

Zum Ablauf:

  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden ! (Fast alle privaten Kassen und viele gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten bereits)

 

  1. Ein Privatrezept für den Impfstoff wird auf den Namen Ihres Kindes von uns ausgestellt.
  2. Privatpatienten bekommen eine Rechnung über den Impfstoff von der Apotheke, die uns den Impfstoff liefert
  3. Gesetzlich Versicherte gehen mit dem Rezept zu einer Apotheke Ihres Vertrauens, bezahlen die Impfstoffkosten und lassen den Impfstoff von der Apotheke zu uns liefern (ein Impfstoff kostet ca. 109,- €, Kühlkette muss eingehalten werden).
  4. Vereinbaren Sie in unserer Praxis einen Impftermin.
  5. Bei gesetzlich versicherten Kindern ist eine Impfgebühr von 14 Euro pro Impfung (Ziffer 1,5,375, einfacher Satz GOÄ) in unserer Praxis in bar zu entrichten (bei Übernahme durch Ihre Kasse bekommen Sie auch diesen Betrag rückerstattet).
  6. Die Belege (Impfstoffrezept und Impfkostenbescheinigung) rechnen Sie mit Ihrer Krankenkasse nachträglich ab.
  7. Sie vereinbaren einen Termin für die immer mindestens notwendige 2. Impfung und erhalten das zweite Rezept für den Impfstoff.

 

Wie oben erwähnt ist Impfung zugelassen, versicherungsrechtlicher Schutz besteht durch die liefernde Firma. Wir verweisen auf die Informationen des Informationsblattes des grünen Kreuzes.

Die Impfung kann in Kombination mit anderen Impfungen zu Fieber und Unwohlsein führen, nach unseren bisherigen Erfahrungen wird sie gut als Einzelimpfung vertragen, wir kombinieren diese Impfung deshalb momentan nicht mit anderen Impfungen.

Fachliche Fragen können Sie gezielt an Herrn Dr. Weinzheimer oder Herrn Dr. Reinfeld richten (am einfachsten über unsere Mail-Adresse).

 

P.S. Stand: 07.09.2016 Mittlerweile sind mehr als 6 Millionen Impfungen durchgeführt worden. Erste statistische Auswertungen aus England zeigen sehr vielversprechende

Ergebnisse.

 

Ihr Praxisteam Dres. Weinzheimer & Reinfeld

 

Link zur Überprüfung der Kostenübernahme:

https://www.kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/Meningokokken_B_-_Krankassenliste/UEbersicht_Kostenuebernahme_Meningokokken-B-Impfstoff_-_letzter_Stand.pdf

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