Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gemeinschaftspraxis Dr.med. Bettina Aichholzer & Dr. med. Georg Mair, Bad Endorf

Infos zur RSV-Prophylaxe

Liebe Eltern,

auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission haben alle Säuglinge im ersten Lebensjahr Anspruch auf die RSV Prophylaxe mit Beyfortus. Die einmalige Impfung schützt vor schweren RSV-Infektionen der unteren Atemwege, die häufig zu Krankenhausaufenthalten führen. Jedes 50. erkrankte Kind muss stationär behandelt werden, davon ca 10% auf Intensivstation.

Die von Mitte März bis September Geborenen sollen im Herbst (September bis November) geimpft werden, die in den Wintermonaten Geborenen nach der Geburt oder im Rahmen der U2.

Der Impfung ist eine sogenannte Passivimpfung, d.h. es werden Antikörper gegen das RS-Virus gespritzt, so dass sofort eine Schutzwirkung eintritt. Die Impfung ist nach bisherigen Kenntnissen gut verträglich, es können für einige Tage Lokalreaktionen mit Schwellung und Rötung an der Impfstelle sowie Hautausschläge auftreten.

Falls die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wurde (mehr als 2 Wochen vor Geburt) ist keine Prophylaxe empfohlen, außer bei Risikokindern ( siehe Faktenblatt  RKI )

Darüber hinaus können Kinder mit Risikofaktoren  auch in der 2. RSV-Saison mit Beyfortus geimpft werden.

Wenn Sie die RSV-Prophylaxe für Ihr Kind wünschen, melden Sie sich bei uns für nähere Informationen.

Ihr Ärzteteam

 

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