Kinderarzt-Praxis Bad Windsheim - Dr. Alexander Sturm & Dr. Greta Schneider
NEUAUFNAHME VON PATIENTEN
Auf Nachfrage verschiedener Eltern nach der Möglichkeit zur Neuaufnahme von Bekannten / Verwandten haben wir unsere Regeln etwas gelockert.
1. Weiterhin nehmen wir unabhängig vom Wohnort oder von bisher betreuenden Ärzten jeden Säugling bis zur U4 (Alter ca. 3-4 Monate) und in diesem Zuge dann auch dessen Geschwister auf.
2. Wir nehmen ab sofort jeden Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnort im Landkreis Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim, im nördlichen Landkreis Ansbach oder im südlichen Landkreis Kitzingen auf (siehe Einzugsgebiet auf der Karte).
3. Sollten neu zugezogene oder sonstige Patienten, die bislang keinen betreuenden Kinderarzt gefunden haben und außerhalb unseres Einzugsgebietes wohnen, trotz intensiver Bemühungen keinen Kinderarzt finden, nehmen wir diese Patienten aus Kulanzgründen auch weiterhin in unserer Praxis auf.
AUSSCHEIDEN VON PATIENTEN
Wir betreuen die Kinder und Jugendlichen gerne bis zum 18. Geburtstag. Darüberhinaus kann eine Betreuung nur noch in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Menschen mit Behinderung, Notfallbehandlung) stattfinden.
Zum Thema "Ärtzehopping": Eltern/Patienten, die ohne driftigen Grund (wie z.B. Wohnortwechsel) die Vorsorgeuntersuchungen bei einem anderen Kinderarzt oder einem Hausarzt durchführen lassen, scheiden damit aus unserer Praxis aus. Ein Zurückwechseln zu uns lehnen wir in diesem Fall ab. Dies betrifft explizit nicht Patienten mit weiter Anfahrt, die sich für eine Impfung oder mit einem Infekt bei Ihrem Hausarzt vorstellen.
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Kontaktdaten
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91438 - Bad Windsheim
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Dringlich: 09841/7093
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