Kinderarztpraxis Berlin - Dr. med. Alexander Kröckel und Dr. med. Corinna Ciesla
Wir stellen regulär keine Schulbescheinigungen aus!
Bitte schreiben Sie diese Entschuldigungszettel selbst.
Entsprechend dem Berliner Schulgesetz und den Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht werden Schüler prinzipiell von den Erziehungsberechtigten am ersten Fehltag fernmündlich und spätestens am 3. Tag schriftlich entschuldigt. Bei der Rückkehr in die Schule haben sie eine Erklärung der Erziehungsberechtigten über Dauer und Grund des Fernbleibens vorzulegen.
Bei begründeten Zweifeln kann im Einzelfall die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.