Alexander Jakitsch, Ulrike Svensson & Dr.MU/Pécs Wolfram Roger
Gemeinschaftspraxis für Kinder- und Jugendmedizin
Seit 01.01.2024 ist Herr Alexander Jakitsch Mitinhaber unserer Gemeinschaftpraxis, gemeinsam mit Frau Ulrike Svensson und Herrn Wolfram Roger. Herr Kleppe ist noch in kleinem Umfang und nach Vereinbarung für Sie da.
Was erwartet Sie in unserer Praxis?
Seit 1968 wird in unseren Räumen eine Kinderarztpraxis betrieben. Wir bemühen uns, den Charme der Räumlichkeiten zu erhalten. Trotzdem betreiben wir selbstverständlich eine Medizin auf aktuellem Stand. Sie können davon ausgehen, dass wir Ihre Kinder leitliniengerecht nach den Regeln der wissenschaftlichen Kinder- und Jugendmedizin behandeln.
Wir haben den Anspruch, korrekte Diagnosen zu stellen und Sie über die Krankheitsbilder aufzuklären. Bei der Entscheidung über Therapien sollen Sie nach Möglichkeit mitbestimmen. Im Bedarfsfall werden wir Sie an kompetente Kollegen vermitteln. Grundsätzlich werden wir Ihre Kinder so behandeln, wie wir unsere eigenen Kinder behandeln würden.
Sie können zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen.
Wir sind auf eine gründliche Schilderung der Krankheitssymptome im zeitlichen Ablauf angewiesen, Übertreibungen helfen wenig.
Zur Behandlung bitten wir Sie, bei Säuglingen eine Stoffwindel o.ä. für die Wickelauflage mitzubringen.
Bei Fieber in den ersten 2 Lebensjahren ohne offensichtlich erkennbare Ursache benötigen wir eine Urinprobe. Die gewinnen Sie bei Jungen am einfachsten durch einen Urinsammelbeutel, den wir ins gelbe Untersuchungsheft einlegen. Bei Mädchen versuchen Sie bitte, einen "clean-catch-Urin" zu gewinnen: Sie stehen auffangbereit mit einem Glas in der Hand neben dem entkleideten Kind, dann ist Geduld gefragt! Im entscheidenden Moment halten Sie das Glas hin... Viel Erfolg :-)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Behandlung und Rezeptausstellung das Mitbringen der aktuellen Versichertenkarte benötigen. Ohne Versichertenkarte können nur Privatrezepte erstellt werden und die Karte muss spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage vorgelegt werden.
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