Kinderarztpraxis Sperling
- Allgemeinpädiatrische Versorung aller Kinder vom Neugeborenenalter bis zum erreichen des 18 Lebensjahres
- Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Empfehlungen des G-BA ( Gemeinsamer Bundesausschluß) von der U2 - U9
- U10 und U11 bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder als IGEL-Leistung ( Idividuelle Gesundheistsleistung)
- Jugendvorsorgeuntersuchungen J1 und J2
- Allgemeine Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen gemäß STIKO ( Ständige Impfkommision Robert-Koch-Institung und SIKO ( Sächsische Impfkommission)
- Berufstauglichkeits- und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Allergologie (Diagnostik, Beratung und Behandlung einschließlich Hyposensibilisierung)
- Lungenfunktionsuntersuchungen
- EKG
- Narkosetauglichkeitsuntersuchungen
IGEL- Individuelle Gesundheitsleistungen
1. Amblyopiescreening
Zu den Vorsorgeunterschungen wird bereit die Durchleuchtung der Pupille ( Brücknertest) durchgeführt-hier können angeborene Erkrankungen (z-b.Grauer Star/ Tumor) bereits erkannt werden.
Teste zur Beureilung des Sterosehens (Lang) und der Sehschärfe ( LEA-Reihentest) sind jedoch aufgrund der notwendigen Mitarbeit erst im Alter von 2 bzw. 3-4 Jahren sinnvoll möglich.
Mit dem Vision Screener der Firma Plus-Optix ist es bereits möglich, ab einem Alter von 6 Monaten zuverlässig folgende Erkrakungen frühzeitig zu erkennen, bzw. auszuschließen
-Hyperopie (Weitsichtigkeit)
-Myopie (Kurzsichtigkeit)
-Amblyopie (Schwachsichtigkeit)
-Anisometropie (ungleiche Fehlsichtigkeit)
-Strabismus (Schielen)
-Anisokorie (unterschiedliche Pupillengröße)
-Astigmatismus (Hornhautverkrümmung)- Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Vorteile des Sehscreenings:
- binokulare Messung: beide Augen werden gleichzeitig gemessen
- nicht invasive Messung: der Säugling muss nicht getropft werden,
- berührungslose Messung: die Messung erfolgt aus einem Meter Entfernung, der Säugling sitzt entspannt auf dem Schoß eines Elternteils
- sekundenschnelle Messung
Durch Verträge mit einigen Krankenkassen werden diese Kosten von diesen Krankenkassen übernommen (z.B. AOK-Hausarztvertrag Pädiatrie, Vertrag mit Barmer-GEK, Bosch BKK, DAK, etc.).
Wir empfehlen das Screening im Alter von 12 Monaten und 24 Monaten (zur U6 und U7), bei familiärer Belastung zum frühstmöglichen Zeitpunkt im 6.Lebensmonat..
Die Untersuchung erfolgt auf dem Schoß der Eltern und dauert nur wenige Sekunden.
Wir bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis an. Die Kosten hierfür betragen gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 25 Euro.
Falls Ihre gesetzliche Kasse bisher keinen Vertrag mit den Kinder- und Jugendärzten abgeschlossen hat, können Sie versuchen die Rechnung bei Ihrer Kasse mit der Bitte um Kostenerstattung einzureichen.