Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Chemnitz - Dr. med. Ulrich Tribukait - Allergologie

Dr. med. Ulrich Tribukait
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Allergologie
 

Rewitzerstr. 5
09126 Chemnitz

Telefon: 0371 / 55941
Fax: 0371 / 5607953

Sprechzeiten:

Montag 08.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.00 Uhr & nachmittags Terminsprechstunde 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
Freitag 08.00 - 11.30 Uhr

Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Französisch

Liebe Eltern, liebe Patienten,

Wir haben Urlaub vom 15.07.24 - 02.08.24. Vertretung übernehmen:

Dr. Freitag, Sonnenstr. 45, 09130 Chemnitz, Tel.: 0371/4010239 

                                                           Mo - Fr  08:00 - 09:00 Uhr

                                                           Di         13:00 - 14:00 Uhr

Kinderarztpraxis Am Rosenhof 16, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371/304847

                                                           Mo+Fr  09:00 - 11:00 Uhr

                                                           Di+Mi   10:00 - 11:00 Uhr

                                                           Do       15:00 - 17:00 Uhr

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den kinderärztlichen Notfalldienst in der Flemmingstrasse ab 19:00 Uhr.

Ab Montag 05.08.24 sind wir regulär wieder für Sie da.

 

Akutsprechstunde jeden vormittag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Montags bis Mittwochs am Nachmittag findet keine Akutsprechstunde statt, sondern nur vereinbarte Termine!

Achtung: Entsprechend der Sächsischen Schulbesuchsordnung liegt die Entschuldigungspflicht bei den Erziehungsberechtigten (nicht bei den Ärzten). Erst ab dem 6. Fehltag kann der Lehrer ein ärztliches Attest einfordern. Ein entsprechendes Schreiben wurde an die Schulen der Stadt Chemnitz versandt. Unter den Kinderärzten der Stadt Chemnitz wurde dementsprechend vereinbart, keine Krankschreibungen mehr vor dem 6. Krankheitstag auszustellen.

 

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