Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in Erlangen-Tennenlohe
Krankenkassenverträge
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern spezielle Leistungen an. Bei manchen Kassen schreiben Sie Ihr Kind in einen Zusatzvertrag ein, um diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen zu können (z.B. Barmer/GEK, AOK, viele Betriebskrankenkassen), bei einigen Kassen unterschreiben Sie für jede einzelne Zusatzleistung (z.B. SBK, TK).
Im kinder- und jugendärztlichen Bereich sind insbesondere die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen (U10 mit 7-8 Jahren, U11 mit 9-10 Jahren, J2 mit 16-17 Jahren) und eine Erweiterung des Umfangs bei den bereits bekannten Vorsorgen wichtig.
Für die Dokumentation der U10, U11 und J2 steht ein "grünes Untersuchungsheft" zur Verfügung, das das "gelbe Heft" (U1 bis U 9) ergänzt.
Unsere Praxis nimmt an allen wichtigen Verträgen teil:
AOK - PZV (pädiatriezentrierter Vertrag = Hausarztvertrag für Patienten bis zum 18. Geburtstag)
Barmer - Vertrag
Betriebskrankenkassen: BKK - Verträge "Starke Kids" und "Clever for Kids"
DAK - Vertrag über zusätzliche Vorsorgen
TK - Vertrag über zusätzliche Vorsorgen
Deutsche BKK + KKH - Vertrag über zusätzliche Vorsorgen
Bitte fragen Sie uns, welche Leistungen Ihrem Kind zustehen!