Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Freigericht
Dr. Caroline Lemmer

Ärztliche Leistungen

In unserer Praxis bieten wir Ihnen folgende ärztliche Leistungen im Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen an:

  • Versorgung bei akuten Erkrankungen
  • Versorgung bei chronischen Erkrankungen
  • Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 und J1
  • Impfberatung und Impfungen nach den STIKO-Empfehlungen
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen bis zum 18. Geburtstag
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Selektivverträge des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mit den teilnehmenden Krankenkassen

Weiterhin ist die Inanspruchnahme folgender zusätzlicher Leistungen, sogenannter IGeL*, möglich:

  • Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 sowie J2
  • Kindergartenatteste
  • Sportatteste für den Freizeitsport nach Vorgaben der Sektion Kinder- und Jugendsport in der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V.
  • Impfberatung und Impfungen nach den STIKO-Empfehlungen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Augenvorsorgeuntersuchung mit Plusoptix®
* Individuelle Gesundheitsleitungen; diese sind teilweise nicht Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und können ggf. kostenpflichtig sein. Wir beraten Sie hierzu gern.

NEU: Augenvorsorgeuntersuchung in unserer Praxis

Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Unbehandelt können diese Sehstörungen zu einer dauerhaften Schwachsichtigkeit (Amblyopie) führen.

Durch eine berührungslose, sekundenschnelle Messung mit dem mobilen Plusoptix®-S12R Vision Screener können die häufigsten Sehstörungen schon ab einem Alter von 5 Monaten erkannt werden.

Wir bieten das Amblyopiescreening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis an. Sie können mit der ausgehändigten Rechnung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alle Untersuchungs- oder Behandlungskosten, die entstehen, wenn ihr Kind aufgrund eines auffälligen Befundes zu einem Augenarzt überwiesen werden sollte, trägt Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen finden Sie unter https://plusoptix.com/de-de/produkte/vision-screener/augenvorsorge-info

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