Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gemeinschaftspraxis Dr. Schwertner & Dr. Woitsch PartmbB
Kinder- und Jugendmedizin - Kinder-Pneumologie (Lungenheilkunde)

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Die STIKO empfiehlt Impfungen gegen MenB für Säuglinge und Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag!

Lesen Sie die Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 18.1.24 zur Meningokokken-B-Impfempfehlung.

FAQ:
Was bedeutet das konkret?
> Säuglinge sollen 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten.
> Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag werden Nachholimpfungen empfohlen. Je nach Alter sind 2-3 Impfungen nötig.

Wird die Impfung nun von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
> Ja! Allerdings gibt es eine Übergangszeit, bis rechtlich und technisch alles geregelt ist. In dieser Zeit ist die Impfung weiterhin eine IGeL-Leistung, die Sie bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen müssen.

Was sind eigentlich Meningokokken?
> Nützliche Informationen (und Formulare zur Kostenerstattung) finden Sie hier.

Das eRezept für gesetzlich versicherte Patienten

Künftig gehören "rote Papierrezepte" mehr und mehr der Vergangenheit an. Stattdessen wird Ihre Vorordnung von der Praxis direkt auf dem eRezept-Server der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) hinterlegt.
Sie können Ihr eRezept in der Apotheke einfach mit ihrer Gesundheitskarte (eGK, auch "Versichertenkarte" genannt) einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich.
Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät, verbindet sich mit dem eRezept-Server und gibt das verordnete Medikament aus.

Weitere Informationen finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de oder auf unserem Infoblatt.

Übrigens: Das eRezept kann Wege ersparen!
Wenn Sie in einem Quartal schon bei uns in der Praxis waren (= Ihre eGK bei uns ins Lesegerät gesteckt wurde), können wir Folgerezepte ebenfalls digital ausstellen. Sie müssen dann nicht mehr zur Abholung zu uns in die Praxis kommen, sondern können direkt zur Apotheke gehen.

medizinisch nicht notwendige und gesetzlich nicht vorgeschriebene Atteste

Liebe Eltern,
wir stellen Ihnen ein Schreiben des bvkj (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) zur Verfügung, das Sie Ihrer KiTa oder Schule vorzeigen können, wenn diese medizinisch nicht notwendige und gesetzlich nicht vorgeschriebene Atteste einfordern.
Diese Atteste werden nicht von den Kassen übernommen - es entstehen also unnötige Kosten für Sie als Eltern! Vorallem aber wird Praxiszeit für Bürokratie verbraucht, die für die Versorgung von Patienen benötigt wird.
Deshalb: Wehren Sie sich! Nehmen Sie Ihr Elternrecht wahr und schreiben Sie die Entschuldigung für Ihr Kind selbst!

Für jede von unserer Praxis ausgestellte Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben, die sofort vor Ort bargeldlos bezahlt werden muss.

Weltfrauentag am 8. März

Leider werden Frauen nach wie vor immer wieder Opfer von Gewalt in der Familie. Zögern Sie nicht, sich an eine der zahlreichen Anlaufstellen zu wenden, wenn Sie Hilfe benötigen!

Wiederholungsrezepte per E-Mail

Sie benötigen ein Wiederholungsrezept? Schreiben Sie uns eine E-Mail an kinderarztrezepte@t-online.de.

Zwingend notwendige Angaben sind:

  • Name des Kindes
  • Medikament (nur Wiederholungsrezepte!)
  • Telefonnummer für Rückfragen

Wenn Sie nichts anderes von uns hören, können Sie das gewünschte Rezept 24 Std. später zu den Öffnungszeiten bei uns in der Praxis abholen. Bringen Sie hierzu bitte unbedingt die Versichertenkarte mit!

Einschulung, Zurückstellung, vorzeitige Einschulung

Die bevorstehende Einschulung ist für alle Kinder ein großer Schritt - und auch für Ihre Eltern!
"Die Schulanmeldung muss im März erfolgen. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen. Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schularzt und Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich."
Hier finden sie diese und weitere wichtige Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Etwas versteckt ist die Beschreibung der Schuleingangsuntersuchung

Notdienstplan der Kinderärzte im LK FFB jetzt auch online einsehbar!

An allen Wochenenden und Feiertagen (sowie am Faschingsdienstag Nachmittag, Heilig Abend und Silvester) übernimmt eine Kinderarztpraxis im Landkreis Fürstenfeldbruck den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst jeweils von 9-12 Uhr und 15-18 Uhr in der eigenen Praxis. Der Notdienstplan ist nun auch online verfügbar.

Wir empfehlen Ihnen, vorher in der Praxis anzurufen, damit längere Wartezeiten vermieden werden können.

Seit 2018 empfohlen: HPV-Impfung für Jungen!

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen HPV für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Eine Immunisierung sollte vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen. Wie bei der HPV-Impfung für Mädchen sind im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten notwendig.
Wenn die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht wird, sind insgesamt drei Impfungen notwendig. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen.

Das Impfziel der HPV-Impfung von Mädchen und Jungen ist die Reduktion der Krankheitslast durch HPV-assoziierte Tumoren. Dazu zählen bei Männern das Penis- und Analkarzinom sowie Plattenepithelkarzinome der Mundhöhle und des Rachens. Laut STIKO gibt es jährlich etwa bei 6250 Frauen und 1600 Männern HPV-bedingte Krebserkrankungen.

Seit dem 30. November 2018 ist die HPV-Impfung für Jungen Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und wird bis zum Alter von 17 Jahren übernommen, von einigen Krankenkassen auch drüber hinaus. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse!

Das RKI hat alle wichtigen Informationen auf einem Faktenblatt zusammengestellt.

Ein praktischer Helfer:

die Impf-App von STIKO und Robert-Koch-Institut.
Herz­stück ist der inter­aktive Impf­check: Nach Ein­gabe von Alter, Geschlecht und Impf­historie des Patien­ten wird dessen Impf­status über­prüft, noch aus­stehen­de Impfungen identifiziert und Empfeh­lungen zum Schließen bestehender Impf­lücken gegeben.

Vergiftungsunfälle bei Kindern

Als Informations- und Nachschlagewerk für Vergiftungsunfälle bei Kindern und für deren Vermeidung gibt es eine hilfreiche App. Die Vergiftungsrisiken umfassen die Bereiche - Chemische Produkte - Spielzeuge - Medikamente - Pflanzen und Pilze

Im Notfall kann direkt aus der App ein für das jeweilige Bundesland zuständiges Giftinformationszentrum angerufen werden. Die App wurde entwickelt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).