Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderärzte Bothfeld - Dr. med. Christian Dopfer, Dr. med. Franziska Schrader

Dr. med. Christian Dopfer
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin - Kinderallergologie - Kinderpneumologie

Dr. med. Franziska Schrader 

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

 

Sutelstr. 54a
30659 Hannover

Telefon: 0511-640182
Fax: 0511-2208495

E-Mail: kinderarzt-bothfeld@gmx.de

Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle sind wir am Mittwoch, Donnerstag udn Freitag (18.-20.12.24) nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Sie können uns aber gerne für alle planbaren Angelegenheiten eine E-Mail zusenden.

Montag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Am 23.12., 27.12. und 30.12.24, sowie am 02.01. und 03.01.25 haben wir jeweils von 08:30 - 13:30 Uhr geöffnet.

Ab dem 06.01.2025 sind wir wie gewohnt für Sie da.


Wir nehmen noch Neupatienten auf.


 

Die Akut- und Infektsprechstunde findet täglich von 11-12 Uhr statt, freitags 12 bis 13 Uhr. Auch hierfür bitten wir um eine vorherige telefonische Anmeldung.

Die Termine sind bewusst nur für jeweils EIN AKUTES Problem vorgesehen, um möglichst vielen Kindern zeitnah eine Vorstellung anbieten zu können. Ausführliche Gespräche können folglich nicht stattfinden.

Da die Kapazität unseres Wartezimmers begrenzt ist, sollte jedes Kind nur von einer Person begleitet werden. 

Außerdem empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.


 

Neue Ärztin

Ab April 2024 wird das Team durch Frau Dr. med. Franziska Schrader unterstützt.

Wir freuen uns, mit Frau Dr. Schrader eine erfahrene Kollegin gefunden zu haben, die zuvor in der Medizinischen Hochschule Hannover, in der Praxis von Frau Dr. Price und in der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Kinderkrankenhauses auf der Bult tätig war.

Nachweis Masernschutz nach IfSG §20, Abs. 9

Zur Bestätigung der Masern-Impfung genügt die Vorlage des Impfausweises, eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Aufgrund der derzeitigen Engpässe in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellen wir diese Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen für Patienten aus, die bei uns geimpft wurden.

Gerne dürfen Sie hierzu die anfordernde KiTa/Schule auf die Anleitung des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen. Vielen Dank.

 

 

Bescheinigungen und Atteste

Bescheinigungen und Atteste sind in der Regel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und deswegen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstatten. Hierfür bieten wir ausschließlich einen bargeldlosen Zahlungsverkehr an. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

PraxisApp

🔍

Aktuelle Meldungen