Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Bothfeld - Dr. med. Christian Dopfer

Wir bitten stets um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 0511-640182. Danke.

Montag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle sind wie telefonisch leider nur sehr eingeschränkt zu erreichen. Wir bitten dies zu entschuldigen.


Wir nehmen Neupatienten auf.

Patientinnen und Patienten von Frau Dr. Morina können sich gerne wegen Terminen bei uns melden. Wir haben auch noch freie Kapazitäten für dringend notwendige Impfungen und U-Untersuchungen. 


Vom 08.07. - 12.07.24 sind wir ferienbedingt nur von 09:00-14:00 Uhr erreichbar.


Wir machen Urlaub vom 15.07. - 19.07.2024.

Die Vertretungen sind nach vorheriger telefonische Anmeldung in dringenden Fällen:

Drs Meyer-Stolz/Krupp/King, Vahrenheider Markt 5b; Tel.: 0511/671743

Dr. Schreiber, Bödekerstraße 90, Tel. 0511 66 30 39

 


 

Die Akut- und Infektsprechstunde findet täglich von 11-12 Uhr statt, freitags 12 bis 13 Uhr. Auch hierfür bitten wir um eine vorherige telefonische Anmeldung.

Die Termine sind bewusst nur für jeweils EIN AKUTES Problem vorgesehen, um möglichst vielen Kindern zeitnah eine Vorstellung anbieten zu können. Ausführliche Gespräche können folglich nicht stattfinden.

Da die Kapazität unseres Wartezimmers begrenzt ist, sollte jedes Kind nur von einer Person begleitet werden. 

Außerdem empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.


 

Neue Ärztin

Ab April 2024 wird das Team durch Frau Dr. med. Franziska Schrader unterstützt.

Wir freuen uns, mit Frau Dr. Schrader eine erfahrene Kollegin gefunden zu haben, die zuvor in der Medizinischen Hochschule Hannover, in der Praxis von Frau Dr. Price und in der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Kinderkrankenhauses auf der Bult tätig war.

Nachweis Masernschutz nach IfSG §20, Abs. 9

Zur Bestätigung der Masern-Impfung genügt die Vorlage des Impfausweises, eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Aufgrund der derzeitigen Engpässe in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellen wir diese Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen für Patienten aus, die bei uns geimpft wurden.

Gerne dürfen Sie hierzu die anfordernde KiTa/Schule auf die Anleitung des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen. Vielen Dank.

 

 

Bescheinigungen und Atteste

Bescheinigungen und Atteste sind in der Regel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und deswegen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstatten. Hierfür bieten wir ausschließlich einen bargeldlosen Zahlungsverkehr an. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

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