Kinderärzte Bothfeld - Dr. med. Christian Dopfer, Dr. med. Franziska Schrader
Dr. med. Christian Dopfer
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin - Kinderallergologie - Kinderpneumologie
Dr. med. Franziska Schrader
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Sutelstr. 54a
30659 Hannover
Telefon: 0511-640182
Fax: 0511-2208495
E-Mail: kinderarzt-bothfeld@gmx.de
Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle sind wir am heutigen 07.11.24 nachmittags telefonisch nicht zu erreichen.
Montag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr |
Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
Wir nehmen Neupatienten auf.
Die Akut- und Infektsprechstunde findet täglich von 11-12 Uhr statt, freitags 12 bis 13 Uhr. Auch hierfür bitten wir um eine vorherige telefonische Anmeldung.
Die Termine sind bewusst nur für jeweils EIN AKUTES Problem vorgesehen, um möglichst vielen Kindern zeitnah eine Vorstellung anbieten zu können. Ausführliche Gespräche können folglich nicht stattfinden.
Da die Kapazität unseres Wartezimmers begrenzt ist, sollte jedes Kind nur von einer Person begleitet werden.
Außerdem empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Neue Ärztin
Ab April 2024 wird das Team durch Frau Dr. med. Franziska Schrader unterstützt.
Wir freuen uns, mit Frau Dr. Schrader eine erfahrene Kollegin gefunden zu haben, die zuvor in der Medizinischen Hochschule Hannover, in der Praxis von Frau Dr. Price und in der Kinder-und Jugendpsychiatrie des Kinderkrankenhauses auf der Bult tätig war.
Nachweis Masernschutz nach IfSG §20, Abs. 9
Zur Bestätigung der Masern-Impfung genügt die Vorlage des Impfausweises, eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Aufgrund der derzeitigen Engpässe in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellen wir diese Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen für Patienten aus, die bei uns geimpft wurden.
Gerne dürfen Sie hierzu die anfordernde KiTa/Schule auf die Anleitung des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen. Vielen Dank.
Bescheinigungen und Atteste
Bescheinigungen und Atteste sind in der Regel nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und deswegen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstatten. Hierfür bieten wir ausschließlich einen bargeldlosen Zahlungsverkehr an. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.