Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Dr. med Siegfried J. Königer

Impfung gegen RS-Virus (RSV-Immunisierung)

Die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen kann beginnen - die STIKO hat im August 2024 eine entsprechende Empfehlung für alle Säuglinge, die nach dem 1.4.2024 geboren wurden, ausgegeben.

Nach der entsprechenden Rechtsverordung vom Bundesgesundheitsministerium Mitte September ist der Rechtsanspruch für alle Versicherten geklärt.

Die RSV-Infektion betrifft vor allem junge Säuglinge, jeder 4. Säugling < 8.LM wird betroffen sein. 5 % der Babies müssen stationär aufgenommen und intensivmedizinisch betreut werden, zum Teil mit hohem Sauerstoffbedarf und Zeichen kritischer Atemnot. Die Übertragung des Virus erfolgt über Schmier- bzw. Tröpfcheninfektion. Die Symptomatik nach 5 Tagen Inkubationszeit reicht von banalem Schnupfen (meist ältere kinder) bis zu ernsten Infektionen der unteren Atemwege, sog. spastische Bronchtiden.

Wir gehen auch bei beginnendem frühkindlichem Asthma von der Ursache einer RSV-Infektion aus.

Ab sofort kann der oben beschriebene Personenkreis mit einem passiven Impfstoff geschützt werden. Es handelt sich um einen monoklonalen Antikörper - Nirsevimab. Die Impfung erfolgt intramuskulär und wird nur einmalig verabreicht. Gelegentliche Rötungen und Verhärtungen an der Einstichstelle können vorkommen. Fieber und Hautausschlag (Exanthem) ist selten, aber möglich. Sehr selten kann es wie bei anderen Impfungen auch zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen kommen. Insgesamt ist die Verträglichkeit sehr gut. 

Idealerweise können die schwangeren Mütter im letzten Drittel der Schwangerschaft geimpft werden - dann entfällt die Immunisierung des jungen Babies.

Bei Neugeborenen wird die Impfung im Rahmen der U2 noch in der Klinik verabreicht.

Ausführliche Informationen finden Sie auf impfen-info.de

 

 

Impfempfehlung Meningokokken B

Nach langem Warten hat die STIKO endlich am 18.1.2024 die Meningokokken B-Impfung als Standardimpfung eingeführt.

Dafür sind wir sehr dankbar, wir bieten diese Impfung als Individuelle Gesundheitsleistung  ja schon seit 2013 für Ihre Kinder an.

Die Impfempfehlung muss nun noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss abgesegnet und dann im Bundesanzeiger veöffentlicht werden.

Eine MenB-Impfung muss also weiterhin als private individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) bis zur Implementierung durch die Kassenärztliche Vereinigung angeboten werden (voraussichtlich Ende Mai...).

Alle Patienten haben aber einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung bis dahin, da die Krankenkassen verpflichtet sind, ALLE von der STIKO empfohlenen Impfungen zu übernehmen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

 

Impfung gegen Meningokokken ACWY

Am 18.1.2024 hat die STIKO endlich die MenB-Impfung zur Standardimpfung für alle Kinder < 5 Jahren empfohlen.

Wie im epidemiologischen Bulletin vom 18.1.24 ausgeführt sind die häufigsten Meningokokkenerreger die Typen B,C,W und Y. Gerade der Typ Y ist in Deutschland stark im Vormarsch.

Nun impfen wir gegen MenB (Säuglinge) und MenC (ab dem 1.Geburtstag). Die Typen MenW und Y werden nicht erfasst. Insbesondere Infektionen mit dem Typ MenY sind aber im ersten Halbjahr 2024 sehr stark angestiegen (siehe www.RKI.de).

Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema, insbesondere dann, wenn Sie mit Ihren Kindern eine (auch europäische) Auslandsreise planen.

Wir bedauern, dass die STIKO nur eine halbherzige Meningokokkenimpfung empfiehlt.

Aus diesem Grund werden wir Sie bei der U6 ansprechen, ob Sie statt der isolierten MenC-Impfung (kostenfrei) die erweiterte MenACWY-Impfung für einen kompletten Schutz wünschen.

Die Kosten für diese einmalige Impfung werden von den meisten Krankenkassen als Reiseimpfung (?) übernommen. Bitte klären Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

 

Seit 2.Jan. 2019 ist unsere Praxis Mitglied im Heidelberger Weiterbildungsverbund Rhein-Neckar

Mädchen- und Teenager-Sprechstunde

Wir Kinder- und Jugendärzte betreuen unsere Patienten gerne während der gesamten Phase des Erwachsenwerdens - manchmal von der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Ab dem frühen Jugendalter ist es für manche Patienten einfacher, die aufkommenden Fragen mit einer Person des gleichen Geschlechts zu besprechen. Um auch unseren weiblichen Patientinnen ein entsprechendes Angebot machen zu können, wird Frau Dr. Haselmann ab Dezember 2017 regelmäßig einen Nachmittag im Monat für die Mädchen- und Teenager-Sprechstunde reservieren. Hier ist Raum für Vorsorgen (U11, J1, J2) und Termine bei speziellen Fragestellungen. Fragen Sie einfach an der Anmeldung nach den Terminen!

Hauterkrankungen

Im Rahmen der Erweiterung unseres hausärztlichen Spektrums haben wir uns neben einem modernen Dermatoskop zur genaueren vergrößerten Betrachtung auffälliger Hautstellen eine Woodlampe angeschafft. Damit können unter anderem Pilzerkrankungen genauer diagnostiziert werden, auch in der Beurteilung angeborener Erkrankungen der Haut und des Nervensystems (sog. Phakomatosen) ist es hilfreich.

Telefonische Erreichbarkeit

Uns erreichen in Stoßzeiten, z.B. Montags vormittags, bis zu 80 (!) Anrufe in der Stunde. Seit der Umstellung auf voip-Telefonie kollidiert Erreichbarkeit mit den Tücken der Telefonanlage. Wir sind uns dessen sehr bewußt, können aber auch nicht mehr als Annehmen der eingehenden Anrufe und qualifizierte, teilweise auch zeitintensive Quittierung Ihres Anliegens.

Wir arbeiten an der Installation eines online-Terminkalenders, leider lässt die Kompatibilität mit unserer Praxissoftware zu wünschen übrig. Möglicherweise können wird bald die Kontaktaufnahme über eine Videosprechstunde anbieten. Sie brauchen dazu ein smartphone, laden sich unsere Praxisapp und sprechen uns an. Einmalig muss dieser kostenlose Service in der Praxis angemeldet werden, die Plattform ist hochgeschützt von der Telematik freigegeben, die Verifizierung erfolgt initial über einen ausgetauschten QR-Code.

Bei zu großem Frust schreiben Sie uns eine email mit Ihrem Terminwunsch, wir versuchen uns zeitnah zu melden.

 

Liebe AOK-Patienten,

Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen der AOK und dem Berufsverband der Kinder-und JugendärztInnen gibt es seit Januar 2014 einen Kinder-Hausarztvertrag. Damit ist die AOK der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, speziell für Kinder und Jugendliche einen Hausarztvertrag anzubieten. Wir Kinder- und JugendärztInnen begrüßen den speziell für unseren Berufsverband BVKJ ausgearbeiteten Hausarztvertrag Baden Württemberg.

Wir begrüßen diesen Vertrag auch deshalb sehr, da er jetzt die gesetzlich empfohlenen  Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 qualitativ aufwertet und mit einem eigenen Vorsorgeheft unterstützt (vormals "Gelbes Heft"), alle Impfungen übernimmt (außer Meningokokken A,C,W,Y und Meningokokken B) und  zusätzlich HNO- und augenärztliche Untersuchungen erlaubt (Trommelfelldruckmessung und Augenscreening in der Praxis).

Leider ist die Vertragsfassung sperrig und hochbürokratisch geraten. Im wesentlichen bedeutet dies für Sie als Eltern, daß Sie weiterhin die Hohheit über die Arztwahl besitzen, dies aber im Vorfeld Ihrem Kinderarzt anzeigen ("mit Überweisung zum Facharzt"). Ein Wechsel des Kinderarztes wäre jederzeit genauso wie ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Das Ziel der AOK ist es, im Netz von Fachärzten ihren Kunden eine raschere und qualitativ wertvollere Versorgung anzubieten, so z.B. auch rascherer Beginn einer Kinderpsychotherapie ohne probatorische Vorsitzungen etc.

NOTFALLUNTERSUCHUNGEN sind immer und bei jedem Arzt möglich - hier gibt es keine Einschränkung.

Der stationäre Bereich ist von diesem Hausarztmodell nicht betroffen.

 

 Bitte sprechen Sie uns an, es gibt verbindliche Einschreibezeiten i.d.R. 3 Monate vor Aktivschaltung des Vertrags.

Datenschutzverordnung

Ab 25.Mai 2018 tritt europaweit eine neue Datenschutzverordnung in Kraft.

Sie können diese Verordnung hier oder in der Praxis im Aushang einsehen.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

Verantwortlicher für den Datenschutz: Dr.med. S.J. Königer

Zuständige Landesbehörde: Landesbeauftragte(r) für den Datenschutz Baden Württemberg.