Kinderarztpraxis Hennef (Sieg) - Tatjana Kurth-Czaja
Kosten
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der meisten privaten Krankenversicherungen.
In Deutschland warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich mehrere Monate auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Dies bedeutet dann noch nicht, dass anschließend ein Therapieplatz frei ist.
Freie Therapieplätze für Kinder und Jugendliche sind rar, dabei ist es gerade diesen jungen Patienten und ihren Familien nicht zumutbar, so lange zu warten.
Nicht jeder approbierte Arzt oder Psychotherapeut erhält bei gleicher Qualifikation eine kassenärztliche Zulassung (sog. KV-Sitz), da in jedem Bundesland ein bestimmte Anzahl an Fachärzten und Psychotherapeuten nicht überschritten werden darf.
Auch ich warte noch auf eine solche Zulassung, um mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen zu können.
Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit (Kinder und Jugendliche <6Wochen) keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten ihrer Wahl finden, greift das Kostenerstattungsverfahren.
Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse nach § 13 Abs. 3 SGB verpflichtet ist, die Kosten einer Therapie dann auch bei einem nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erstatten.
Genauere Informationen hierzu, insbesondere auch zur Beantragung finden Sie unter folgenden
Links:
Information der Deutschen Psychotherapeutenvereiningung
Information der Bundespsychotherapeutenkammer
Gesetzlich Versicherte
Da meine Praxis keine vertragsärztliche Praxis ist, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Ich behandele gesetzlich Versicherte jedoch im Kostenerstattungsverfahren. Details dazu finden Sie unter den oben genannten Links.
Privat Versicherte/Beihilfe
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Ob und in welchem Umfang psychothera-peutische Leistungen für Ihr Kind übernommen werden, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie Fragen dazu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Selbstzahler
Natürlich steht es Jedem frei, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das mag dann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt privat versichert werden soll, damit dann keine Psychotherapie in den Unterlagen Ihrer bisherigen Krankenkasse vermerkt ist. Leider wird eine Psychotherapie häufig als Risikofaktor gewertet und könnte somit den Beitrag bei einer PKV erhöhen.
Als Ärztin richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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