Dr. med. univ. (H) Anklam, 89542 Herbrechtingen
Informationen zum Umgang mit dem E-Rezept
- Für die digitale Signatur durch den Arzt und für das Einlösen in der Apotheke wird immer die aktuelle Versichertenkarte benötigt.
- Für per Praxisteam-E-Mail angeforderte E-Rezepte gilt weiterhin die Bearbeitungszeit von zwei Werktagen, da E-Mails erst nach der Sprechstunde bearbeitet werden, und jedes (!) Rezept durch den Praxisinhaber kontrolliert und digital signiert werden muss. Die Versichertenkarte muss dafür aber im aktuellen Quartal eingelesen sein.
- Für die Erstellung eines Wiederholungs- oder Dauertherapierezeptes muss die Praxis, wenn keine medizinische Indikation vorliegt, nicht aufgesucht werden, aber die Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen sein.
- E-Rezepte gibt es noch nicht für: Privatpatienten, manche grüne Rezepte, Betäubungsmittel- und Heilmittelrezepte (z.B. Ergo, Logo)