Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Lüneburg - Rafael Grühn-Reichelt

ePA: wir raten zum Widerspruch

Liebe Eltern,

ab dem 01.01.2025 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten anzulegen. Zahlreiche datenschutzrechtliche Aspekte sind noch nicht abschließend geklärt, insbesondere mit Auswirkungen für den Bereich der Kinder und Jugendlichen.

Wir raten Ihnen daher zum WIDERSPRUCH bei Ihrer Krankenkasse zur Anlage einer ePA.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*Innen hat dazu ein Informationsschreiben verfasst (siehe Anlage, bitte unten anklicken).
Info ePA Widerspruch (click)

Einen Widerspruch können Sie unter Verwendung des "Widerspruch-Generators" erzeugen:
https://widerspruch-epa.de

Mit freundlichen Grüßen

Rafael Grühn-Reichelt
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

 

 

PraxisApp

Weiterbildung

🔍