Praxisgemeinschaft – Dr. med. Linda Petersen und Michael Pommerenke
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Coronavirus SARS CoV-2-Pandemie
- Bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS CoV-2 rufen Sie bitte unbedingt vorher an (0341 – 232 4076)! Wir besprechen das Vorgehen persönlich mit Ihnen. Betreten Sie die Praxis nur nach Aufforderung!
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Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt Leipzig: 0341 - 1236852.
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Die Corona-Testambulanz am Universitätsklinikum ist wochentags von 8.30 bis 12 Uhr (letzter Einlass 11.30 Uhr) geöffnet, 0341 - 97 20692.
- Schwerpunktpraxen für Kinder und Jugendliche in Leipzig sind:
- Kindernotfallzentrum Dr. med. Teichmann, Dr. med. Robert Grunewald, Claudia Fiegert
Riebeckstraße 65, 04317 Leipzig
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13:00 – 15:00 Uhr - Praxisgemeinschaft Dr. med. Rita Schulz, Dipl.-Med. Heike Ruhland
Nonnenstr. 44, 04229 Leipzig
Montag bis Donnerstag jeweils 10:00 – 12:00 Uhr
- Kindernotfallzentrum Dr. med. Teichmann, Dr. med. Robert Grunewald, Claudia Fiegert
- Bei Fragen außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst:
- Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Teichmann
Riebeckstr. 65, 04317 Leipzig
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00 Uhr - 00:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 14:00 Uhr - 00:00 Uhr
Wochenende, Feiertage, Brückentage: 08:00 Uhr - 00:00 Uhr - Bereitschaftspraxis am Klinikum St. Georg Leipzig
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Mittwoch und Freitag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Wochenende, Feiertage, Brückentage: 09:00 Uhr - 19:00 Uhr
- Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Teichmann
- Kinderkrankengeld:
- Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde ausgeweitet: befristet für 2021 gibt es zehn Tage je Elternteil und Kind zusätzlich.
- Dies gilt auch, wenn das Kind aufgrund der coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung elterlich beaufsichtigt werden muss.
- Eine ärztliche Bescheinigung ist weiterhin nur auszustellen, wenn ein Kind krank ist.
- Ist das Kind nicht krank, muss aber elterlich beaufsichtigt werden, weil beispielsweise die Schule, Kita oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung coronabedingt geschlossen ist, soll die neue Regelung greifen. In diesen Fällen benötigen Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld eine Bestätigung der Einrichtung (keine ärztliche Bescheinigung), wenn die Krankenkasse dies verlangt.
- Für den Fall, dass Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung coronabedingt geschlossen wurden, wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse.
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft bundesweit unter der Rufnummer 116 117.
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