Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxisgemeinschaft – Dr. med. Linda Petersen und Michael Pommerenke
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Coronavirus SARS CoV-2-Pandemie

  • Bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS CoV-2 rufen Sie bitte unbedingt vorher an (0341 – 232 4076)! Wir besprechen das Vorgehen persönlich mit Ihnen. Betreten Sie die Praxis nur nach Aufforderung! 
  • Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt Leipzig: 0341 - 1236852. 

  • Die Corona-Testambulanz am Universitätsklinikum ist wochentags von 8.30 bis 12 Uhr ​(letzter Einlass 11.30 Uhr) geöffnet, 0341 - 97 20692.

  • Schwerpunktpraxen für Kinder und Jugendliche in Leipzig sind:
    • Kindernotfallzentrum Dr. med. Teichmann, Dr. med. Robert Grunewald, Claudia Fiegert
      Riebeckstraße 65, 04317 Leipzig
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13:00 – 15:00 Uhr
    • Praxisgemeinschaft Dr. med. Rita Schulz, Dipl.-Med. Heike Ruhland
      Nonnenstr. 44, 04229 Leipzig
      Montag bis Donnerstag jeweils 10:00 – 12:00 Uhr
  • Bei Fragen außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst:
    • Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Teichmann
      Riebeckstr. 65, 04317 Leipzig
      Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00 Uhr - 00:00 Uhr
      Mittwoch und Freitag: 14:00 Uhr - 00:00 Uhr
      Wochenende, Feiertage, Brückentage: 08:00 Uhr - 00:00 Uhr
    • Bereitschaftspraxis am Klinikum St. Georg Leipzig
      Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
      Mittwoch und Freitag: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
      Wochenende, Feiertage, Brückentage: 09:00 Uhr - 19:00 Uhr
  • Kinderkrankengeld:
    • Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde ausgeweitet: befristet für 2021 gibt es zehn Tage je Elternteil und Kind zusätzlich.
    • Dies gilt auch, wenn das Kind aufgrund der coronabedingten Schließung der Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung elterlich beaufsichtigt werden muss. 
    • Eine ärztliche Bescheinigung ist weiterhin nur auszustellen, wenn ein Kind krank ist.
    • Ist das Kind nicht krank, muss aber elterlich beaufsichtigt werden, weil beispielsweise die Schule, Kita oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung coronabedingt geschlossen ist, soll die neue Regelung greifen. In diesen Fällen benötigen Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld eine Bestätigung der Einrichtung (keine ärztliche Bescheinigung), wenn die Krankenkasse dies verlangt.
    • Für den Fall, dass Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung coronabedingt geschlossen wurden, wenden sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

 

  • Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft bundesweit unter der Rufnummer 116 117.

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