Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Praxis U18 - Ärzte für Kinder- & Jugendmedizin

Lehrlingsuntersuchung - Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Du benötigst vor dem Beginn einer Beschäftigung oder Ausbildung die „Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung“.

Offiziell trägt das Land Baden-Württemberg die Kosten für diese Untersuchung (Anamneseerhebung; körperliche Untersuchung; Sehtest nah und fern, Hörtest; Urinuntersuchung) und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand.
Es werden seit 1976 ohne Anpassung 23,50 € für eine Untersuchung erstattet, deren heutige Kosten bei ca. 160 € liegt. Da es sich nicht um eine verpflichtende (kassen-) ärztliche Tätigkeit handelt, haben sich alle kinderärztlichen Praxen der Umgebung geeinigt, unter diesen Bedingungen nicht mehr tätig zu werden.

Wir bieten deshalb diese Untersuchung nur noch als „Privatleistung“ an, die nach GOÄ Position 32  (3,47facher Steigerungssatz nach der Gebührenordnung für Ärzte) mit 81,- € berechnet wird. Diese Kosten musst Du selber übernehmen. Wenn Du und Deine Eltern damit einverstanden seit, vereinbart bitte einen Termin in unserer Praxis.

Wenn Du einen Termin bekommen hast, bitte Deine Eltern den Betrag von 81,- € zu überweisen auf unser Konto DE68 3006 0601 0003 6684 44 mit Deinem Namen und dem Wort Lehrlingsuntersuchung. Sollte das Geld 1 Woche vor der Untersuchung nicht eingegangen sein, werden wir den Termin automatisch löschen.

Empfehlung: Ein Gespräch mit dem zukünftigen Arbeitgeber könnte dazu führen, dass dieser sich an den Kosten beteiligen oder im Rahmen einer Mitarbeiterbindung sogar ganz übernimmt.

Bitte lade Dir den Erhebungsbogen und ggf. auch die Honorarvereinbarung herunter und bring beides von Deinen Eltern ausgefüllt und unterschrieben mit zum vereinbarten Termin. Wenn Du nicht seit Geburt in unserer Praxis bist und wir nicht genau wissen, wie und wann Du geimpft worden bist, solltest Du auch Deinen Impfausweis mitbringen.

 

Für weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden sich hier ein Merkblatt, hier eine Info vom Land BW und hier vom Bundesministerium