Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Andrea Bachmeyr
Dr. med. Josef Kriesmair* , Dr. med. Michaela Marschall* , Dr. med. Lilian Ziegler*, Dr. med. Jennifer Bichler*

Untersuchungen und Behandlungen

  • Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen
  • Impfungen für Kinder und Eltern
  • Hör- und Sehtestung inkl. Otoakustische Emissionen
  • Allergologische Diagnostik mit Hyposensibilisierung
  • Lungenfunktions-Messungen
  • DMP Asthma und Adipositas
  • EKG
  • Ultraschall-Untersuchungen inkl. Säuglingshüften und Bauch
  • Wundversorgung
  • Umfangreiches Notfalllabor und erweiterte Labordiagnostik
  • Präoperative Diagnostik
  • Psychosomatische Grundversorgung
  •  Psychologische Beratung bei Entwicklungs- u. Verhaltensauffälligkeiten inkl. ADHS
  • Sporttauglichkeits-Untersuchungen
  • Jugendarbeitsschutz-Untersuchungen
  • BG-Unfälle
  • Reisemedizinische Beratung 
  • Ernährungsberatung
  • Videosprechstunde

Hausbesuche:
Bei entsprechender Notwendigkeit führen wir auch Hausbesuche durch.
Prüfen Sie jedoch bitte kritisch, ob nicht doch ein Aufsuchen der Praxis möglich wäre. Dort bestehen bessere Untersuchungs - und Behandlungsmöglichkeiten.

 

RSV-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge (ab 1. April geboren) eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll das Baby während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.

 

Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®), der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.

 

Säuglinge, die zwischen 1. April 2024 und September 2024 geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe zwischen September und November erhalten.

Neugeborene, die während der RSV-Saison zwischen Oktober 2024 und März 2025 geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Entbindung erhalten.

 

WICHTIG ZUR ORGANISATION:

Sie müssen sich in der Praxis ein Kassenrezept abholen und Beyfortus® in der Apotheke selbst besorgen!

Beyfortus® ist kühlkettenpflichtig (2-8 Grad Celsius) und soll lichtgeschützt aufbewahrt werden. Es darf NICHT geschüttelt werden, sonst aggregieren die Antikörper, was zum Wirkverlust führt. Sollte das Medikament aufgrund von unsachgemäßem Transport nicht verabreicht werden können, kann das Medikament nicht nochmalig zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden!

Die Einverständniserklärung zur RSV-Immunisierung mit Beyfortus® finden Sie im Anhang.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die BZgA unter:

https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/

 

Ausführliche Antworten auf viele Fragen über die FAQ bei der STIKO am RKI unter:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html

 

Aufklärungsmerkblätter über RSV ~in verschiedenen Sprachen finden Sie beim RKI unter:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/RSV-aufklaerungsbogen.html

 

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