Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis Marburg
Dr. Regine Albrecht

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Dr. Regine Albrecht
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Am Krekel 51
35039 Marburg

Telefon: 06421-6193710
Fax: 06421-6193715
E-Mail: info@kinderarztpraxis-albrecht.de

(bei dringenden Anliegen bitte telefonisch melden)

Unsere Sprechzeiten:

Montag 08:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr & nach Vereinbarung

Sie können uns wochentags gerne zu den oben aufgeführten Zeiten erreichen

Herzlich willkommen in der Praxis für
Kinder- und  Jugendmedizin!

Seit April 2021 habe ich mich selbstständig gemacht und bin aus dem MVZ des UKGM in schöne, neue und moderne Räumlichkeiten in Marburg  umgezogen, in denen wir Sie ganz herzlich begrüßen. 

Prävention (Vorsorge) ist für uns ein großes und wichtiges Thema und wir begleiten Ihre Kinder und Sie gerne von der zweiten Vorsorge des Neugeborenen (U2), bis ins junge Erwachsenenalter zur J2 (16.-17. Lebensjahr).


Wir stehen Ihnen auch sehr gerne mit Rat und Tat bei allen Problemen (akuten und chronischen Krankheiten, Verletzungen und Sorgen…) zur Seite.

Eltern-Kind-Parkplätze sind vor der Tür und wir sind auch mit Bus und Bahn gut zu erreichen.

Aktuelles für alle Neugeborenen und kleinen Säuglinge:

Jetzt ist Beyfortus lieferbar!! (Stand28.10.24)

RSV-Prophylaxe: Beyfortus – Rechtsverordnung ist in Kraft getreten

Stand: 27.09.2024 KV Hessen  Die Rechtsverordnung zum Schutz vor RSV1 ist in Kraft getreten. Hiernach haben Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) enthalten.
 

Hintergrund: Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison.Wie das RKI in seinem Epidemiologischen Bulletin 26/2024 ausführt, sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mitgeteilt, dass die Rechtsverordnung sowohl Kinder, für die die kommende RSV-Saison die erste ist, als auch solche, für die es die zweite ist (beispielsweise im Januar 2024 geborene Kinder), umfasst. Dieser Leistungsanspruch nach der Rechtsverordnung ist allerdings nicht deckungsgleich mit den zugelassenen Anwendungsgebieten von Beyfortus, die für eine regresssichere Verordnung zulasten der GKV zu berücksichtigen sind. 

Beyfortus kann daher nach Auffassung der KBV im Rahmen der Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Zulassung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur vor oder in der ersten RSV-Saison bei gesunden Kindern verordnet werden. Danach würden für die kommende RSV-Saison grundsätzlich alle ab April geborenen Kinder für eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab berücksichtigt werden. Kinder, für die aufgrund bestehender Erkrankungen eine RSV-Prophylaxe (bis max. 24 Lebensmonate) zulasten der GKV aufgrund des Therapiehinweises des G-BA (Anlage IV Arzneimittel-Richtlinie) bereits möglich war, können weiterhin gemäß des Therapiehinweises versorgt werden.

Verordnung: Da es sich hier nicht um eine Impfung handelt, müssen wir Beyfortus auf einem Einzelrezept zulasten der Krankenkasse des Patienten verordnen. 

Wichtige Informationen für unsere Praxis!

Wir möchten Sie bitten folgende Punkte bei einem Besuch in unserer Praxis zu beachten:

Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, denn dann können wir diesen Termin an jemanden vergeben, der dringend auf einen Termin wartet und wir vereinbaren dann einen neuen mit Ihnen.

  1. Tragen bitte sowohl Sie als auch Ihr Kind ab 6 Jahren beim Betreten unserer Praxisräumlichkeiten eine FFP2- oder chirurgische Maske, wenn Sie sich krank fühlen.
  2. Bitte rufen Sie  unbedingt vor einem Besuch in unserer Praxis an. 
  3. Bitte verzichten Sie auch aus hygienischen Gründen auf das Mitbringen und das Verzehren von Speisen im Warte- und Behandlungszimmer.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen gute Gesundheit! 

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