Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Hans-Jürgen Leifheit - Praxis für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Liebe Eltern,
wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum kassenärztlicher und privater Leistungen einer modernen Kinder- und Jugendarztpraxis.

Sprechzeiten:

Bitte vereinbaren Sie, auch in dringenden Fällen, einen Termin. Sie helfen uns damit, die Wartezeiten kurz zu halten und genügend Zeit für Sie und Ihr Kind einplanen zu können. Bedenken Sie allerdings dabei auch, daß das Spielen im Wartezimmer ein wesentlicher Bestandteil des Arztbesuches ist. Eine solch positive Einstimmung kann die Angst vor dem Kinderarzt abbauen und erleichtert Ihnen und mir die Untersuchung Ihres Kindes.


Leistungen:

  • Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen:
    U2-U11 
    J1 zwischen dem 12.-14. Lebensjahr
    J2 zwischen dem 16.-18. Lebensjahr

  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung

  • Impfungen, einschließlich Reiseimpfungen

  • Gesamte Labordiagnostik, einschließlich Sofortdiagnostik, Entzündungswerte, Streptokkenschnelltest

  • EKG, Sehtest, Hörtest, Neugeborenenhörtest (OAE)

  • Spezialsprechstunde bei Nierenerkrankungen, nächtlichem Einnässen, genetischen Erkrankungen, Kopfschmerzen, chronischen Bauchschmerzen, Hyperaktivität (AD/HS), Neurodermitis, asthmatischen Erkankungen u.a.

  • Ultraschalldiagnostik: Nieren und harnableitendes System, Geschlechtsorgane, sonstige Bauchorgane, Säuglingshüften, Schädel, Schilddrüse u.a. 

  • Allergologie (Diagnostik und Therapie allergischer Erkrankungen einschließlich Hauttestung, Lungenfunktion und Hyposensibilisierungsbehandlung)

Hausbesuche:

Nach Absprache und in besonderen Fällen biete ich außerhalb, bzw. nach der Sprechstunde Hausbesuche an.

 

 

Telefongespräche:

Da auch Ihnen während der Untersuchung an der ungeteilten Aufmerksamkeit des Arztes gelegen ist, haben Sie sicher Verständnis, daß Anrufe nur im Notfall zu mir durchgestellt werden. In allen anderen Fällen rufe ich Sie später zurück.


Rezepte:

Aufgrund der Gesundheitsreformgesetze ist das nachträgliche Ausstellen von Rezepten für bereits gezahlte Medikamente streng verboten. Ich bitte um Ihr Verständnis.



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