Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Frank Eickmeier - Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Kinderkardiologie, Neonatologie, Notfallmedizin, Diabetologe DDG

Rezept- und Verordnungsanforderung

Liebe Eltern, liebe Patienten,

um den stark gestiegenen Anforderungen an die Hygiene Rechnung zu tragen, mussten in unserer Praxis viele Abläufe geändert werden. Die bisherige Möglichkeit, Rezepte und Verordnungen „auf Zuruf“ und persönlich sofort ausstellen zu lassen, ist aufgrund der hohen Patientenzahlen nicht möglich. Insbesondere am Quartalsanfang kommt es zu Stau an der Anmeldung mit der Folge, dass Patienten mit akuten Krankheiten länger warten müssen als es sein sollte. Um eine reibungslose Versorgung der planmäßig einbestellten oder notfallmäßig akut vorgestellten Patienten zu gewähleisten, gilt bis auf weiteres:

  • Rezepte ohne Patientenvorstellung werden nicht „auf Zuruf“ (d. h. Hereinkommen, Karte abgeben und Rezept mitnehmen“) ausgestellt.
  • Für die Ausstellung eines Rezeptes muss die Versichertenkarte im Quartal schon vorgelegen haben.
  • Bei chronischen Erkrankungen können Rezepte ausgestellt werden bei Medikamenten, die Ihrem Kind in unserer Praxis schon öfter verschrieben wurden. "Vorratswünsche" oder Medikamente mit Akutindikation können ohne Vorstellung nicht angefordert werden.
  • Folge-Heilmittelrezepte (Logopädie, Ergotherapie etc.) werden nach Ende eines Verordnungszyklus' nicht "automatisch" weiterhin ausgetellt. Die Indikationsstellung für Folgetherapien sind streng zu stellen, die Entscheidung weiterer Therapie obliegt ausschließlich dem Arzt. Der Gesetzgeber sieht zudem einen persönlichen Arzt-Patientenkontakt pro Quartal für die Überprüfung der Wirksamkeit der Therapie vor. Deshalb werden wir Sie gegebenenfalls einbestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie wahrgenommene Termine beim Therapeuten ohne vorliegende Verordnung gegebenfalls selber bezahlen müssen, wenn ärztlicherseits keine Indikation für die Therapie (mehr) festgestellt wird. Grundsätzlich gilt, dass in der Regel nur ein Zyklus der Therapie verordnet wird.
  • Rezepte für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen von uns besonders überprüft werden und benötigen eine längere Bearbeitungszeit. Denken Sie bitte rechtzeitig an die Folgeverordnung. BtM-Rezepte müssen immer persönlich abgeholt werden.
  • Teilen Sie uns den Rezept- oder Verordnungswunsch auf dem Formular (hier downloaden) mit. Denken Sie an die Versichertenkarte, wenn sie im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen wurde und hängen Sie diese an. Werfen Sie beides in den Briefkasten. Am folgenden Praxisöffnungstag kann das Rezept gegen 11 Uhr abgeholt werden.
  • Gerne können Sie auch auf unserem Kontaktformular die Anforderung eingeben.
  • Alternativ (wenn die Karte schon vorgelegen hat) können Sie den Wunsch auch per eMail übermitteln: dr.eickmeier(at)online.de. Denken Sie bitte daran, Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit anzugeben.
  • Sollte die Versichertenkarte noch nicht vorgelegen haben, können Sie diese auch abgeben mitsamt Ihrem Verordnungswunsch und am nächsten Tag mit Rezept abholen.
  • In Ausnahmefällen können Sie sich ein Rezept oder die Verordnung nach Rücksprache mit uns auch zuschicken lassen. Bitte denken Sie dann an einen vorfrankierten und mit Rückadresse versehenen Briefumschlag.
  • Achten Sie auf unsere Praxisschließzeiten und Urlaubszeiten. Diese sind in der Regel auf der Praxishomepage angegeben.

Diese Maßnahme wird auch schon in vielen anderen Praxen erfolgreich umgesetzt und stellt gewissermaßen einen neuen Standard seit der COVID-19-Pandemie dar. Bitte haben Sie für dieses Vorgehen Verständnis.

Vielen Dank.

Das Team der Praxis Dr. Eickmeier