Vorsorgeuntersuchungen
In Deutschland haben Ihre Kinder bis zur Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 10 Vorsorgeuntersuchungen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig diagnostiziert und behandelt werden. Die Kosten für die jeweilige Untersuchung werden im vorgegebenen Zeitrahmen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In unserer Praxis werden alle Vorsorgeuntersuchungen (U1 und U2 erfolgen in der Regel noch im Krankenhaus) einschließlich der Jugendgesundheitsberatung (J1, vom 13.-15. Lebensjahr) durchgeführt. Diese wichtigen Untersuchungen erfordern viel Zeit. Wir bitten Sie hierfür rechtzeitig die Termine zu vereinbaren. Zu den Vorsorgeuntersuchungen bringen Sie bitte immer das Vorsorgeheft und den Impfpass mit.
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