Dr. med. Michael Seibert & Christine Oetjen, 30952 Ronnenberg
Nabelschnurbluteinlagerung
Europäische Gruppe für Ethik (EGE) stellt die Legitimation der kommerziellen Nabelschnurblutbanken in Frage - Eltern bezahlen eine Dienstleistung, die zu keinerlei therapeutischem Nutzen führt
Private Nabelschnurblutbanken wecken falsche Vorstellungen bei der Nabelschnurbluteinlagerung für das eigene Kind und nutzen Emotionen aus. Für eine Einlagerungsgebühr von ca. 2000-3000 € wird quasie eine Lebensversicherung angepriesen. Kritiker prangern die Methoden der Firmen an (zumeist sind es Aktiengesellschaften!), gegen eine erkleckliche Gebühr Nabelschnurblut zu konservieren. Dass das Kind hiervon je gesundheitlich profitiert, sei extrem unwahrscheinlich. Möchte man Nabelschnurblut oder eine Stammzellspende für andere Menschen vornehmen, ist dies bei den regionalen Blutspendeeinrichtungen kostenlos möglich.
Nach aktuellem medizinischen Stand steht gemäß der Einschätzung der Transfusionsmediziner bei der Einlagerung von Nabelschnurblut nicht die Vorsorge für das eigene Kind, sondern der Nutzen für andere Menschen im Vordergrund. Gemäß dem Insitut für Transfusionsmedizin erkranke eines von 15.000 bis 20.000 Kindern an Leukämie. In einem solchem Fall sind die eigenen Stammzellen aber nur "zweite Wahl". Mit allogenen Transplantaten (Spender ist ein anderer Mensch) lassen sich wesentlich bessere Heilungsraten erzielen! Möglicherweise liegt dies daran, dass beim Eigentransplantat bereits Vorläufer der Tumorzellen "schlummern".
Auch das zweite Einlagerungs-Argument in puncto Stammzellspende ist medizinisch noch völlig ungeklärt. Die Züchtung von Ersatzgewebe (Leber, Knochen, Knorpel, Gehirn) existieren bereits erst in Forschungsansätzen. Sollte die Medizin für den Einsatz beim Menschen so weit sein, wird argumentiert, dass künftig auch andere Stammzellen als die aus der Nabelschnur in Frage kommen. Ob also jemals überhaupt ein Mensch von seinen eigenen eingelagerten Stammzellen profitiert, ist völlig unklar. Einzige Ausnahme stellt die Nutzung für kranke Geschwister dar. Ist ein Kind an Leukämie erkrankt, kann das Nabelschnurblut eines jüngeren Geschwisterkindes mit Aussicht auf guten Erfolg eingesetzt werden, unter der Vorraussetzung dass das genetische HLA-Muster übereinstimmt. In einem großem Programm zur Einlagerung von Nabelschnurblut in Familien mit bereits transplantationspflichtigen Mitgliedern bei bösartigen Erkrankungen konnten "nur" 3,4% der Nabelschnurstammzell-Spenden genutzt werden.
(Quelle Medical Tribune Nr. 4, November 2008)
letzte Aktualisierung dieser Seite am 26.02.2023
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bitte lassen Sie zu Beginn eines jeden neuen Quartals die Versichertenkarte einlesen. Nur mit eingelesener Karte können Folgerezeptwünsche, Überweisungen oder Kindkrankmeldungen ausgestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.