Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarztpraxis - Monika Toth, Obere Bahnstr. 56, 73431 Aalen, Tel.: 07361/610640

Unsere Praxis ist urlaubsbedingt geschlossen bis zum 01.01.2025.

In dringenden Fällen gehen Sie bitte (nach telefonischer Vereinbarung) zu unserer Vertretung Praxis Dr. Schmetzer / Dr. Heising in Aalen-Wasseralfingen oder Familienpraxis Dr. Gangl in Aalen.

Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da. Selbstverständlich können Sie während unseres Urlaubs Onlinetermine auf unserer Webseite anfragen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


19.10.24: Impftermine für die RSV-Impfung (mit Beyfortus-Impfstoff):

Wenn Sie schon das Rezept für den RSV-Impfstoff bekommen haben, können Sie an folgenden Tagen und Uhrzeiten in untenstehende Kinderarztpraxen OHNE Termin mit dem Impfstoff (den Sie direkt vorher aus der Apotheke geholt haben) zur Impfung gehen - Sie rufen dort nicht vorher an, sondern gehen einfach hin:

Mittwoch, 08.01.2025 und 

Mittwoch, 22.01.2025

8:00 bis 09:00 Uhr

Praxis Dr. Crane

Friedhofstraße 7, 73430 Aalen

 

 

 

 

Freitag, 10.01.2025 und 

Freitag, 24.01.2025

13:00 bis 15:30 Uhr

Familienpraxis Dr. Gangl

Bahnhofstraße 22-36, 73430 Aalen

Samstag, 18.01.2025

10:00 bis 14:00 Uhr

Praxis M. Toth

Obere Bahnstraße 56, 73431 Aalen

 

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter "RSV Impfung für Säuglinge".

 
14. Oktober 2024: Heute um 18 Uhr haben wir erfahren, dass der Meningokokken B-Impfstoff (Bexsero) ab sofort von uns als Sprechstundenbedarf beschafft werden kann und nicht mehr von Eltern aus der Apotheke geholt und bezahlt werden muss!
 
Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg, der BKKen und der SVLFG kann die Meningokokken-B-Impfung ab 15. Oktober 2024 als Kassenleistung abgerechnet werden.
Für Versicherte der IKK, Knappschaft, TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK bleibt die Impfleistung bis auf weiteres eine Individuelle Gesundheitsleistung.
 
5. Oktober 2024: Unser geschätzter Kollege Dr. Christ hat sich nun in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wir vermissen ihn jetzt schon und wünschen ihm alles Gute!
 
4. Oktober 2024: Der neue, angepasste Grippeimpfstoff wurde ausgeliefert! Sie können ab jetzt Termine für die Grippeimpfung vereinbaren.
In Baden-Württemberg übernehmen alle Krankenkassen automatisch die Kosten für die Grippeimpfung. In den vielen anderen Bundesländern müssen die Patienten die Kosten dafür selbst tragen.

05.03.24: Unsere Unterschriftenaktion "Rettet unsere Kinderkliniken" ist beendet. Wir haben 12.842 Unterschriften auf Papier gesammelt und über 102.326 mit unserer OnlinePetition. Vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben! 
Mit unserer gemeinsamen Aktion haben wir Kinderärzte zusammen mit zahlreichen Eltern aus der Region ein Statement abgegeben...wir werden sehen, ob dies von der Lokalpolitik auch Berücksichtigung finden wird.
 
Achtung! Wir bieten Ihnen seit kurzem eine Chat-Funktion über unsere Praxisapp "Mein Kinder- und Jugendarzt" an. Darüber können Sie Medikamenten-Folgerezepte bestellen, Termine absagen oder dringende kurze Anliegen mitteilen. Ausführliche Beratungen finden weiterhin in der Praxis statt.  
 
29.10.2023 Wir haben eine neue Rubrik "Fundsachen"
Wir werden mehrmals im Jahr die in unserer Praxis liegengebliebenen Fundsachen fotografieren und auf unserer Webseite veröffentlichen. Falls Sie einen Gegenstand wiedererkennen, können Sie diesen gerne jederzeit in unserer Praxis abholen.
 
Für gesunde Kinder wird die CoViD-Impfung aktuell nicht mehr empfohlen!

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Gruppen eine Auffrischimpfung:

(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.

 

Unsere 2. Asthmaschulung fand im Juli 2023 statt. 

Themen unserer Asthmaschulung waren:

  • Was ist Asthma? Wie wird Asthma behandelt?
  • Wie wirken Asthmamedikamente? Welche Inhalationstechniken gibt es?
  • Atem- und Entspannungstechniken
  • Notfallvermeidung und Notfallmanagement
  • Asthma und Sport

Sportangebot: Während unserer Asthmaschulung besuchen wir gemeinsam die ActiveKidsWorld

Kosten: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Schulung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramm Asthma bronchiale (DMP). Sofern Ihre Krankenkasse DMP anbietet, können wir Ihr Kind unkompliziert kurzfristig einschreiben.

  • Für Verpflegung (Mittagessen, Snacks, Obst und Getränke) sorgen wir.

Eltern, die mit ihren 8 bis 12-jährigen Kindern an unserer nächsten Asthmaschulung teilnehmen wollen, melden sich gerne per Email an kinderpraxis@online.de an uns, wir kontaktieren Sie anschließend.

 

21.06.2023 

Liebe Eltern, liebe Jugendliche, liebe Kinder,

die Rahmenbedingungen im (ambulanten) Gesundheitswesen habe sich in den letzten Jahre deutlich verschlechtert. Wir Kinder- und Jugendärzt:innen und die Praxisteams haben alles versucht, damit sich das nicht auf die Qualität der Patientenversorgung auswirkt. Statt der versprochenen Entbürokratisierung hat die Bürokratisierung weiter zugenommen, der Anschluss an die IT (Informationstechnologie) kostet uns viel Geld und führt zu regelmäßigen Funktionsstörungen unserer Praxisprogramme und seit Monaten gibt es bundesweit massive Engpässe bei der Antibiotikaversorgung.
Zahlreiche Gespräche mit den (Gesundheits-) Politikern haben keine Verbesserung der Situation erbracht, der Versorgungsalltag wird von Woche zu Woche mühsamer. Wir können das so nicht mehr akzeptieren und werden am 21.06.2023 in Stuttgart zentral gegen diese Missstände demonstrieren. Unsere Praxis wird sich an dem Protesttag zahlreicher Arztpraxen aus Baden-Württemberg beteiligen.

Weitere Infos zur Protestaktion unter www.pvkj.de

 
Dezember 2022: Analgetika bei Kindern - Gratwanderung zwischen übertriebener Sorge und unnötigem Leiden
 
Erwachsene pflegen oft einen sehr sorglosen Umgang mit Analgetika. Nebenwirkungen werden gerne verleugnet. So geprägt, kann die Sorge um das Wohl des Kindes ebenfalls einen falschen Umgang mit Arzneimitteln bedeuten.
Es gibt Eltern, die häufig Analgetika für ihre Kleinkinder kaufen. Doch der Grat zwischen Überdosierung und unnötigem Leiden ist sehr schmal. Es ist unsinnig bei leicht erhöhten Körpertemperaturen bis 38,5 Grad Celsius (oder Unruhezustände beim Säugling wegen Blähungen...oder unruhigen nächtlichen Schlaf bei Kleinkindern...) Kindern jedesmal ein Arzneimittel zu verabreichen - mögliche Alternativen (z. B. bei erhöhter Temperatur: Wadenwickel bei warmen Waden, nicht zu warme Bekleidung, Ruhe, ausreichende Flüssigkeitszufuhr) sollten die Regel sein. 
Die Temperaturerhöhung im Krankheitsfall sorgt dafür, dass bestimmte biochemische Prozesse, die zur Abwehr von Krankheitserregern dienen, besser ablaufen können, so erreichen z. B. mehr Leukozyten die Lymphknoten als bei niedrigeren Temperaturen. Außerdem wird durch die erhöhte Tem­peratur ein ungünstiges Klima für Krankheitserreger geschaffen, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Einsatz fiebersenkender Medikamente verkürzt die Erkrankungsdauer nicht.
 
Paracetamol kann bei Überdosierung zu lebensbedrohlichen Leberschäden führen und langfristig zu chronischer Nierenerkrankung mit Dialysepflicht. Ibuprofen kann bei häufiger Anwendung zu Magenschleimhautentzündung, Magengeschwüren, Leber- und Nierenschäden führen. 
 
Acetylsalicylsäure kann zum lebensgefährliche Reye-Syndrom führen und sollte daher bei Kindern niemals ohne ärztliche Anordnung und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen angewendet werden. Metamizolnatrium kann zur gefährlichen Agranulozytose führen und sollte daher nur nach ärztlicher Anordnung in Ausnahmefällen bei Kindern gegeben werden.
 

05.10.21: Ab sofort können Sie Videosprechstunden-Termine online buchen.

Unter Online-Terminvereinbarung buchen Sie den Videosprechstundentermin und zum Termin setzen Sie sich mit Ihrem Handy oder Laptop ins virtuelle Wartezimmer. Dann rufen wir Sie der Reihe nach auf und besprechen uns online. Benötigte Rezepte/Kindkrankbescheinigungen können wir per Post schicken. Wie Sie ins virtuelle Wartezimmer gelangen, erfahren Sie auf unserer Startseite unter "Videosprechstunde".

Übrigens: in dringenden Fällen können Sie auch einen zeitnahen Termin in unserer Praxis innerhalb eines Werktages unter "Online Terminvereinbarung" buchen.

28.05.21 Neue Leitlinie zur Fluoridprophylaxe

Es gibt neue Empfehlungen zur Fluoridprophylaxe, die u. a. von Zahn- und Kinderärzten erarbeitet wurden und in die nächste AWMF-Leitlinie einfließen werden:

Fluorid-Prophylaxe

Fluorid ist ein natürliches Spurenelement, das den Aufbau gesunder Zähne maßgeblich unterstützt. Fluoride sorgen dafür, dass der Zahnschmelz hart und widerstandsfähig bleibt. 

Fluoride verhindern, dass Karies verursachende Bakterien sich auf der Zahnoberfläche ansiedeln. Sie hemmen den Stoffwechsel der Kariesbakterien, dadurch produzieren diese weniger Säure, die den Zahnschmelz angreift. Fluorid lagert sich in den Zahnschmelz ein und erhöht so zusätzlich dessen Widerstandskraft gegen die kariesverursachenden Säuren.

Die wichtigste Phase für die Fluorideinlagerung ist die Zeit der Zahnschmelzbildung, für die bleibenden Zähne beginnt dieses Stadium bereits kurz nach der Geburt! Ein wesentlicher Teil der vorbeugenden Wirkung von Fluorid gegenüber der Zahnkaries wird aber auf eine örtliche Wirkung zurückgeführt. Dies wird durch die Anwendung von fluoridierter Zahnpasta genutzt. 

In der richtigen Menge schützt Fluorid vor Karies. Ein Zuviel an Fluorid kann zu fleckförmigen Verfärbungen des Zahnschmelzes, der sogenannten Dentalfluorose führen.

Neue Empfehlung in von uns vereinfachter Form (die ausführlichen Empfehlungen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage in der Praxis zur Einsichtnahme):

Ab 8. Lebenstag bis 1. Geburtstag: täglich ein Kombinationspräparat mit 0,25 mg Fluorid und 500 i. E. Vitamin-D in Tablettenform. Milchzähne ohne Zahnpasta oder mit fluoridfreier Zahnpasta putzen.

Wird Wasser mit einem Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet, soll Vitamin-D ohne Fluorid gegeben werden.

Das Leitungswasser in Aalen und Umgebung hat einen Fluoridgehalt unter 0,1 mg/l.

Vom 1. bis zum 2. Geburtstag:  Zweimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 125 mg (reiskorngroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm.

Vom 2. bis zum 6. Geburtstag:Zwei bis dreimal täglich Zähneputzen mit jeweils bis zu 250 mg (erbsengroße Menge) Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.000 ppm. 

Verursacht Fluorid Bauchschmerzen?

Die von Eltern oft am fünften bis zehnten Lebenstag beobachteten beginnenden Bauchschmerzen haben in fast allen Fällen nichts mit der Gabe von Fluoridtabletten zu tun. Ein möglicher Grund für Bauchschmerzen bei Säuglingen in den ersten Lebenswochen ist der Milchzucker, der im Dickdarm vergoren wird.

Durch den noch unreifen Dünndarm werden nicht alle Nährstoffe aus der Muttermilch aufgenommen und somit gelangt Milchzucker in den Dickdarm. Dieser ist bei Geburt noch steril und wird durch in der Muttermilch enthaltene Milchsäurebakterien, aber auch durch den Kontakt mit Bakterien bei der Geburt im Geburtskanal nach und nach besiedelt. Es bildet sich die für jedes Kind individuelle Darmflora (das Mikrobiom). Die sich ansiedelnden Bakterien können den in den Dickdarm gelangenden Milchzucker vergären und es entstehen Darmgase. Um den fünften bis zehnten Lebenstag sind meist genügend Bakterien vorhanden, um eine (je nach Darmflora verschiedene) relevante Menge an Darmgasen zu produzieren, die bei Säuglingen zu Bauchschmerzen führen können.

Es ist nur menschlich, für dieses neue Ereignis (erstmalige Bauchschmerzen) eine Ursache zu suchen, und allzu oft finden Mütter diese in der ja vor kurzem erst begonnenen Fluoridprophylaxe. Leider ist diese sehr häufig nicht ursächlich für die Problematik, und somit führt das Weglassen auch in den allermeisten Fällen nicht zu einer Besserung, jedoch zu einem Verzicht auf eine medizinisch sinnvolle Kariesprophylaxe.

Vitamin-D-Prophylaxe

Vitamin D sorgt dafür, dass Kalzium aus der Nahrung in die Blutbahn aufgenommen und in den Knochen eingelagert wird. Rachitis ist eine Erkrankung, die durch einen Vitamin-D-Mangel hervorgerufen wird, die Folgen sind bleibende Knochenverkrümmungen durch eine krankhafte „Knochenerweichung“.

Die Zufuhr an Vitamin-D über Muttermilch und Säuglingsmilchnahrung bei Säuglingen in den ersten zwei Lebensjahren reicht nicht aus. Auch ab dem 5. Lebensmonat zugefütterte Breie können das Defizit nicht ausgleichen. 

Säuglinge sollten deshalb in Deutschland ab dem 8. Lebenstag zur Rachitisprophylaxe täglich 400 – 500 IE Vitamin-D erhalten. Dies gilt bis zum ersten Geburtstag. Im Herbst und Winter geborene Babys bekommen nach dem ersten Geburtstag die Vitamin-D-Tabletten bis zum folgenden Frühjahr weiter verabreicht. Im Regelfall wird die Gabe des Vitamin-D mit der Fluorid-Gabe zur Vorbeugung der Karies kombiniert. Frühgeborene erhalten bis 3 kg Körpergewicht Vitamin-D ohne Fluorid.

Vitamin-D ist bis zum 2. Geburtstag auf Kosten der Krankenkasse verordnungsfähig.

Ergänzend empfiehlt die DGKJ ab 2. Lebensjahr bis 18. Geburtstag  eine Vitamin-D-Gesamtzufuhr von 600 IE/Tag. Diese Menge kann bei ausgewogener Ernährung durch zusätzliche Zufuhr von 500 IE Vitamin-D täglich erreicht werden. Vitamin-D Tabletten erhalten Sie kostengünstig in jeder Apotheke. Ab dem 2. Geburtstag übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel nicht mehr die Kosten.