Kinderarztpraxis - Monika Toth, Obere Bahnstr. 56, 73431 Aalen, Tel.: 07361/610640
Elterninformation zur Heilmittelverordnung
Damit wir Heilmittel (= Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) rezeptieren dürfen, verlangt Ihre Krankenkasse von uns das Einhalten bestimmter Regeln, die in der „Heilmittelverordnung“ verbindlich festgelegt sind.
- Heilmittel dienen der Therapie von Erkrankungen.
- Die bei Ihrem Kind vorliegende Erkrankung muss von einem Arzt durch Untersuchung Ihres Kindes festgestellt werden. Eine Diagnosestellung und Therapieanordnung durch z. B. Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen, Kindergärtner*innen, Lehrer*innen ist nicht vorgesehen.
- Heilmittel müssen mit konkreten Therapiezielen verordnet werden. Heilmittel sind zeitlich begrenzt und die Therapieziele müssen vor jedem Folgerezept überprüft werden. Das Kind muss motiviert sein. Es ist ein Qualitätsmerkmal einer Heilmittelpraxis "Hausaufgaben" zur Umsetzung der Therapieziele im Familienalltag zu vergeben. Diese Anforderung an die Familie zur aktiven Mitwirkung ist notwendig und erfüllt eine wichtige Forderung der "Heilmittelrichtlinien".
- Heilmittel dürfen nicht verordnet werden zur allgemeinen Förderung eines Kindes und wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen: Z. B. bei isolierten Lernstörungen, Lese- und Rechtschreibschwäche, Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel, sensorischer Integrationsstörung usw. Diese werden von den Krankenkassen nicht als therapiepflichtige medizinische Diagnosen anerkannt. Hier sind z. B. das Schulsystem und das Jugendamt zuständig Hilfestellung zu geben.
Buchen Sie hier den Online Termin zur Überprüfung des Heilmittelbedarfs (Auch Folgerezepte): Terminvereinbarung
Drucken Sie bitte die beantworteten Fragen aus oder schreiben Sie ab und schicken uns das Ganze per Email oder per Post noch vor dem gebuchten Sprechstundentermin bei uns. Beachten Sie bitte, dass wir ohne die Ihre schriftliche Anfrage den vereinbarten Termin verschieben müssen.
Wir überprüfen den motorischen und sprachlichen Entwicklungsstand Ihres Kindes bei jeder Vorsorgeuntersuchung. Falls dabei kein Therapiebedarf festgestellt wurde, sind weitere Kontrollen diesbezüglich zwischen den Vorsorgeuntersuchungen nicht nötig und nicht durch Ihre Krankenkasse vorgesehen.