Gemeinschaftspraxis Köpenick
Dr. Sebastian Müller, Dr. Ina Salchow-Müller, Dr. Maximilian Pelzer
Praxisregeln:
Wir möchten Sie bitten, folgende Hinweise zu beachten. Sie dienen insbesondere dazu, Abläufe zu vereinfachen und damit mehr Zeit für Ihre Kinder zu haben:
Wir bitten Sie, Termine so früh als möglich abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können (spätestens 24 Stunden vor Termin). Bedenken Sie bitte, dass andere Familien auf Termine warten. Geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, können diese Termine an anderen Familien vergeben werden.
- Bitte bei jedem Arztbesuch die Krankenversicherungskarte oder eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkassenmitgliedschaft mitbringen
- Bitte informieren Sie uns über jegliche Änderungen Ihrer Telefonnummer, Adresse, o.ä.)
- Zu den Vorsorgeuntersuchungen (U2 bis J2) immer das Vorsorgeheft (Gelbe Heft) und den Impfausweis mitbringen.
- Impfungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvergabe und nur bei Vorliegen des Impfausweises.
- Bei jeglichen NEU-Neuverordnung (z.B. Logopädie, Überweisung an andere Fachärzte, Wunsch um Verordnung neuer Medikamente, etc.) bitte ich Sie, mit Ihrem Kind, einen Vorstellungstermin zu den jeweiligen Sprechzeiten zu vereinbaren.
- Wiederholungs-rezepte, - überweisungen oder -verordnungen werden nur in Anwesenheit von Dr. Müller oder bei Abwesenheit seiner Vertretung herausgegeben. Bitte immer mit Vorstellung des Kindes.
- Kinder / Jugendliche von 12-16 Jahren, die sich allein oder mit anderen Personen vorstellen (Begleitpersonen muss sich ausweisen können), benötigen eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten
Beispiel für ein Vollmachtsschreiben:
Datum
Name und Geburtsdatum des Kindes
Grund der Vorstellung
Name und Geburtsdatum, aktuelle Telefonnummer und Unterschrift des Erziehungsberechtigten
- Zu jedem erneuten Arztbesuch eine aktuelle Vollmacht mitbringen
- 16 und 17-jährige Patienten teilen die aktuelle Telefonnummer des / der Erziehungsberechtigten am Empfang mit. Bitte beachten Sie, dass Gespräche des Arztes mit 16 und 17-jährigen Patienten laut Gesetz der Schweigepflicht unterliegen. Der Arzt darf den Erziehungsberechtigten nur nach Zustimmung des Patienten Auskunft geben.
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