Kinderarztpraxis Kreuztal - Dr. med. Simon Danckworth
Impfinformationen
Liebe Eltern,
bitte lesen Sie sich die folgenden Seiten in Ruhe durch und schreiben Sie sich Fragen auf, die wir Ihnen in der Praxis gern vor der Impfung beantworten werde. Sie können diese Fragen auch schon vor dem Impftermin stellen, damit Sie am Impftag nicht unter Zeitdruck entscheiden. Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht mehr. Damit wird Ihnen die Entscheidung überlassen, wie Ihr Kind am besten geschützt durch das Leben geht. Die Praxis möchten Ihnen bei dieser Entscheidung gern helfen. Wichtige Informationen zu allen öffentlich empfohlenen Impfungen erhalten Sie auch im Internet unter www.rki.de.
Meine Grundeinstellung zu den Impfungen:
Ich impfe mit Überzeugung Kinder gegen Krankheiten, die bedrohliche Komplikationen nach sich ziehen können. Dabei weiß ich, dass es keine "vollkommen harmlosen" Impfungen gibt, so wie es praktisch keine gut wirksamen Medikamente ohne Nebenwirkungen gibt. Nur wenn Impfungen sehr, sehr selten schwerere Nebenwirkungen im Vergleich zu der entsprechenden Krankheit haben, ist eine Impfung sinnvoll. Ich entscheide mich bei den Impfungen also immer für das weit geringere Risiko für die Kinder.
In meiner kinderärztlichen Tätigkeit ich etwa 100.000 Impfungen an Kindern und Erwachsenen durchgeführt worden, eine ernsthafte Impfnebenwirkung oder einen echten Impfschaden gab es nicht.
Zunächst möchte ich die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut des Bundesgesundheitsministeriums (Internet-Adresse s.o.) besprechen, danach über die einzelnen Krankheiten und mögliche Impfnebenwirkungen berichten und die am häufigsten gestellten Fragen der Eltern beantworten.
Ihr Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Simon Danckworth
Aus den Impfempfehlungen der STIKO
Vorbemerkungen: Impfungen gehören zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte schwere Impfkomplikationen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Ziel der Impfung ist es, die Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Wenn sehr viele Menschen geimpft worden sind, ist es möglich, einzelne Krankheitserreger in der Umgebung und schließlich auch weltweit auszurotten. Bei Masern, Kinderlähmung, Hepatitis B und einigen anderen Erkrankungen ist die Ausrottung das Ziel deutscher und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können nach dem Infektionsschutzgesetz "öffentlich empfohlen" werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Die Versorgung bei Impfschäden durch "öffentlich empfohlene" Impfungen leisten die Versorgungsämter. Für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, mit dem Aufbau des Grundabwehrschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu beginnen, ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen. Nach dem Grundschutz ist bis zum Lebensende durch regelmäßige Auffrischimpfungen sicherzustellen, dass der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und, wenn nötig, ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird. Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten immer dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen.
Impfabstände:
Für einen langanhaltenden Impfschutz ist es von besonderer Bedeutung, dass bei der Grundimpfung der erforderliche Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor einer erneuten Impfung vollständig abgeklungen sein. Es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. Jede Impfung gilt. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimpfung muss nicht neu begonnen werden. Lebendimpfstoffe (sie enthalten lebende, vermehrungsfähige abgeschwächte Krankheitserreger) können gleichzeitig oder im Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht werden. Bei Impfungen mit Totimpfstoffen (sie enthalten abgetötete Krankheitserreger, Toxine o.ä.) ist eine Einhaltung von Abständen zu anderen Impfungen nicht erforderlich.
Impfhindernisse:
Bei schwereren behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder nach operativen Eingriffen sollte frühestens 2 Wochen nach der Gesundung geimpft werden. Nach unerwünschten Impfkomplikationen ist bis zur Klärung der Ursache eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff nicht erlaubt. Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes sein. Ursache können vor allem Inhaltsstoffe wie Neomycin und Streptomycin sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß sein. Wenn nach dem Essen von Hühnereiweiß ein schwerer Schock aufgetreten ist, sollte nicht mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß enthalten, geimpft werden. Wenn eine angeborene oder erworbene Abwehrschwäche besteht, sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der diese Erkrankung behandelnde Arzt befragt werden. Der Impferfolg muss bei diesen Patienten möglichst im Blut kontrolliert werden. Nur dringlich notwendige Impfungen sollten während der Schwangerschaft durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen. Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen, auch gegen Röteln, ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Falsche Impfhindernisse:
Häufig unterbleiben Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Impfhindernisse angesehen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
· Einfache Infekte, auch wenn sie mit leicht erhöhter Temperatur bis 38.5° C einhergehen.
· Ein möglicher Kontakt zu Personen mit ansteckenden Krankheiten.
· Krampfanfälle in der Familie.
· Vorausgegangene Fieberkrämpfe (Kinder mit Fieberkrampfneigung können fiebersenkende Mittel be-kommen: z.B. bei Totimpfungen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach Impfung sowie bei der MMR[Masern-Mumps-Röteln]-Impfung zwischen dem 7.und 12. Tag nach der Impfung im Falle einer Temperaturerhöhung.)
· Ekzeme und andere Hauterkrankungen.
· Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortison oder kortisonhaltigen Salben.
· Angeborene oder erworbene Abwehrschwächen bei Impfungen mit Totimpfstoffen.
· Neugeborenengelbsucht.
· Frühgeburtlichkeit (Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem tatsächlichen und nicht dem errechneten Geburtstag geimpft werden.)
· Chronische Erkrankungen sowie nicht fortschreitende Hirn- und Rückenmarkserkrankungen. Patienten mit chronischen Erkrankungen sollten geimpft werden. Sie sind durch schwere Verläufe und Komplikati-onen von Erkrankungen besonders gefährdet, die durch Impfungen vermieden werden könnten. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe durch eine Impfung bedingt sein können.
Fehlende Impfdokumente:
Häufig fehlen Impfnachweise, sie sind nicht auffindbar oder lückenhaft. Dies ist kein Grund, notwendige Impfungen zu verschieben, fehlende Impfungen nicht nachzuholen oder eine Grundimpfung nicht zu beginnen. Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Impfschutz geht kein besonderes Risiko aus. Blutkontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen (z.B. Röteln- oder Windpockenantikörper bei Frauen mit Kinderwunsch) angezeigt.
Kostenübernahme:
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit dem 01.04.2007 die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen übernehmen, wenn der gemeinsame Bundesausschuss nicht innerhalb von drei Monaten etwas anderes entscheidet. Zur Zeit werden alle öffentlich empfohlenen Impfungen übernommen. Eine Kostenübernahme für Schutzimpfungen anlässlich eines nicht beruflich bedingten Auslandaufenthaltes ist normalerweise ausgeschlossen (z.B. Hepatitis A, Typhus, Cholera, Meningitis A), inzwischen haben sich aber einige Krankenkassen bereiterklärt, auch diese Impfungen zu erstatten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Impfempfehlung:
Die für die meisten Säuglinge, Kinder und Jugendlichen empfohlenen Impfungen entnehmen Sie bitte dem individuell für Ihr Kind ausgedruckten Impfplan. Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen begonnen oder für längere Zeit unterbrochen wurden, häufig nicht zeitgerecht fortgesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schließung von Impflücken, z.B. bei Schuleingangsuntersuchungen, verfügen unzureichend geimpfte Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz. Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit muss es daher das Ziel sein, möglichst frühzeitig, d.h. bis zum Ende des 15. Lebensmonats die empfohlenen Impfungen durchzuführen. Noch vor dem Eintritt in den Kindergarten ist für einen vollständigen Impfschutz zu sorgen und spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind bei Jugendlichen versäumte Impfungen nachzuholen.
Besondere Impfungen und Auffrischimpfungen:
In Weiterführung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollte der Impfschutz gegen bestimmte Infektionskrankheiten in späteren Lebensjahren aufgefrischt oder bislang versäumte Impfungen nachgeholt werden (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Kinderlähmung, Keuchhusten, Pneumokokken, Meningokokken der Gruppe C, HPV). Andere Impfungen können bei einer besonderen Krankheitslage oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene notwendig sein. Dazu gehören Reiseimpfungen, Impfungen gegen Frühsommermeningoencephalitis (FSME), Virusgrippe sowie Meningokokken der Gruppe A, W135 und Y. Sie können aufgrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften erforderlich sein oder werden zum individuellen Schutz dringend empfohlen.
Information über die Krankheiten, gegen die üblicherweise geimpft werden sollte:
Diphtherie: Die Diphtherie ist eine plötzlich (akut) auftretende durch Bakterien ausgelöste sehr ansteckende Erkrankung mit starken Rötungen und Schwellungen und eitrigen Belägen der Mandeln, des gesamten Halsbereiches bis hinunter zum Kehlkopf. Auch die Nasenschleimhäute können selten entzündet sein. Durch die Bakteriengifte kann es schwere Schäden am Herzen, den Nieren und dem Nervensystem geben. Bei einer starken Kehlkopfmiterkrankung kann es zur Erstickung kommen. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchen von Erkrankten oder gesunden Bakterienträgern. Trotz intensiver Behandlung (Antibiotika, Gegengiftserum, ggf. Kehlkopfschnitt u.a.) kommt es immer noch zu Todesfällen. In den letzten Jahren erkrankten in Deutschland nur sehr wenige Patienten. Häufiger konnten bei den Erkrankten Kontakte nach Russland nachgewiesen werden. In Russland sind seit Mitte der 90er Jahre sehr viele Menschen an Diphtherie er-krankt. Es ist nicht bekannt, warum sich die Diphtherie bei uns noch nicht ausbreitet. Die Ärzte bemühen sich, möglichst viele Menschen durch die Impfung zu schützen. Vor allem Erwachsene besitzen keinen sicheren Schutz gegen diese Krankheit mehr. Die Schutzimpfung ist der sicherste und beste Schutz vor einer Erkrankung
Keuchhusten: Keuchhusten ist eine akute durch Bakterien ausgelöste sehr ansteckende Erkrankung, die wie eine harmlose Erkältung beginnt und dann im Verlauf mehrerer Wochen zu meist sehr heftigen typischen Hustenanfällen führt, oft mit Erbrechen und Atemnot. Es kommt häufiger zu Lungenentzündungen. Todesfälle treten vor allem im Säuglingsalter relativ häufig (über 1%!) vor allem durch Erstickung auf. Seltener führt der Keuchhusten zu schweren Hirnerkrankungen. Am ansteckensten ist der Keuchhusten in den ersten Wochen, in denen er oft nicht als Keuchhusten erkannt wird. Behandelt wird der Keuchhusten - meist zu spät - vor allem mit Antibiotika und hustenerleichternden allgemeinen Maßnahmen und z.T. auch Beruhigungsmit-teln. Infusionen, Sauerstoffbeatmung und Sondenernährung sind bei Säuglingen oft notwendig. Eine Krankenhausbehandlung sollte bei Säuglingen aus Sicherheitsgründen immer erfolgen. Die Behandlung schlägt aber kaum an. Nach 4-6 Wochen sind die meisten Krankheitszeichen zurückgegangen. Hustenanfälle treten noch bis zu einem Jahr bei leichten Erkältungen erneut auf. Die Keuchhustenimpfung möglichst sehr vieler Kinder stellt den besten Schutz vor einer Ansteckung und Erkrankung dar. Jugendliche und Erwachsene sollten 1x alle 10 Jahre geimpft werden, da der Schutz auch nach durchgemachter Erkrankung nach 10 - 20 Jahren erlischt.
Tetanus: Tetanus (Wundstarrkrampf) ist eine nicht übertragbare, durch Bakterien ausgelöste Infektions-krankheit. Die Bakterien befinden sich vor allem in der Erde. Viele Menschen und Tiere haben sie im Kot. Durch Verletzungen - häufig auch durch ganz einfach erscheinende Schürfungen - gelangen die Bakterien in die Haut. Dort bilden Sie nur ohne Luftkontakt Gifte, die vor allem das Nervensystem schädigen. Das führt zu Krämpfen fast aller Muskeln. Wenn die Atemmuskulatur erreicht ist, kommt es zur Erstickung. Die Behandlung erfolgt u.a. mit Gegengiften, Beatmung, künstlicher Ernährung und stark beruhigenden Medikamenten und Antibiotika. Leider ist die Behandlung oft erfolglos. Erst die Einführung der Impfung hat den Wundstarrkrampf in Deutschland zu einer seltenen Erkrankung gemacht.
Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch Hämophilus-Influenza-Typ-B-Bakterien (HiB): Ca. 2/3 aller schweren bakteriellen Hirnhautentzündungen im Säuglings- und Kleinkindesalter werden durch HiB (Bakterien) ausgelöst. Häufig heilen diese Entzündungen auch unter antibiotischer Behandlung nur mit schweren bleibenden Hirnschäden aus, gelegentlich führen Sie auch zum Tode. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchen. Oft sind hohes Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit die ersten Krankheitszeichen. Bei Säuglingen und kleinen Kleinkindern können sonst typische Zeichen aber fehlen. Diese Bakterien sind auch fast immer die Auslöser für die akuten schweren Kehlkopfentzündungen (Epiglottitis), die innerhalb weniger Minuten zum Tod durch Ersticken führen können (nicht zu verwechseln mit dem "Pseudokrupp"!). Bei dieser Kehlkopfentzündung tritt meist hohes Fieber, große Angst, starke Halsschmerzen, Speichelfluß und kloßige Sprache auf. Diese Art der Erkrankung wird u.a. mit Antibiotika und einer vorübergehenden künstlichen Beatmung, wenn sie rechtzeitig kommt, meist ohne nachfolgende Schäden behandelt. Wichtig ist hier der schnelle ärztliche Kontakt! Eine Impfung hat diesen beiden Erkrankungen in den letzten Jahren den Schrecken genommen. Bei den geimpften Kindern tritt sie nur noch sehr, sehr selten auf.
Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine, der Atmung und auch zum Tod des Erkrankten führen kann; die Erkrankung wird durch eine Infektion mit Polioviren hervorgerufen. Die meisten Kranken mit Lähmungen behalten Restschäden und sind damit lebenslang behindert. Die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung wird seit Anfang 1998 nicht - wie früher üblich - als Schluckimpfung mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, sondern mit einem Impfstoff aus abgetöteten Polioviren (Totimpfstoff IPV).
HPV: Bei der Impfung gegen das Humane Papilloma Virus handelt es sich um eine sehr wirksame Impfung gegen bestimmte Formen von Gebärmutterhalskrebs. Dieser neue Impfstoff verhindert ca. 90 % dieser Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs. Wir empfehlen diesen Impfstoff allen Jugendlichen ab Alter von 9 Jahren. Es sind 2-3 Impfungen erforderlich. Die Krankenkassen übernehmen bei allen Mädchen zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr die Kosten, bei älteren Frauen empfiehlt sich eine Nachfrage bei ihrer Krankenkasse.
Masern sind eine häufig schwer verlaufende Viruskrankheit, die leicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Sie geht mit hohem Fieber, Husten, Bindehautentzündung und einem typischen Hautausschlag (Exanthem) einher; die Erkrankung dauert etwa 2 Wochen. Häufig treten als Komplikationen Lungenentzündungen sowie Mittelohrentzündungen auf. Bei etwa einem von 1000 bis 2000 Masernkranken tritt eine Hirnentzündung (Enzephalitis) auf, die zu bleibender geistiger und körperlicher Behinderung führen kann. Bei einem von 50.000 bis 100.000 kommt es zu einer allmählichen Zerstörung des Gehirns (oft erst 15 bis 20 Jahre nach der Masernerkrankung SSPE). Es gibt in jedem Jahr in Deutschland noch Todesfälle durch Masern. Erwachsene sind durch Masern besonders gefährdet, bei ihnen treten diese Komplikationen gehäuft auf. Eine Masernerkrankung fördert garantiert nicht die Entwicklung Ihres Kindes!
Mumps ist eine Viruserkrankung, die mit Fieber, Kopfschmerzen und einer Schwellung der Speicheldrüsen einhergeht. Bei zumindest jedem 10. Mumpskranken tritt zusätzlich eine Entzündung der Hirnhäute (Meningitis) und gelegentlich des Gehirns (Enzephalitis) auf. Eine zwar seltene, aber typische Komplikation bei Mumps ist ein Hörverlust. Bei jedem 4. jugendlichen oder erwachsenen Mann tritt eine Schwellung und Entzündung der Hoden auf, die gelegentlich zur Unfruchtbarkeit führen kann. Auch bei Frauen kann es durch eine sogenannte "Oophoritis" zur Unfruchtbarkeit kommen.
Röteln sind eine meist leicht verlaufende ansteckende Viruserkrankung, die mit Fieber, Hautausschlag (Exanthem) und Lymphknotenschwellungen einhergeht. Treten Röteln während der Schwangerschaft auf, so kann die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergehen und schwere Missbildungen an Auge, Ohr, am Her-zen sowie im Gehirn verursachen. Häufiger verläuft die Infektion mit Rötelnvirus jedoch ohne Krankheitser-scheinungen; auch diese Menschen sind für ihre Umgebung ansteckungsfähig.
Windpocken werden durch Viren ausgelöst, sie sind sehr ansteckend und können zahlreiche Komplikationen, angefangen von bakteriellen Abszessen der Haut mit erheblicher Narbenbildung bis hin zum Schlaganfall und Tod, insbesondere bei abwehrgeschwächten Kindern, zur Folge haben. Je älter Patienten bei der Erkrankung sind, desto häufiger sind Komplikationen. Besonders gefährdet sind aber ebenfalls Neugeborene, wenn die Mutter wenige Tage vor der Entbindung erkrankt.
Hepatitis B ist eine Leberentzündung (Gelbsucht), die durch Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) her-vorgerufen wird. Die Übertragung dieses Virus erfolgt durch Blut oder Körperflüssigkeiten eines infizierten Menschen. (Auch bei Raufereien im Kindergarten oder in der Schule). Hepatitis B Erreger sind außerhalb des Körpers ca. 7 Tage hochansteckend. Es reicht schon 1 Tropfen Blut, um eine ganze Badewanne voll Wasser zu verseuchen. Die Hepatitis B beginnt mit Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit, danach kann es zu einer Gelbsucht kommen. Ca. jeder 3. angesteckte Säugling stirbt, bei fast 90% der Säuglinge verbleibt das Virus im Körper (chronische Erkrankung) und macht ihn damit auch lebenslang ansteckend. Die Häufung der Komplikationen geht mit zunehmendem Alter zurück, aber die Ansteckungsmöglichkeiten werden wesentlich größer. Während sich Säuglinge nur sehr selten infizieren, kommt es zu einer wesentlichen Zunahme der Infektionen vor allem mit Beginn der geschlechtlichen Kontakte. Bei den Erwachsenen schließlich verstirbt nur etwa 1% der Erkrankten und bei etwa 10 % wird die Erkrankung chronisch. Das Hepatitis-B-Virus kann auch, ohne dass Anzeichen einer Erkrankung bestehen, zu einer chronischen Infektion eines Menschen führen. Chronisch Infizierte sind eine Infektionsquelle für ihre Umgebung. In Deutschland sind etwa 0,7 bis 1 Prozent der Bevölkerung mit HBV chronisch infiziert, in anderen Ländern - z. B. in afrikanischen und asiati-schen Ländern - ist die Häufigkeit chronisch Infizierter wesentlich höher.
Eine gezielte Behandlung der Viruserkrankungen Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B ist nicht verfügbar, und Antibiotika sind nicht wirksam. Der einzige Schutz vor diesen Viruserkrankungen besteht in einer rechtzeitig durchgeführten Schutzimpfung.
Pneumokokken sind Bakterien, die alle möglichen Erkrankungen auslösen können. Bei Kindern besonders häufig sind Mittelohrentzündungen, deneben spielen Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen eine nicht unbedeutende Rolle. Die Impfung schützt gegen die wichtigsten Subtypen der Pneumokokken.
Meningokokken C sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung auslösen.
Rotavirus-Schluckimpfung Rotaviren lösen die häufigste Ursache für schwere Brechdurchfälle im jungen Kindesalter.
Mögliche Reaktionen nach den Impfungen:
An den lmpfstellen kann eine wenige Tage anhaltende schmerzempfindliche Schwellung und/oder eine Rötung auftreten (besonders nach der Td-Impfung am Arm). Nach den Impfungen gegen Hepatitis B, Haemophilus influenza B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, FSME und Kinderlähmung kann es gelegentlich zu Fieber kommen, dessen Höhepunkt meist schon am Abend des Impftages oder innerhalb von 24-48 Stunden zu verzeichnen ist und selten noch bis zu 72 Stunden nach der Impfung anhalten kann. Außerdem wurden Anzeichen eines gestörten Allgemeinbefindens, wie zum Beispiel Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit, Unruhe oder Erbrechen beobachtet. Während oder kurz nach der Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung kann ein leichtes Brennen oder eine Rötung an der Impfstelle auftreten, etwa 8 Tage nach der Impfung kann es zu einer kurz andauernden Temperaturerhöhung von 1 bis 2 Tagen kommen. Außerdem treten gelegentlich ein leichter Hautausschlag (Exanthem), Lymphknotenschwellungen und - sehr selten - auch eine mumpsähnliche Erkrankung auf. Diese Impfreaktionen verlaufen leicht und machen in der Regel keine ärztliche Behandlung erforderlich. Bei stärkeren Schmerzen und Fieber über 38.5 C sollten im Zusammenhang mit Impfungen z.B. Paracetamol-Zäpfchen oder Ibuprofen-Saft gegeben werden. Fieberkrämpfe bei "Fieberkrampfkindern" können durch hohes Fieber ausgelöst werden. Die Rotavirus- Schluckimpfung löst gelegentlich leichten Durchfall aus, in extrem seltenen Fällen eine Darmeinstülpung. (Bisher habe ich dies nie beobachtet. Bei entsprechenden Literaturberichten sollte jedoch auf schwere Darmsymptome geachtet werden. Andererseits kommen Darmeinstülpungen besonders häufig bei Magendarminfekten vor!) Neben diesen normalen Impfreaktionen sind unerwünschte Impfstoffkomplikationen äußerst selten. Zeitgleich mit der Impfung auftretende Erkrankungen können als Ursache unerwünschter Impfkomplikationen angesehen werden, deshalb sollte ein über die normale Impfreaktion hinausgehendes Vorkommnis möglichst schnell geklärt werden. (Ich habe solche Komplikationen in meiner langjährigen Praxis noch nie gesehen).
Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Erscheinungen. Anzeichen von Kreislaufschwäche, gekennzeichnet durch Blässe und Apathie sowie Krampfleiden sind möglich, wenn auch bisher nach Verabreichen der neueren Kombinationsimpfstoffe allenfalls extrem selten zu erwarten. Schwellungen der unteren Gliedmaßen sind gelegentlich aufgetreten; sie bilden sich jedoch schnell spontan und ohne Folgen zurück. Überempfindlichkeitsreaktionen gegen den Impfstoff als allergische verzögerte Reaktion oder als Sofortreaktion, z. B. Nesselfieber, sind sehr selten. Sehr selten kann sich an der Impfstelle eine Eiteransammlung im Gewebe (Abszess) entwickeln, die von einem Chirurgen behandelt werden muss. Extrem selten kann es zu Nerven-, Blut-, Blutgefäß- und Nieren-erkrankungen mit schweren Nebenwirkungen kommen. Ein Zusammenhang mit den jeweiligen Impfungen ist dabei aber nicht immer sicher. Sehr fraglich ist, ob bei 1- bis 2-Millionen Masernimpfungen einmal eine schwere Gehirnentzündung auftreten kann. Andere in Einzelfällen beobachtete Erkrankungen wurden wahrscheinlich nicht durch die Impfung verursacht. (Alle diese möglichen Komplikationen sind bisher in meiner Praxis nicht aufgetreten!).
Die Medikamentenbegleitzettel (Waschzettel) der einzelnen Impfstoffe, die Ihr Kind in meiner Praxis erhält, erhalten Sie auf Wunsch in unserer Praxis. Sie haben selbstverständlich ein Recht auf diese umfassende, aber leider durch gesetzliche Vorgaben oft auch verwirrende Information. Würden solche Begleitinformationen für den Verbraucher z.B. bei Lebensmitteln ebenfalls vorgeschrieben, können Sie sich sicher vorstellen welche Vielzahl von möglichen Nebenwirkungen bei z.B. allen Süßigkeiten, bei Salz, Fetten, Fleisch, Pommes frites, Alkoholika, Zitrusfrüchten, Nüssen usw. aufgeführt werden müssten.
Gesund bleiben durch rechtzeitige und vollständige Impfung
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Impfaufklärung-Fortsetzung
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Impfung
1. Wer und wann sollte evtl. nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten, fieberhaften Erkrankung leidet, sollte nicht geimpft werden; die Impfung kann nachgeholt werden, sobald die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch sollen Kinder mit einem Immunmangel - angeboren, erworben, durch Medikamente bedingt - nicht mit vermehrungsfähigen Impfstoffen (z.B. MMRV) geimpft werden; gelegentlich kann durch andere Maßnahmen (z.B. Seren) dennoch ein Schutz zumindest gegen einzelne Erkrankungen bewirkt werden.
Die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV-Impfung) soll nicht bei Personen vorgenommen werden, die innerhalb der letzten 3 Monate besondere Abwehrstoffe (Gammaglobulin) erhalten haben oder bei denen eine Blutübertragung (Bluttransfusion) vorgenommen wurde. Durch die hierbei übertragenen Schutzstoffe (Antikörper) gegen die genannten Viren kann die Impfung unwirksam bleiben. Wird eine MMRV-Impfung bei Erwachsenen geplant, so ist zu beachten, dass sie nicht bei Schwangeren vorgenommen werden soll, da möglicherweise ein - lediglich theoretisches, praktisch jedoch nicht nachgewiesenes - Risiko des Kindes im Mutterleib durch das Impfvirus besteht. Aus dem gleichen Grund ist für die Dauer von mindestens 3 Monaten nach der Impfung eine Schwangerschaft zu vermeiden.
Leichte Infekte mit geringer Temperaturerhöhung stellen kein Impfhindernis dar. Bei Kindern, die an Erkrankungen des Nervensystems leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht, sollten sich die Eltern über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Impfung ausführlicher beraten lassen. In besonderen Fällen kann auch auf andere Impfstoffe ausgewichen werden. Falls nach einer vorausgegangenen Impfung Krankheitserscheinungen aufgetreten sind, sollte nur nach eingehender Beratungen weitergeimpft werden.
2.Wann sollen Impfungen begonnen und ggf. wiederholt werden?
Im Rahmen des "Impfkalenders" sollte gegen Hepatitis B, Haemophilus influenza B-Infektionen (u.a. Hirnhautentzündung und Kehlkopfentzündung), Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Pneumokokken und Kinderlähmung schon nach dem vollendeten 2. Lebensmonat mit der Impfung begonnen werden. Gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken beginnt die Impfung mit 11 Monaten. Hat die Mutter z.B. noch keine Masern gehabt, besitzen die Kinder keinen "Nestschutz". Dann kann schon eher geimpft werden. Es werden möglichst viele anstehende Impfungen zugleich geimpft (Kombinationsimpfstoffe, Mehrfachimpfungen). Das bedeutet keine größere Belastung für den kleinen Patienten.
3.Besteht eine Infektionsgefahr für die anderen Familienmitglieder?
Nur bei der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung bestand früher die Gefahr, dass sich eine Kontaktpersonen infizieren konnten. Extrem selten kam es dann zu einer Lähmungserscheinung. Keine der heute verwendeten Impfungen sind ansteckend.
4.Können Familienmitglieder mitgeimpft werden?
Auch Familienmitglieder können sich zusammen mit Ihren Kindern impfen lassen. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so entstehen für die Impfungen gegen Grippe, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten bei Vorlage eines Versicherungsnachweises auch bei Erwachsenen keine Kosten. Die anderen Impfungen sind für Erwachsene kostenpflichtig.
5.Gibt es auch andere Möglichkeiten, um bei den betreffenden Krankheiten die Komplikationen zu vermeiden?
Beim Keuchhusten, bei Diphtherie, Pneumokokken- und bei Haemophilus influenza B-Infektionen können rechtzeitig gegebene Antibiotika manchmal Komplikationen verhüten. Leider ist diese Möglichkeit nicht sicher und auch häufig mit Nebenwirkungen belastet. Bei Tetanus, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken helfen Antibiotika nicht.
6.Soll noch gegen Tuberkulose geimpft werden oder kann man sich anders vor einer Tuberkuloseerkrankung schützen?
Die STIKO erwähnt die Tuberkuloseimpfung nicht mehr. In Deutschland ist z.Zt. kein Tuberkuloseimpfstoff auf dem Markt. Die Tuberkulose scheint in Deutschland eher zurückzugehen. Die Impfung ist in ihrer Schutzwirkung umstritten. Um sich vor einer Erkrankung zu schützen, ist im Verdachtsfall eine Tuberkulinprobe zu empfehlen. Wird eine Infektion damit rechtzeitig entdeckt, so kann meistens noch vor Ausbruch einer Erkrankung behandelt werden.
7.Sind die Kinder nicht viel zu klein für so viele Impfungen?
Das Abwehrsystem der Kinder ist schon sehr früh gut ausgebildet: "Es will lernen". Deshalb werden z.B. auch Frühgeborene vom Geburtstermin - und nicht vom errechneten Termin - ausgehend geimpft. Sie können schon zu einem Entwicklungszeitpunkt die zweite Impfung hinter sich haben, wenn die normal ausgetragenen Kinder noch gar nicht geboren sind. Viele Impfungen an einem Tag werden nach allen Erfahrungen genauso gut vertragen, wie häufige Einzelimpfungen, ja sie ergänzen sich sogar teilweise hervorragend. Es ist deshalb nicht sinnvoll, ein Kind mit unnötigen Injektionen zu belasten.
8.Müssen die empfohlenen Impfabstände genau eingehalten werden?
Das Abwehrsystem vergisst keine Impfung! Auch nach vielen Jahren können begonnene Impfungen fortgesetzt werden. Es muss nicht von neuem angefangen werden.
9.Wie lange hält der Schutz an? Bekommt man die entsprechenden Krankheiten dann nicht im Alter?
Nach durchgeführter Grundimpfung bewirken die meisten Impfungen einen Schutz, der mindestens 5 - 10 Jahre anhält. Bei der Hepatitis B Impfung ist mit einem extrem langen Schutz zu rechnen. Bei Röteln, Masern und Mumps gibt es auch nach über 20 Jahren Impfung noch keine sicheren Hinweise für ein Nachlassen des Schutzes.
10.Soll bei jungen Mädchen gegen Röteln geimpft werden? Sollen auch die Jungen gegen Röteln geimpft werden?
Unbedingt: Ja! Röteln treten oft ohne Krankheitszeichen auf. So können nicht erkennbar erkrankte Mädchen und Jungen fremde werdende Mütter gefährden. Weltweit wird gegen Röteln geimpft. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, an Röteln noch vor Beginn der Geschlechtsreife zu erkranken, durch die Impfung der meisten Gleichaltrigen nicht groß. Außerdem verlaufen Röteln in höherem Alter mit mehr Komplikationen. Würden viele Kinder nicht geimpft, ist das Ziel, die Röteln in der Zukunft ganz auszurotten, gefährdet. Werden einzelne Mädchen ganz bewusst nicht geimpft, so ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie mit 12 - 14 Jahren auf einen Rötelnschutz untersucht und ggf. geimpft werden. Ein Test zur Überprüfung des Rötelnschutzes ist in jedem Fall auch bei den geimpften Kindern zu empfehlen.
11.Ist eine gesunde Entwicklung des Kindes durch die Verhinderung bestimmter Krankheiten gefährdet? Häufen sich Allergien bei geimpften Kindern?
Es wird nur gegen wenige Krankheiten geimpft. Impfungen stärken auch - so wie Krankheiten - das Abwehrsystem. Wissenschaftlich ausgedrückt werden die sogenannten IgG- und IgM-Gegenstoffe gebildet. Das führt zu einer verminderten Bildung der IgE-Gegenstoffe, die bei der Entwicklung von Allergien eine große Rolle spielen. Vermehrte Infekte und Impfungen schützen also vor der Ausbildung von Allergien. Darum sind wir auch über häufige unkompliziert verlaufende Infektionen bei Kindern nicht so besorgt. Kinderkrippenkinder in der ehemaligen DDR hatten nicht nur im Vergleich zu den Kindern in den alten Bundesländern durch den ständigen Kontakt mit Gleichaltrigen wesentlich häufiger Infektionen. Sie waren auch besser durchgeimpft. Dadurch hatten sie deutlich weniger Krankheiten aus dem Allergiebereich. Einfacher ausgedrückt: "Der Körper entwickelt weniger Allergien, wenn er sich gegen Krankheiten und durch Impfstoffe wehren lernt." Extrem selten dagegen sind Allergien auf Impfstoffbestandteile.
12.Impfungen und Homöopathie - verträgt sich das?
Der Begründer und "Papst" der Homöopathen, Hahnemann, schreibt in seinem "Organon": "...die Wohltat, welche die Menschheit durch Anwendung der Kuhpocken-Einimpfung erfuhr, dass dadurch der Eingeimpfte von aller künftigen Menschenpocken-Ansteckung frei erhalten und gleichsam schon im voraus von letzterer geheilt ward, .... und so durch die allgemeine Verbreitung ihrer Einimpfung allen Epidemien jener tödlichen fürchterlichen Menschenpocken dergestalt ein Ende gemacht haben, dass die jetzige Generation gar keine anschauliche Vorstellung von jener ehemaligen scheußlichen Menschenpocken-Pest mehr hat." Dabei ist die Pockenimpfung die weitaus gefährlichste Impfung gewesen. Von den anderen Impfungen konnte Hahnemann noch nichts wissen. Nur der Pockenimpfpflicht ist es zu verdanken, dass diese Geißel der Menschheit ausgerottet ist. Die Pockenimpfung ist deshalb nicht mehr notwendig!
Mein aktuelles Impfschema für Kinder:
ab dem vollendeten 2. Lebensmonat 3x im Abstand von 4 Wochen Sechsfachimpfstoff Infanrix-Hexa (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hämophilus influenza-Infektionen, Hepatitis B) plus Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Prevenar 13.
ab dem 11. Lebensmonat 2x im Abstand von 8 Wochen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. 1 x MMR und Varicellen getrennt und 1x mit dem Kombinationsimpfstoff MMRV.
zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat 1 x gegen Meningokokken der Gruppe C
zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat die 4. Impfung Infanrix-Hexa und Prevenar 13
zur Einschulung mit 6 Jahren 1x Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf (DTPa)
mit 10 bis 11 Jahren eine Viererkombination Diphtherie, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und Keuchhusten (DTPPa)
Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren 3x gegen HPV-Infektionen (verursachen von Gebärmutterhalskrebs)
Erwachsene alle 10 Jahre gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf und ggf. Keuchhusten
Die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C wird von den gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auch für die Kinder bezahlt, die im 2. Lebensjahr noch nicht geimpft wurden. Wir empfehlen diesen Impfschutz allen Kindern und Jugendlichen. Die Impfung muss nur 1x ab dem vollendeten 1. Lebensjahr durchgeführt werden.
Versäumte Impfungen können immer nachgeholt werden!!!
Besondere Impfungen
Indikation zur Impfung gegen Meningokokkenmeningitis (A, W135,Y)
· Gesundheitlich Gefährdete: Personen mit Immundefekt, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypo-gammaglobulinaemie; Fehlen der Milz
· Reisende in epidemische/hyperendemische Länder, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung; Entwicklungshelfer (WHO-Hinweise beachten)
· Vor Pilgerreise (Hadj)
· Gefährdetes Laborpersonal (bei Arbeiten mit N.-meningitidis -Aerosol!)
Einen Impfstoff gegen die bei uns häufigste Form der Meningokokkenmeningitis (Typ B) gibt es leider noch nicht.
Indikation zur Impfung gegen Windpocken:
alle Kinder ab dem 11. Lebensmonat und alle älteren Kinder, die noch keine Windpocken hatten
Empfehlungen zur postexpositionellen Windpocken-Prophylaxe (nach Kontakt mit Erkrankten):
· Postexpositionelle Windpocken-Prophylaxe durch Inkubationsimpfung: Bei empfänglichen Personen mit Kontakt zu Risikopersonen ist eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 5 Tagen nach Exposition* oder innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall zu erwägen. Dies ist jedoch keine ausreichende Begründung für den Verzicht auf die Absonderung gegenüber Risikopersonen
* Exposition heißt:
Ø 1 Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum
Ø face-to-face -Kontakt
Ø Haushaltskontakt
Eine Impfung gegen Grippe und gegen Lungen-, Mittelohr- und Hirnhautentzündung (Pneumokokken) ist bei besonders gefährdeten Kindern anzuraten (z.B. Mucoviszidose, andere angeborene Lungenerkrankungen, angeborene Herzfehler, Immundefekte, Inhalationsallergien usw.).
Indikations-Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen Pneumokokken bei Kindern, die nicht routinemäßig in den ersten beiden Lebensjahren geimpft wurden:
alle Kinder (ab vollendetem 2. Lebensjahr), übrige Altersgruppen, Jugendliche und Erwachsene nur mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
1) Angeborene oder erworbene Immundefekte, wie z.B.:
· Hypogammaglobulinaemie, Komplement- und Properdindefekte
· bei funktioneller oder anatomischer Asplenie
· bei Sichelzellenanaemie
· bei Krankheiten der blutbildenden Organe
· bei neoplastischen Krankheiten
· bei HIV-Infektion
· nach Knochenmarktransplantation
2) Chronische Krankheiten, wie z.B.:
· Herz-Kreislauf-Krankheiten
· Krankheiten der Atmungsorgane
· Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
· Niereninsuffienz / nephrotisches Syndrom
· Liquorfistel
· vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie
3) Frühgeborene (vor vollendetet 37. Schwangerschaftswoche);
4) Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht (<2.500 g);
5) Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen oder neurologischen Krankheiten , z.B. Zerebralparesen oder
Anfallsleiden
Auf Wunsch impfen wir Ihr Kind auch gegen Pneumokokken-Infektionen, wenn es nicht zur Risikogruppe gehört. Sie müssen dann nur die Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen.
Impfschema bei Pneumokokken-Impfung:
· Säuglinge (vom vollendeten 2. Lebensmonat bis zu einem Alter von 6 Monaten) erhalten 3 Impfungen im Abstand von jeweils 1 Monat, gefolgt von einer 4. Impfung im 2. Lebensjahr
· Säuglinge im Alter von 7 -11 Monaten erhalten 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat, gefolgt von einer 3. Impfung im 2. Lebensjahr
· Kinder im 2. Lebensjahr (bis zum 5. Lebensjahr) erhalten 2 Impfungen im Abstand von 2 Monaten
· Kinder (ab vollendetem 2.Lebensjahr),Jugendliche und Erwachsene erhalten eine einmalige Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff;
· bei weiterbestehender Indikation Wiederholungsimpfung im Abstand von 6 (Erwachsene) bzw. frühestens 3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren)
Zur Erreichung eines optimalen Schutzes soll die Impfserie möglichst unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats begonnen und zeitgerecht fortgeführt werden.
Es gibt noch eine ganze Reihe verschiedenster Impfungen, z.B. bei seltenen Krankheiten und anlässlich bestimmter Reisen, über die man sich aus gegebenem Anlass informieren sollte. Die häufig nachgefragte Impfung gegen durch Zecken übertragbare Hirn- und Hirnhautentzündung (FSME) ist nur bei Reisen in bestimmte Regionen wie Süddeutschland, Landkreis Marburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Österreich,Schweiz, ehem. Jugoslawien, Ungarn, Tschechien und Slowakischen Republik, sowie in Südschweden und Südfinnland zu empfehlen, z.Zt. aber nur für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen. Wir impfen aber großzügig alle Kinder, die in entsprechende Gebiete reisen. Achten Sie dabei auf den rechtzeitigen und vollständigen Impfschutz.
Impfstelle: Bei Säuglingen werden Impfungen in die Außenseite der Oberschenkel verabreicht, bei Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und Erwachsenen in den Oberarm (Muskulus deltoideus).
Bei Indikationsimpfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung und den Impfstoff nur im Rahmen der angegebenen Indikationen.
Möchten Sie trotzdem eine entsprechende Impfung (z.B. Pneumokokken, FSME oder eine Reiseimpfung) bei Ihrem Kind durchführen lassen, obwohl keine entsprechende Indikation gegeben ist, müssen Sie die Kosten für den Impfstoff und die Impfung selbst tragen. Bitte fragen Sie meine Mitarbeiterinnen nach den Kosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Impfung kostet ohne Impfstoff 21,00 €.
Bitte notieren Sie sich eigene Fragen und unterschreiben Sie die beigefügte Einverständniserklärung.
Anmeldeformular für die Impf- und Vorsorge-Erinnerung
Grippe-Impfung
Liebe Eltern,
im Herbst ist es wieder Zeit, den Grippeimpfschutz für Kinder mit besonderen Risiken (z.B. angeborene Herzfehler, chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Asthma bronchiale, Inhalationsallergien, M. Crohn, Colitis ulcerosa, Chromosomenstörungen, Störungen des Immunsystems usw.) aufzufrischen. Der aktuelle Impfstoff ist ab Oktober da, bitte setzen Sie sich dann zu einer Terminvergabe mit uns in Verbindung. Die Impfung kann auch mit anderen, eventuell noch nachzuholenden Impfungen kombiniert werden.
Sie können sich jedes Jahr ab Herbst zu einer Terminvereinbarung mit uns in Verbindung setzen!
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