Dipl. - Med. Maendy Lippmann
In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 64. Lebensmonates (5.4 Jahre) einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 9 Vorsorgeuntersuchungen. Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, können dadurch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen. Zusätzlich bieten wir in unserer Praxis die neuen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 an. Wir haben mit allen infrage kommenden Krankenkassen die notwendigen Zusatzverträge abgeschlossen, damit die Kosten übernommen werden. U10 7-8 Jahre U11 9-10 Jahre J2 16-17 Jahre Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen. |
![]() | Jugendgesundheitsberatung J1
Die J1 ist ein kompletter Gesundheits - Check für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren. Die Schwerpunkte der J1 sind:
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, allein oder in Begleitung der Eltern zur J1 zu kommen. |
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Diese Untersuchung ist notwendig bei Ausbildungsbeginn vor dem 18. Geburtstag . Mitzubringende Unterlagen bitte telefonisch in der Praxis erfragen. Die Kosten für diese Untersuchung werden auch vom Gesetzgeber übernommen. |