Kinderarztpraxis Magdeburg - Dr. med. Ines Adams
Ab dem vollendetem 6. Lebensmonat kann die Vorsorgeuntersuchung Amblyopie-Screening in Anspruch genommen werden. Diese Untersuchung mit einem modernen Testgerät dient der Früherkennung von Sehstörungen, ist schnell durchführbar und für Ihr Kind völlig unbelastend.
Dabei werden beide Augen in Sekundenschnelle auf folgende Erkrankungen untersucht:
- Anisometropie (Refraktionsfehler)
- Astigmatismus (Stabsichtigkeit)
- Myopie (Kurzsichtigkeit)
- Hyperopie (Weitsichtigkeit)
- Strabismus (Schielen)
- Anisokorie (unterschiedliche Pupillendurchmesser)
Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Amblyopie (Schwachsichtigkeit) führen, die weder mit einer Brille noch mit einer anderen Sehhilfe ausgleichbar ist. In Sachsen-Anhalt übernehmen die AOK Sachsen-Anhalt sowie die IKK gesund plus für Kinder zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 27. Lebensmonat einmalig die Kosten für ein Amblyopie-Screening. Die Untersuchung ist in diesem Zeitfenster einmalig per Chipkarte abrechenbar.
Die Barmer erstattet die Kosten einmalig, DAK und Bahn BKK zweimalig in einem festgelegten Zeitfenster. In bestimmten Fällen übernehmen auch andere, jedoch nicht alle Krankenkassen die Kosten im Zuge der Kostenerstattung. In diesen Fällen müssen die Kosten in Höhe von 20,00 € (A1259 GOÄ zum reduzierten 1,418fachen Steigerungssatz) zunächst verauslagt werden.
Gemäß Vereinbarung über die Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) nach § 18 Abs. 8 Nr. 2 des Bundes-Mantel-Vertrages für Ärzte (BMV-Ä) erhalten Sie einen schriftlichen Vertrag, den Sie ggf. als Rechnungsbeleg bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können. Selbstverständlich kann das Amblyopie-Screening auf Ihren Wunsch auch außerhalb der in der Tabelle aufgeführten Vergütungszeiträume durchgeführt werden. Die Kosten in Höhe von 20,00 sind dann privat zu verauslagen.
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