Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Stefan Leps, Dr. Monika Leps, Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin,
Neonatologie, Kinder-Pneumologie, Allergologie, Naturheilverfahren, Reisemedizin, Gelbfieberimpfstelle

Immer häufiger wird der Wunsch nach Attesten und Bescheinigungen für die Schule, die KiTa, den Kindergarten oder den Sportverein geäussert.
Deratige Atteste sind häufig wenig sinnvoll und werden von o.g. Instutionen inflationär eingefordert. Da es sich hiebei nicht um Krankenkassenleistungen handelt, sind die Kosten hierfür grundsätzlich selbst zu tragen.

Im Zusammenhang mit der Coronaviruspandemie werdern wir überflutet von verzweifelten Eltern, welche von den Kitas und Schulen genötigt werden, sogenannte Gesundschreibungsatteste für Kinder zu besorgen, welche fieberfrei und fit sind aber z.B. leichte Heuschnupfensymptome aufweisen. Untersuchung offensichtlich gesunder Kinder auf Anweisung einer Kita oder Schule sowie die dazugehörigen ärztlichen Atteste sind sind keine kassenärztliche Leistung und werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Attest "Krankschreibung Schule":

In Bayern können Schulen ab dem 4. Krankheitstag ärztliche Atteste verlangen. Gleiches gilt für Erkrankung bei Prüfungen, letzter Schultag vor den Ferien und erster Schultag nach den Ferien. Drei Fehltage in Folge, auch mit einem Wochenende dazwischen dürfen Eltern grundsätzlich selbst entschuldigen. Dies gilt nicht, wenn die Schulleitung gegenüber den Eltern eine Attestpflich auferlegt hat. Siehe hierzu:

Bayerische Schulordnung § 20

Bayerisches Ärzteblatt 11/2011

Ein ärztliches Attest wegen akuter Erkrankung eines Kindes kann immer nur nach Vorstellung des Patienten in der Praxis und nach ärztlicher Feststellung einer Erkrankung erfolgen. Vor-und Nachdatieren von Attesten ist unzulässig, eine Verlängerung nach bereits festgestellter Erkrakung jedoch möglich.Attest zur Aufnahme in die Kindertagesstätte:

Atteste zur Aufnahme in die Kindertagesstätte:

Viele KiTas Verlangen ärztliche Atteste vor der Aufnahme des Kindes in denen die Durchführung der empfohlenen Impfungen, der Vorsorgen sowie der generellen KiTa-Tauglichkeit und der Infektfreiheit bestätigt werden. Ein tieferer Sinn solcher Atteste ist nicht zu erkennen, zumal die Durchführung der Vorsorgen und Impfungen seit 2018 auf der Einlegekarte der neuen Vorsorgehefte auf der Innenseite von Seite 1 bestätigt werden. Das Vorlegen dieser Karte sollte allen Anforderungen der KiTas genügen. Die Bescheinigung der Infektfreiheit auf diesen Attesten ist vollkommen sinnfrei, da sich dies innerhalb von 24 Stunden ändern kann. Sollte Ihhre KiTa dennoch weiter auf derartige Atteste bestehen, ist sowohl die Untersuchung als auch die Attestausstellung von den Eltern selbst zu tragen.

Atteste zur Aufnahme in den Kindergarten:

Erfreulicherweise verlangen die Kindergärten in Puchheim seit ca.einem Jahr keine ärztlichen Atteste mehr vor Aufnahme des Kindes. In anderen Gemeinden ist dies z.T. anders. Auch hier gilt:
Die Durchführung der Vorsorgen und Impfungen werden seit 2018 auf der Einlegekarte der neuen Vorsorgehefte auf der Innenseite von Seite 1 bestätigt. Das Vorlegen dieser Karte sollte allen Anforderungen der Kindergärten genügen. Die Bescheinigung der Infektfreiheit auf diesen Attesten ist vollkommen sinnfrei, da sich dies innerhalb von 24 Stunden ändern kann. Sollte Ihr Kindergarten dennoch weiter auf derartige Atteste bestehen, ist sowohl die Untersuchung als auch die Attestausstellung von den Eltern selbst zu tragen.

Sportatteste:

Sportvereine verlangen in zunehmendem Maße ärztliche Atteste vor Aufnahme des Kindes. Dabei kann es sich um einfache Atteste zu generellen Sporttauglichkeit handeln aber auch um Atteste, welche "Wettkampftauglichkeit" und "Leistungssporttauglichkeit" bescheinigen sollen. In jedem Fall ist eine komplette körperliche Untersuchung sowie eine Blutdruckmessung, im Falle der Wettkampftauglichkeit auch ein EKG notwendig. Bei Tauchattesten zusätzlich Lungenfunktionen in Ruhe und nach Laufbelastung sowie eine Tympanometrie. Alle hierbei anfallenden Kosten sind von den Eltern selbst zu tragen.

 

 

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