Kinderarzt, Wolfsburg & Gifhorn- Dr. Ralf Ott, Dr. Kathrin Knye, Dr. Stefan Debler
Jugendarbeitsschutzuntersuchung ab 01.03.2025
Seit 1975 ist eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung für alle Jugendliche unter 18 Jahre vor Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit gesetzlich verpfichtend und muss bis zum erreichen des 18. Geburtstags jährlich wiederholt werden.
Ohne diesen Nachweis darf ein Arbeitgeber Jugendlichen nicht ausbilden / beschäftigen.
Diese Untersuchung ist dann durchzuführen, wenn folgende Bedingung vorliegt:
1. Das Arbeitsverhältnis/Tätigkeit dauert länger als 2 Monate
oder
2. Das Einkommen muss höher als geringfügiges Einkommen sein.
Dieser Betrag ist variabel, zur Zeit, Stand Dezember 2024 über 520.- Euro.
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschuv/JArbSchUV.pdf
Die Kosten der Untersuchung werden auf Grundlage der GOÄ ( Abrechnungskatalog für privatärztliche Leistungen) übernommen, es wurde dafür eigens eine Abrechnungsziffer ( Ziffer 32) eingeführt. Der durchführende Arzt kann die durchgeführte Untersuchung über einen bei den Kommunen erhältlichen Berechtigungsschein des Landesministerium für Soziales mit einen Steigerungssatz von 1,0 abrechnen, was seit 2000 unverändert mit 23,57 Euro vergütet.
https://soziales.niedersachsen.de/download/214161
Um eine Arztpraxis mit allen Nebenkosten wirtschaftlich bei Arbeitszeiten (45-50 h/Woche) zu betreiben, werden von Ökonomen Einnahmen (nicht Gewinn!) von 200-250 €/h kalkuliert.
Der Umfang einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung beinhaltet vom Ministerium veranschlagte mind. 30 min Untersuchung in einem deutlich höherem Umfang als bei den Jugenduntersuchungen U10,U11, J2. Der bürokratische Aufwand ist nicht einberechnet.
Die Abrechnungsgrundlage ( GOÄ) hat sich seit 1996 nicht geändert.
Seit Jahren versuchen Ärztevertreter, private Krankenversicherung und der Staat ( verantwortlich für die Krankenversicherungskosten der Beamten) eine neue Abrechnungsgrundlage zu erarbeiten, die dem medizinischen Fortschritt und der Inflation gerecht werden. Erfolglos. Kurz vor der letzten Einigung 2024 kam das Ampel-Aus.
Das Ministerium für Soziales gibt wiederholt schriftlich zu, dass die 23,57 Euro eine eklatante Untervfinanzierung der zu erbringenden Leistung darstellt. Sieht aber keine Lösungsmöglichkeit. Auch der Kompromissvorschlag, wenigsten den stattlichen Anteil bei einer kostendeckenden Abrechnung der Arztleistung über individuellen Behandlungsvertrag mit angepaßter Steigerung zu Entlastung der Familien wurde abgelehnt.
Wir können damit die Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht mehr im Rahmen des Berechtigungsscheins anbieten.
Ab 01.03.2025 erfolgt dies über einen individuellen Behandlungsvertrag.
Die Kosten betragen 80,00 €/Untersuchung.
Der Behandlungsvertrag muss von den Eltern vor der Vereinbarung des Untersuchungstermins unterschrieben werden.
Das diese gesetzlich verpflichtende Untersuchung damit für einige Familien eine starke finanzielle Belastung darstellen wird, ist uns bewußt. Wir sind gernebereit, ein individuelles Zahlungsziel zu vereinbaren.
Wir garantieren die vom Gesetzgeber geforderten Umfang der Untersuchung in hoher Qualität.
Welche Alternativen haben Sie:
- andere Ärzte fragen, ob diese bereit sind, diese Untersuchung für 23,57 € durchzuführen (ohne nebenbei die geseztliche Krankenkasse zu belasten).
- arbeitsmedizinische Untersuchung z.B. über TÜV Nord (unbedingt Kostenvoranschlag)
- kommunalen Gesundheitsämter anfragen, ob diese Kapazitäten haben
- mit dem künftigen Arbeitgeber eine Kostenübernahme zu besprechen, da ohne diese Untersuchung keine Ausbildung bei Minderjährigen <18 Jahre möglich ist
Bedenken Sie bitte bei einer Terminvereinbarung bei uns:
- unterschriebener individueller Behandlungsvertrag muss vorliegen
- rechtzeitige Terminvereinbarung, da schwierige Planung wegen des Umfang der Untersuchung
- Elternfragebogen ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen oder über unsere Praxis-App als PDF zusenden (keine TIFF/JPG-Dateien!)
Bei Nichtwahrnehmung oder Absage < 24 Stunden berechnen wir ein Ausfallgeld in Höhe der vereinbarten Leistung, da wir extra für diesen Termin Räume, Untersuchungsgeräte und Personal vorhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Maßnahmen auf Grund des Politikversagens ergreifen müssen, um weiterhin als Praxisteam in hoher Qualität für Sie auch in Zukunft da zu sein.
Ihr Praxisteam