Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt, Wolfsburg & Gifhorn- Dr. Ralf Ott, Dr. Kathrin Knye, Dr. Stefan Debler

 RSV-Impfung mit Beyfortus

Stand 03.11.2024

Liebe Eltern,

das Bundesgesundheitsministerium hat für dieses Jahr kurzfristig die STIKO-Empfehlung zur  passiven Impfung mit Antikörpern  zum Schutz vor einer RSV-Infektion für alle Säuglinge ab 01.10.2024 als Kassenleistung festgelegt. 

Luat StIKO sollen alle Säuglinge mit Geburt  ab Mitte März des Jahres vor Beginn der RSV-Saison ( üblicher Weise November bis März des Folgejahres) erhalten. Laut Gesetz haben alle Kinder, die zum Impfzeitpunkt noch nicht 1 Jahr alt sind, einen Anspruch während der RSV-Saison zwischen September 2024 und 31.03.25 den Impfstoff zu erhalten, wenn sie noch keine RSV-Infektion durchgemacht haben. Für Kinder, geboren  von Oktober des Vorjahres bis Februar des Impfjahres bleibt es eine Abwägung des Arztes, dies einzuschätzen, da die Krankenkassen Regressansprüche wegen der differenten Empfehlungen zwischen STIKO, Impfstoffzulassung und unklar definierter gesetzlicher Verordnung gibt.

Eine RSV-Infektion mit Atemnot ist mittlerweile der häufigste Grund für eine stationäre Aufnahme von kleinen Kindern.

Die Prophylaxe-Impfung ist bei der Vermeidung von schweren Infektionen sehr wirkungsvoll, wie Daten aus den Studien und  aus dem letzten Jahr in Spanien zeigen, wo dies in einigen Regionen bereits flächendeckend durchgeführt wurde.

Die Politik hat aber nicht berücksichtigt, dass die Kinderarztpraxen bei bestehender massiver Unterversorgung und Unterfinanzierung keine zusätzlichen Kapazitäten haben.

Lesen Sie sich bitte die Informationen zum Downloaden genau durch.

 

Wenn Sie die Impfung bei Ihrem Kind durchführen lassen wollen, melden Sie sich zeitnah unter dem

Schlagwort "RSV-Impfung"

über den Chat der Praxis-APP

und senden uns die Einwilligungserklärungen unterschrieben als PDF darüber zurück oder geben Sie diese in der Praxis ab.

Nur so können wir eine Möglichkeit finden, Ihrem Kind ein Angebot zu machen bzw. die Impfung bei geplanten Terminen mit einzubauen.

Extra Termine für eine RSV-Impfung als Kassenleistung können wir absehbar nicht zur Verfügung stellen.

Eine intensive, abwägende Beratung können wir unter den gegebenen Umständen nicht durchführen.

Informieren Sie sich in den Medien und treffen Sie eine Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Praxen nicht verpflichtet sind, in jedem Fall einen zeitnahen Termin für Ihr Kind anzubieten, sondern nur die Kapazitäten anbieten können, über die die Praxen derzeit verfügen. Sie haben die Möglichkeit, die Leistung bei jedem Arzt Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Die Durchführung der Impfung bei Ihrem Arzt, in einer anderen Praxis oder irgendwo als Privatleistung ist ein Angebot, das Sie frei annehmen oder ablehnen können. Wenn Sie Kassenpatient sind, darf der Arzt Ihnen solche Privatleistungen nicht aktiv anbieten, Sie als Patient haben aber die freie Wahl, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Die Ärzte haften nicht für eventuelle Erkrankungen bei zu später Impfung, bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, ggf. mit Hilfe der Servicehotline 116117.

Dokumente zur RSV-Impfung

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