Dehtleff Banthien, Dr. med. Jens Uwe Meyer
Sekundenschneller Sehtest - Augenvorsorgeuntersuchung mit objektiver Refraktionsbestimmung
Augenvorsorge mit dem Plusoptix® Vision Screener
Ab sofort können wir Ihnen einen sekundenschnellen Sehtest für Ihre Kinder ab dem 6. Lebensmonat anbieten. Der Sehtest wird mittels objektiver Refraktionsbestimmung mit Hilfe von Infrarot durchgeführt und dauert nur wenige Sekunden. Dieses Gerät wird auch von Augenärzten eingesetzt und empfohlen. Für die Untersuchung müssen die Augen nicht weitgetropft werden.
Vorteile der Augenvorsorgeuntersuchung mit dem Vision - Screener:
- Fehlsichtigkeiten können zuverlässig erkannt werden
- Messung unbeeinflusst durch Medikamente
- Sekundenschnelle Messung beider Augen gleichzeitig
- Erste Messung schon ab U5/ U6 möglich
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. Eine solche Sehschwäche, auch Amblyopie genannt, kann weder mit einer Brille, noch mit anderen Sehhilfen ausgeglichen werden. Deshalb wird von Experten empfohlen dass alle Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen. Sie kann schon im ersten Lebensjahr durchgeführt werden und ist optimal mit den Vorsorgeuntersuchungen kombinierbar. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und Sehstörungen neu auftreten können.
Die häufigsten Sehstörungen im Kindesalter sind Fehlsichtigkeiten, meist eine Weitsichtigkeit, Schielen und in seltenen Fällen Linsentrübungen. Besonders problematisch können stark voneinander abweichende Fehlsichtigkeiten beider Augen und/ oder das Schielen sein. Beide Zustände können zu einer „Abschaltung“ der Bildverarbeitung eines – des schlechteren Auges – im Gehirn führen. Damit kann dauerhaft und unwiederbringlich das räumliche Sehen verloren gehen.
Die BarmerGEK und die DAK bieten diese Untersuchung bereits im Rahmen von besonderen Vereinbarungen mit teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten an.
Für Versicherte anderer Kassen ist diese Untersuchung eine Privatleistung die gegebenenfalls im Rahmen der Kostenerstattung von den Kassen übernommen wird.
Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Praxisteam Banthien & Meyer