Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dehtleff Banthien, Dr. med. Jens Uwe Meyer

Impfungen - ein unverzichtbarer Schutz und medizinischer Standard weltweit

Impfungen gehören zu den wirksamsten und sichersten Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe werden vor ihrer Zulassung sorgfältig auf Wirksamkeit und Sicherheit  untersucht. Das Nebenwirkungsspektrum bewegt sich in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle im Bereich von schmerzhaften Lokalreaktionen, kurzen Fieberepisoden und einem kurz andauernden allgemeinen Krankheitsgefühl. Oftmals sind überhaupt keine Nebenwirkungen spürbar/ erkennbar. Gravierende unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Die Häufigkeit des Auftretens schwerer Nebenwirkungen bei Impfungen ist um ein vielfaches geringer als das Risiko des Auftretens von Schäden durch die Erkrankungen, gegen die geimpft wird. Dieses Nutzen - Risiko Verhältnis hat sich seit Jahrzehnten überall auf der Welt bestätigt. 

Deshalb haben die UNO und die Weltgesundheitsorganisation vor mehr als 10 Jahren festgestellt: 

"Jedes Kind hat das Recht auf Schutz durch Impfung gegen verhütbare Erkrankungen für die ein wirksamer und sicherer Impfstoff zur Verfügung steht. Die Routineimpfung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf ein gesundes Aufwachsen zu gewährleisten."

In Deutschland werden die öffentlichen Empfehlungen zu Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut (RKI) festgelegt. Diese Empfehlungen haben Leitliniencharakter und legen einen verbindlichen medizinischen Standard fest. 

Ob für alle empfohlenen Impfungen von den Krankenkassen die Kosten übernommen werden legt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) fest. Hier spielen oft wirtschafliche Gesichtspunkte (sparen) eine größere Rolle als medizinische Überlegungen. Deshalb werden immer wieder Impfungen erst nach längerer Zeit in den von den Krankenkassen bezahlten Impfplan übernommen. Bei Impfungen, die noch nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden können ist aber oft eine Übernahme der Kosten im Kostenerstattungsverfahren durch die Krankenkassen möglich. 

Impfungen dienen nicht nur dem persönlichen, individuellen Schutz. Eine gute Durchimpfung der Bevölkerung, nicht nur der Kinder, schützt die Personen, die aufgrund verschiedener Umstände nicht oder noch nicht geimpft werden können oder die im Rahmen von Erkrankungen nur über eine eingeschränkte Funktion ihres Immunsystems verfügen. Bei jungen Säuglingen baut sich der Immunschutz durch Impfungen erst langsam auf. Gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken können sie frühestens ab dem 9. Lebensmonat geimpft werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit das Immunsystem schwächenden Medikamenten aufgrund von Erkrankungen wie z. B. Rheuma oder Krebs behandelt werden müssen sind ebenfalls auf eine gute Durchimpfung der sie umgebenden Menschen angewiesen. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben und auf die Solidarität aller Mitbürger. 

Bei dem Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein vollständiger Impfschutz unverzichtbar, um das eigene aber auch die anderen Kinder vor vermeidbaren Erkrankungen und deren Komplikationen zu schützen. 

Eine gute Durchimpfungsrate der gesamten Bevölkerung schützt auch vor dem Ausbruch eingeschleppter Erkrankungen, die bei uns durch konsequentes Impfen ausgerottet wurden. 

Deshalb unser Appell an Sie:

Lassen Sie Ihr Kind zeitgerecht, nach den Empfehlungen der STIKO impfen! 

Achten Sie auf die Vollständigkeit des eigenen Impfschutzes zu Ihrer Eigenen und Ihres Kindes Sicherheit!

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu Impfungen und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihr Kind und Sie selbst zu treffen. 

Ihre

Dehtleff Banthien          &           Dr.med. J. U. Meyer

Informationen zu Impfungen im Internet

Schutzimpfungen werden in Deutschland sowohl von der Bundes- wie auch den Landesregierungen empfohlen. Welche Schutzimpfungen von den Krankenkassen bezahlt werden entscheidet der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dessen Entscheidungen sind wirtschaftlich begründet. Es geht dabei nicht nur um den bestmöglichen Schutz. Die Empfehlungen der Landesregierungen gehen zum Teil über die Beschlüsse des G-BA hinaus. 

Impfempfehlungen des Landes Schleswig - Holstein

Impfempfehlungen des Robert Koch Instituts

Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

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