Kinderarztpraxis Weyhe Stefanie Ruwisch
Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, deren Kosten
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Diese Leistungen dürfen von den Ärzten nicht zu Lasten der
gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Sie sind also kostenpflichtig für den Patienten.
Die Berechnung muss dabei nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
erfolgen.
- Sportatteste
- Privat- oder Reiseimpfung
- Krankheitsbericht für Reiserücktrittsversicherung
- Zweitaussstellung eines Impfausweises
- Schultauglichkeitsbescheinigung
- KITA-Tauglichkeitsbescheinigung
🔍