Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarztpraxis Bremen-Borgfeld
BAG Dr. med. Claudia Karsten & Dr. med. Bernadette Bürgel

Schließtage über den Jahreswechsel

Vom 24.12.2024 bis 1.1.2025 bleibt unsere Praxis geschlossen.

Es vertritt uns in Notfällen die Gemeinschaftspraxis von Herr Dr. Torsten Spranger und Frau Dr. Hörbe-Blindt,  Leher Heerstraße 26, 0421 - 251 959

und die Kinderarztpraxis in Lilienthal Dres. Kieschnik, Vogel und Meyer-Seifert, 04298-5065.

Wir wünschen allen Familien eine guten Rutsch und ein frohes und gesundes neues Jahr!

Frohe Weihnachtsfeiertage und ein frohes und gesundes Neues Jahr wünscht Ihnen das Team der Kinderarztpraxis Borgfeld

"Die Zeit von der ich dachte, ich würde sie meinen Kindern schenken,

war in Wahrheit die schönste Zeit, die mir geschenkt wurde" 

Peter Bacher

 
In diesem Sinne wünschen wir ihnen und Ihren Kindern für das bevorstehende Weihnachtsfest frohe und gesunde Festtage, eine Zeit der Ruhe und Erholung sowie Alles Gute im Jahr 2025.
Gleichzeitig sagen wir ganz herzlich DANKESCHÖN" für das entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2024!
 
Dr. Claudia Karsten und Dr. Bernadette Bürgel
mit allen Mitarbeiterinnen der Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Borgfeld

RSV Immunprophylaxe

Liebe Eltern,

seit diesem Sommer empfiehlt die Ständige Impfkommission die RSV Prophylaxe für alle Säuglinge. Von den Krankenkassen wird daher für alle Kinder, die ab dem 11.3.24 geboren wurden für ihre nun anstehende erste "RSV-Saison" die einmalige Gabe des Medikamentes Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) übernommen. 

Bei Säuglingen, die vor dem 11.3.24 geboren wurden, ist das Medikament zugelassen, sofern nach Expositionsgesichtspunkten davon auszugehen ist, dass der Säugling noch keinen Kontakt zum RS Virus gehabt hat. 

Informationen zur RSV Prophylaxe finden Sie hier

Wenn Sie Ihrem Kind nach dem Lesen dieser Informationen die RSV Prophylaxe geben lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

1.) Ihr Baby ist nach dem 10.3.24 geboren.

2.) Ihr Baby wurde noch nicht im Krankenhaus gegen RSV immunisiert.

3.) Sie als Mutter haben in der Schwangerschaft keine RSV-Impfung mit Abrysvo erhalten (außer diese lag in den letzten 2 Wochen vor der Geburt).

4.) Sie haben für Ihr Baby, sofern es gesetzlich versichert ist, eine Krankenkassenkarte oder eine schriftliche Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse. 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich über unserer Praxis ein Rezept für das Medikament ausstellen lassen und dieses dann in einer Apotheke einlösen. Aktuell ist das Medikament in den Apotheken noch unregelmäßig verfügbar. Wenn Sie das Medikament besorgt haben, können Sie einen Termin in unserer Praxis zur Gabe des Medikamentes vereinbaren oder Sie bringen es zum nächsten anstehenden Impftermin oder Vorsorgetermin mit.

Sollten Sie noch keine Versichertenbescheinigung für ihr Kind von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse haben, können wir Ihnen alternativ ein Privatrezept ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass das Medikament im Kühlschrank aufbewahrt werden muss.

Änderung der Öffnungszeiten

Wegen personeller Engpässe sind wir leider gezwungen unsere Sprechzeiten am Dienstag zu verändern. Vorerst können wir auch die freiwilligen Vorsorgen U10, U11 und J2 nicht anbieten.

Wir hoffen sehr, dass sich dies wieder ändern wird und freuen uns über Bewerbungen auf unsere freie MFA Stelle. 

Folgt uns auf Instagram

Dank der Unterstützung unseres tollen Teams haben wir jetzt auch einen Instagram Account. Hier wollen wir euch mit neuen Einblicken, Vorstellungen des sich wandelnden Teams und den aktuellsten Nachrichten aus der Praxis und der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Laufenden halten. Folgt uns gern!

Instagram KiJuMed Borgfeld

 

Meningokokken B Impfempfehlung der STIKO

Seit Mitte Januar gibt es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommssion STIKO zur Impfung gegen Meningokken B für alle Kinder unter 5 Jahren. Nähere Information finden Sie hier.

Pressemitteilung RKI zur Meningokken B Impfempfehlung

Vorläufig haben wir allerdings noch keine Möglichkeit diese Impfung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, so dass wir, bis diese Möglichkeit geschaffen wurde, weiterhin den Impfstoff privat rezeptieren. Sie können die Kosten dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Sprechen Sie uns gern bezüglich eines Impftermines an. 

 

e Rezepte

Seit Anfang Januar 2024 ist für alle gesetzlich Versicherten das e Rezept eingeführt worden.

Unter diesem Link finden Sie ein Erklärvideo, wie Sie das eRezept einlösen können: Erklärvideo eRezept

Rezeptwünsche, auch für Wiederholungsrezepte können Sie gern telefonisch auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir können, sofern uns in dem aktuellen Quartal die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes bereits vorliegt, Rezepte elektronisch ausstellen. Bitte bestellen Sie Rezepte mindestens einen Tag im Voraus. Das e Rezept ist dann ab dem folgenden Werktag in der Apotheke einlösbar. Für Rezeptwünsche, die Freitag nach 16 Uhr auf den Anrufbeantworter gesprochen werden, beachten Sie Bitte, dass die Rezeptwünsche am Montag bearbeitet werden und dann ab Dienstag für Sie bereit stehen.

 

 

Informationen zu Schulattesten

Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich Schulattesten bei Fehlen aufgrund von Erkrankung. Dies ist klar geregelt (nachzulesen www.bildung.bremen.de Mitteilung Nr. 237/2022). Bis auf wenige Ausnahmen sollen Eltern Ihre Kinder entschuldigen.

Die Ausnahmen sind:

  • Fehlen bei Abschlussprüfungen (MSA oder Abiturprüfungen)

  • Individuelle Attestpflicht bei sehr hohen Fehlzeiten / Schulmeidung in der Vergangenheit

    • Diese sollte sich der Schüler/in sich von der Schule schriftlich bestätigen lassen und bei uns vorlegen.

  • Längere Befreiung vom Sportunterricht bei Verletzung / Erkrankung

Es besteht keine Attestpflicht bei "normalen" Arbeiten oder Klausuren, auch nicht in der Oberstufe.

Nur in oben genannten Ausnahmen stellen wir Schulatteste aus. In allen anderen Fällen entschuldigen bitte die Eltern das Fehlen.

Benötigt Ihr Kind ein Attest, dann ist zwingend die Vorstellung am selben Tag nötig. Wir stellen grundsätzlich keine Atteste rückwirkend aus.

Unabhängig von Attesten untersuchen wir Euch/Ihr Kind selbstverständlich gerne, wenn Du/Sie eine ärztliche Abklärung/Einschätzung der Erkrankung und/oder wann Ihr Kind voraussichtlich wieder zur Schule gehen kann wünschen