Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarztpraxis Bremen-Borgfeld
BAG Dr. med. Claudia Karsten & Dr. med. Bernadette Bürgel

Änderung der Öffnungszeiten/Aufnahme Neupatienten

Wir freuen uns sehr, dass wir neue, engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen gewinnen konnten. Ab dem 22.4. ist es uns wieder möglich auch am Dienstag Nachmittag von 14:30-17:30 eine Sprechstunde anzubieten. Ab sofort können wir auch wieder die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 für Grundschulkinder anbieten, sowie die Jugenuntersuchungen J1 und J2. Melden Sie sich gern zur Temrinvereinbarung.

Auch die Aufnahme von Neupatienten in unserer Praxis ist ab sofort wieder möglich. 

Ferienzeit, Zeit zum mal ausspannen...

In der Woche vom 14-17.4.2025 machen wir Urlaub.

Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt:

die Kinderarztpraxis in Lilienthal

Tel: 04298 5065

Ab dem 22.04.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Ihre Kinder da.

Am Freitag nach Himmelfahrt, am 30.5.2025, bleibt unsere Praxis geschlossen. 

Die Vertretung übernimmt der kinderärztliche Notdienst im Eltern-Kind-Zentrum  in der Zeit von 8:00-23:00.

Folgt uns auf Instagram

Dank der Unterstützung unseres tollen Teams haben wir jetzt auch einen Instagram Account. Hier wollen wir euch mit neuen Einblicken, Vorstellungen des sich wandelnden Teams und den aktuellsten Nachrichten aus der Praxis und der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Laufenden halten. Folgt uns gern!

Instagram KiJuMed Borgfeld

 

Meningokokken B Impfungen jetzt vorrätig

Seit Mitte Januar 2024 gibt es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommssion STIKO zur Impfung gegen Meningokken B für alle Kinder unter 5 Jahren. Nähere Information finden Sie hier.

Pressemitteilung RKI zur Meningokken B Impfempfehlung

Ab sofort ist diese Impfung auch direkt zwischen den Praxen und den Krankenkassen abzurechnen und wir haben den Impfstoff in der Praxis vorrätig. Noch nicht eingelöste Rezepte für den Meningokokken B Impfstoff brauchen Sie also nicht mehr einlösen. Sollten Sie bereits Impfstoff für die nächste Impfung zu Hause haben, bringen Sie diesen bitte zum Termin mit. Wir empfehlen die Rechnung der Apotheke zeitnah bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen,

Sollte Ihr Kindergartenkind noch nicht gegen Meningokokken B geimpft sein, melden Sie sich gern zur Temrinvereinbarung.

 

e Rezepte

Seit Anfang Januar 2024 ist für alle gesetzlich Versicherten das e Rezept eingeführt worden.

Unter diesem Link finden Sie ein Erklärvideo, wie Sie das eRezept einlösen können: Erklärvideo eRezept

Rezeptwünsche, auch für Wiederholungsrezepte können Sie gern telefonisch auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir können, sofern uns in dem aktuellen Quartal die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes bereits vorliegt, Rezepte elektronisch ausstellen. Bitte bestellen Sie Rezepte mindestens einen Tag im Voraus. Das e Rezept ist dann ab dem folgenden Werktag in der Apotheke einlösbar. Für Rezeptwünsche, die Freitag nach 16 Uhr auf den Anrufbeantworter gesprochen werden, beachten Sie Bitte, dass die Rezeptwünsche am Montag bearbeitet werden und dann ab Dienstag für Sie bereit stehen.

 

 

Informationen zu Schulattesten

Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich Schulattesten bei Fehlen aufgrund von Erkrankung. Dies ist klar geregelt (nachzulesen www.bildung.bremen.de Mitteilung Nr. 237/2022). Bis auf wenige Ausnahmen sollen Eltern Ihre Kinder entschuldigen.

Die Ausnahmen sind:

  • Fehlen bei Abschlussprüfungen (MSA oder Abiturprüfungen)

  • Individuelle Attestpflicht bei sehr hohen Fehlzeiten / Schulmeidung in der Vergangenheit

    • Diese sollte sich der Schüler/in sich von der Schule schriftlich bestätigen lassen und bei uns vorlegen.

  • Längere Befreiung vom Sportunterricht bei Verletzung / Erkrankung

Es besteht keine Attestpflicht bei "normalen" Arbeiten oder Klausuren, auch nicht in der Oberstufe.

Nur in oben genannten Ausnahmen stellen wir Schulatteste aus. In allen anderen Fällen entschuldigen bitte die Eltern das Fehlen.

Benötigt Ihr Kind ein Attest, dann ist zwingend die Vorstellung am selben Tag nötig. Wir stellen grundsätzlich keine Atteste rückwirkend aus.

Unabhängig von Attesten untersuchen wir Euch/Ihr Kind selbstverständlich gerne, wenn Du/Sie eine ärztliche Abklärung/Einschätzung der Erkrankung und/oder wann Ihr Kind voraussichtlich wieder zur Schule gehen kann wünschen