Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Stefan Förster, Dr. med. Sabine Zeil

Der Weg zu den gewünschten Informationen

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Die "alterstypischen" Fragestellungen zu Ernährung/ Impfung/ Medienkonsum / Unfallvermeidung finden Sie bei den jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen auf unserer Homepage im Menüpunkt > Vorsorgen U2-J2 (einfach zur relevanten Altersspanne scrollen)

 

 

Frühe Hilfen (für Schwangere und Familien mit Kindern bis 3 Jahre), Geldleistungen und Anlaufstellen in Dresden

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie sind niedrigschwellig und richten sich besonders an Familien in belastenden Lebenslagen. 

Frühe Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.

Geldleistungen

Anlaufstellen in Dresden (Auswahl ; dresden.de)

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Rund um Atteste für KiTa und Schule (Befreiung vom Unterricht und Sport)

KiTa / Tagespflege /Masernimpfnachweis

  • KiTa- Untersuchung vor Aufnahme: Seit August 2023 ist eine separate ärztliche Bescheinigung (KiTa-Tauglichkeitsuntersuchung) vor Eintritt in die KiTa/ Aufnahme bei Tagespflege nicht mehr notwendig. Das benötigte Formular erhalten Sie über den KiTa-Träger oder hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/08/02/neues-kita-gesetz-zieht-pflichten-fuer-eltern-nach-sich/                                         .                                                    
  • Mein Kind hat Schnupfen/Hautausschlag/XXX und die KiTa möchte ein Attest -->"Wunschattest für KiTa" : Zur Abklärung, ob eine ansteckende Krankheit vorliegt, ist eine Vorstellung in der ärztlichen Sprechstunde notwendig. Atteste für die KiTa sind allerdings nur in den seltensten Fällen erforderlich und es zählt die Auskunft der Eltern, dass Arztbesuch und Abklärung erfolgt ist. Falls die KiTa nach dem Praxisbesuch dennoch auf eine ärztliche Bescheinigung besteht: bitte erfragen Sie, ob sich diese an den Kosten für diese "Wunschleistung" (in der Regel 5 EUR nach GOÄ ) beteiligt. Für welche Erkrankungen tatsächlich eine ärztliche Wiederzulassung und ggf. ein Attest notwendig ist, finden Sie auf dieser Liste:   https://www.dresden.de/media/pdf/gesundheit/HYG/Hygiene_Handzettel_Handreichung-Infektionskrankheiten_Kitas-Schulen.pdf                                                                                                                                                                                                                                                 .
  • Impfbescheinigung: seit 01.03.2020 ist ein (altersentsprechend) vollständiger Masernimpfschutz für die Betreuung in Einrichtungen notwendig. "Sind zwei Masernimpfungen im Impfausweis oder auf der Impfbescheinigung eingetragen, muss kein ärztliches Zeugnis in der Praxis über die erfolgten Impfungen erstellt werden. Es genügt, wenn der Patient oder die Eltern des Kindes eine Kopie des Impfausweises bzw. der Impfbescheinigung zur Vorlage bei der Gemeinschaftseinrichtung (Kita, Schule, Hort u. w.) vorlegen. Die Kopie sollte auch den Namen des Patienten abbilden, eine parallele Vorlage des Originals zum Abgleich mit der Kopie ist von Vorteil. Sollte ein ärztliches Zeugnis nötig sein, wird die Erstellung nach GOÄ berechnet." (Zitat: https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/aktuelle-informationen/praxis-news/hinweise-zur-impfdokumentation-nach-masernschutzgesetz Stand 14.08.2020 abgerufen am 07.08.2024)                                                                                                                                                                                                                                                                                    . 
  • Für die Teilnahme an Sauna-/ Schwimmveranstaltungen für KiTa wird von den Einrichtungen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung gefordert. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin in der Sprechstunde. Es handelt sich bei dieser Untersuchung um eine sogenannte Selbstzahlerleistung (Untersuchung kann nicht vollständig mit der Krankenkasse abgerechnet werden) Bitte planen Sie ca. 15 EUR dafür ein. Genaue Informationen erhalten Sie bei Terminvereinbarung.

Schule

Schulbefreiung bei Erkrankung

Die "Krankmeldung" erfolgt über die Sorgeberechtigten spätestens zur 1. Schulstunde (telefonisch, über Schulmanager oder per Mail). Spätestens am 3.Krankheitstag ist eine schriftliche Information mit Unterschrift der Eltern in der Schule einzureichen. Ein ärztliches Attest ist nur in seltenen Ausnahmefällen vorgesehen. Bei längerer Erkrankung kann die Schule eine Untersuchung durch den amtsärztlichen Dienst anfordern. 

Zur Abklärung, ob eine ansteckende Krankheit vorliegt, ist eine Vorstellung in der ärztlichen Sprechstunde notwendig. Atteste für die Schule sind allerdings nur in den seltensten Fällen erforderlich und es zählt die Auskunft der Eltern, dass Arztbesuch und Abklärung erfolgt ist. Falls die Schule nach dem Praxisbesuch dennoch auf eine ärztliche Bescheinigung besteht: bitte erfragen Sie, ob sich diese an den Kosten für die "Wunschleistung" (in der Regel 5 EUR nach GOÄ ) beteiligt. Für welche Erkrankungen tatsächlich eine ärztliche Wiederzulassung und ggf. ein Attest notwendig ist, finden Sie auf dieser Liste: https://www.dresden.de/media/pdf/gesundheit/HYG/Hygiene_Handzettel_Handreichung-Infektionskrankheiten_Kitas-Schulen.pdf

Sportbefreiung bei  Erkrankung: "Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist (z.B. Bein gebrochen) , kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden (Schulbesuchsordnung § 3 Abs. 2)" https://www.schulsport.sachsen.de/befreiung-vom-sportunterricht Stand 07.08.2024

Zur Kenntnisnahme das Schreiben des Landesamts an alle Schulleitungen vom 08.11.2023: (keine ärztlichen Atteste notwendig): "Ausstellen von Ärztlichen Attesten auf Anforderung der Schule"


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Papaseiten.de

Angebote und Informationen von Vätern/Männern für Väter : Unternehmungen, Vater-Kind-Kur, Elternzeit, Patchwork

Auf https://papaseiten.de/  sind Informationen rund um den "männlichen Part" der Familie und Unternehmungsangebote zu finden, die sich v.a. an Väter aus Dresden und Umgebung richten. 

Oft finden die Papas erst den Weg dorthin, wenn Ihre Familie bzw. Partnerinnen sie "dahinschubsen" ;)   Also bitte weitersagen. 

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Häufige allgemeine Fragestellungen und Erkrankungen im Kindesalter

Elterninformation der DGKJ- Deutsche Gesellschaft für Kinder-u. Jugendmedizin e.V

Elterninformationen zu häufigen Gesundheitsfragen  im Kindes- und Jugendalter abrufbar https://www.dgkj.de/eltern/dgkj-elterninformationen

Sprache / Mehrsprachigkeit / Sprachentwicklungsverzögerung (Sprachentwicklung wird auch immer im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mit kontrolliert)

Ernährung (allgemein)

Probleme mit dem "Sauber werden" Wenn das Kind wieder einnässt oder einkotet

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Fragen ums Impfen, STIKO Impkalender und Faktenblätter

allgemeine Informationsseiten

STIKO Impfkalender und Informationsmaterialien des RKI

> STIKO Impfkalender

Impfkalender in 20 Sprachen

Impfplan unserer Praxis (Stand 05/2024)

> Informationsmaterialien zu stressfreiem Impfen, Impfmythen  und  "Faktensandwiches"  https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien_fremdsprachig_node.html

Faktenblätter zu Impfungen und impfpräventablen Erkrankungen