Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinderarzt Essen - Engelbert Kölker

Liebe Eltern,

die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 und die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 haben in der Vergangenheit zu einer Verbesserung der Kindergesundheit und zu einem frühzeitigen Entdecken von Entwicklungsproblemen geführt.

Mittlerweile wird die Vorsorge mit 3 Jahren nach langem Bemühen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzten von allen Krankenkassen übernommen. Es bleibt eine große zeitliche Lücke zwischen dem 5. und 12. Geburtstag, in der wichtige Entwicklungsschritte und körperliche Störungen nicht systematisch erfasst werden.

 Das Fehlen weiterer Untersuchungen nach der Einschulung ist sicher ein Grund, warum Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche,  Störungen des Skelettsastems u. v. a. m. sehr häufig zu spät diagnostiziert werden.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat ein Konzept für die Durchführung weiterer Vorsorgeuntersuchungen vorgelegt:

U10 im Alter von 7-8 Jahren

U11 im Alter von 9-10 Jahren

In diesem neuen Konzept ist neben der körperlichen Untersuchung auch die Früherkennung von Entwicklungsstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vorgesehen. Hierzu wird auch ein Fragebogen eingesetzt.

Die Kosten für diese Vorsorgen sind bisher nicht Bestandteil der  Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Einige Krankenkassen, darunter die meisten BKK, BIG Direkt, KKH, AOK, die BEK/GEK, die Techniker-KK und die Knappschaft  übernehmen bereits regelmäßig die Kosten, teils direkt über die Krankenkassenkarte, teils als Kostenerstattung. Einige erstatten die Kosten nach persönlichem Antrag. Exakte Auskünfte geben wir Ihnen in der Praxis, fragen Sie aber auch Ihre Krankenversicherung. Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einmal jährliche Gesundheitsuntersuchungen. Klären Sie dies bitte vorher mit Ihrer Versicherung.

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