Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Praxis für Kinder- und Jugendmedizin am Kattewall

Gehirnhautentzündung

Die Gehirnhautentzündung wird von unterschiedlichen Bakterien und Viren hervorgerufen.

Gegen viele Erreger wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich geimpft (MeningokokkenC, Pneumokokken, FSME, HIB, Masern, Mumps, Windpocken).

Eine Schilderung finden Sie hier von der ARD.

Meningokokken B

Die Meningokokken B Infektion liegt uns besonders am Herzen. Die Erkrankung ist besonders heimtückisch, denn es geht extrem schnell von den ersten Symptomen bis zum schweren Ende. Wahrscheinlich gibt es kaum einen Kinder- und Jugendarzt, der/die noch nie einmal fassungslos neben dem Bett eines erkrankten Kindes gestanden hat.

Die Impfung gegen diese Gehirnhautentzündung ("MenB") ist seit 2013 in Europa zugelassen. D.h. 

  • diese Impfung ist wirksam, sie schützt die Geimpften vor der Erkrankung. 
  • die Nebenwirkungen sind im Rahmen der üblichen Nebenwirkungen von Impfungen (ev. roter, dicker Arm, ev. erhöhte Temperatur, ev. Abgeschlagenheit).

Warum uns diese Erreger solche Angst machen, das ist in diesem Artikel des Hamburger Abendblattes sehr emotional beschrieben. Der Artikel beschreibt die Geschichte des kleinen Emders Elias. Das ist Nichts für schwache Nerven. (und schwerer zu ertragen sind die Fotos)

Impfung gegen Meningokokken B

Seit Januar 2013 ist ein guter, wirksamer, verträglicher Impfstoff in Deutschland zugelassen.

Seit Januar 2024 empfiehlt die Stiko diese Impfung allen Kindern bis zum 5. Geburtstag.

11 Jahre hat es gedauert bis wir den Impfstoff für alle Kinder einsetzen dürfen.

Wen wundert es, dass deutsche Bürokratie es in 9 Monaten nicht schafft, eine lebensrettende Impfung auf Krankenkassenkarte zu ermöglichen?

Fremdsprachige Merkblätter (englisch, französisch, türkisch, russisch und arabisch) finden Sie auch zu dieser Erkrankung auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum download.

Wenn Sie die Impfung für Ihr Kind wünschen, dann sprechen Sie uns dringend an. Alle Krankenkassen müssen die Impfung zu 100% erstatten! Sie werden von uns eine Rechnung erhalten, Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein und erhalten die Kosten erstattet.

Wenn Ihr Kind älter als 5 Jahre ist, dann übernehmen fast alle Krankenkassen die Impfung (manche allerdings nicht komplett). Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und bleiben Sie hartnäckig!

Wer bezahlt die Impfung?

Bei der Meningokokken-B-Impfung im Rahmen der STIKO-Empfehlung handelt es sich um eine verpflichtenden Leistung jeder gesetzlichen Krankenkasse. Insofern ist jede Krankenversicherung verpflichtet die Kosten gemäß der gültigen Gebührenordnung zu zahlen. Da es keine Impfvereinbarung gibt, und es somit im rechtlichen Bereich der EBM-Abrechung keine Möglichkeit der Abrechnung gibt, gilt ganz normal die GOÄ, die immer dann gilt, wenn keine andere Abrechungsmöglichkeit besteht.

So funktioniert es:

  1. Sie vereinbaren einen Termin.
  2. Wir impfen und Sie bekommen die Rechnung.
  3. Sie bekommen das Geld (100%!!!) von Ihrer Krankenkasse.
  4. Sie bezahlen die Rechnung.

Leider sind die Informationen vom Januar bis heute noch nicht bei allen KassenmitarbeiterInnen angekommen. Das liegt aber nur an dem einzelnen Mitarbeiter, der eventuell nicht richtig aufgepasst hat, und nicht an Ihrer Krankenkasse. Es gibt mit keiner Krankenkasse ein Problem! Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat ein Schreiben vorbereitet, das Sie benutzen können, falls Sie bei einem Mitarbeiter auf Widerstand stossen.

PS: durch die Unterstützung durch Dr. Dannemann aus unserer (Berg-)Apotheke können wir die Kosten für Ihre Kasse sogar reduzieren, weil wir die günstigere 10er Packung bestellen können.

Wenn die Kasse(-nmitarbeiterin) nicht zahlen will

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