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Praxis für Kinder- und Jugendmedizin am Kattewall

Impfpflicht gegen Masern? Eigentlich nicht und eigentlich schon

Seit dem 1.3.2020 muss jedes Kind, das in  eine Tageseinrichtung gehen soll,  eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Die Impfung gegen Masern bewirkt diese Immunität.

Dennoch gibt es - spitzfindig gesprochen - keine Impfpflicht. Denn auch eine (hoffentlich schadlos) überlebte Infektion an Masern hinterläßt eine Immunität. Und (dazu unten mehr) eine Blutuntersuchung kann eine Immunität (eingeschränkt) nachweisen.

Wenn ein Kind diese Immunität nicht nachweisen kann, dann darf das Kind nicht in die Krippe/Kita. In die Schule schon, denn bei Schülern ist die Schulpflicht höher zu bewerten als die Pflicht zum Nachweis einer Impfung/Immunität. In einem solchen Fall wird dann ein Zwangsgeld festgelegt. So lange, bis das Kind dann geimpft ist.

Im Detail:

  • jedes Kind nach dem ersten, bis zum zweiten Geburtstag, das neu in eine Einrichtung kommt muss eine Impfung nachweisen (Abwehrkörper werden im ersten Lebensjahr nicht sicher gebildet, daher ist der Versuch eines Nachweises im Blut Quatsch).
  • jedes Kind nach dem  zweiten Geburtstag, das neu in eine Einrichtung kommt, muss zwei Impfungen nachweisen. Dieser Nachweis muss bei jedem Kita-Wechsel, Schulwechsel etc. erfolgen.
  • jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter in einer Gemeinschaftseinrichtung (Praxis, Schule, Kita, Krankenhaus etc.) muss die Impfung/Immunität nachweisen.

Als Nachweis gilt der Impfpass!

Auch das ist gesetzlich geregelt! 

Eine darüber hinaus gehende Bescheinigung ist nicht notwendig!  Dieses einfache Merkblatt erkärt den Impfpass; 1 Blick reicht.

Bei einer Führerscheinkontrolle müssen Sie Ihren Führerschein zeigen und niemand verlangt eine zusätzliche Bescheinigung, dass Sie einen Führerschein haben!

Eine Bescheinigung ist kein Problem, sie muss jedoch bezahlt werden (ca. 15€).

Eine Blutentnahme ist Quatsch!

jeder pieks, jede Impfung und jede Blutentnahme ist eine Körperverletzung! Auch Ärzten ist eine Körperverletzung nur dann gestattet, wenn es gute medizinische Gründe dafür gibt. Eine Blutentnahme mit einer Bestimmung der Abwehrstoffe gegen Masern ist nicht sinnvoll, denn mit einem weniger schmerzhafen Pieks ist eine Immunität sicher herzustellen. Die Abwehrstoffe gegen Masern im Blut sagen darüber hinaus zu wenig darüber aus, ob ein Schutz besteht. Deshalb lehnen wir eine Blutuntersuchung ab, auch wenn damit wirklich echtes Geld zu verdienen ist, denn die Krankenkassen übernehmen die nicht!